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   OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12   

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https://dejure.org/2013,16294
OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12 (https://dejure.org/2013,16294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2013 - 7 U 57/12 (https://dejure.org/2013,16294)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 7 U 57/12 (https://dejure.org/2013,16294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    PKH-Gesuch nicht ausreichend für die Wahrung der Klagefrist

  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 246; AktG § 247; HGB § 140; BGB § 104; ZPO § 167; ZPO § 234
    Ausschluss des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters auch im Falle der Ausschließung aus wichtigem Grund unwirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Frist zur Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch Einreichung eines PKH-Gesuchs; Zulässigkeit der Ausschließung von Abfindungsansprüchen im Falle der Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Ausschlussfrist für Beschlussanfechtungsklage (hier: keine Fristwahrung durch PKH-Gesuch)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 114 ZPO, § 246 Abs 1 AktG
    Anfechtung eines GmbH-Gesellschafterbeschlusses: Wahrung der Klagefrist durch ein Prozesskostenhilfegesuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 246 Abs. 1; HGB § 140
    Wahrung der Frist zur Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch Einreichung eines PKH-Gesuchs; Zulässigkeit der Ausschließung von Abfindungsansprüchen im Falle der Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anfechtungsfrist für Gesellschafterbeschlüsse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss des Abfindungsanspruchs eines GmbH-Gesellschafters

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindungsausschluss, Abfindungsbeschränkung, Anfechtungsfrist, Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Anfechtungsklage nach § 245 AktG analog, Beginn des Fristlaufs, Beschlussmängel, Einziehung, Feststellung des Beschlussergebnisses, Förmliche ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollständiger Abfindungsausschluss für "entlassenen" GmbH-Gesellschafter ist sittenwidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1958
  • NZG 2013, 942
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 41/96

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung; Rechtsschutzziel der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Dem Erlass eines solchen Nichtigkeitsurteil steht auch nicht entgegen, dass die Klage als Anfechtungsklage bezeichnet war (K. Schmidt in Scholz, aaO § 45 Rn 48), denn beide Klagen verfolgen ein einheitliches Rechtsschutzziel (BGH, Urteil vom 17.02.1997, II ZR 41/96, BGHZ 134, 364).

    Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH sind mangels einer eigenen Regelung im GmbHG nur unter den einschränkenden Voraussetzungen der für Hauptversammlungsbeschlüsse einer Aktiengesellschaft maßgebenden §§ 241f., 249 AktG nichtig (BGH, Urteil vom 17.02.1997, II ZR 41/96, BGHZ 134, 364).

  • BGH, 31.08.2005 - XII ZB 116/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Der handgeschriebene beigefügte Zettel lässt an der Intention der Klägerin ebenso wenig Zweifel wie die Ausführung ihres Bevollmächtigten, wonach der "Unterzeichnende einen Entwurf einer Klage gefertigt und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt" habe (SS v. 6.6.2011 S. 1; vgl. BGH, Beschluss vom 31.8.2005, XII ZB 116/05, NJW-RR 2006, 140, 141).

    Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist es erforderlich, dass innerhalb der wiedereinsetzungsfähigen Frist ein vollständiges Prozesskostenhilfegesuch eingebracht ist und der Antragsteller vernünftigerweise nicht damit rechnen muss, dass der Antrag wegen fehlender Bedürftigkeit abgelehnt wird (BGH, NJW-RR 2006, 140, 141).

  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Wird die Monatsfrist wesentlich überschritten, so ist zu prüfen, ob der Gesellschafter an einer früheren Klageerhebung durch zwingende Umstände gehindert war (BGH, Urteil vom 01.06.1987, II ZR 128/86, NJW 1987, 2514).

    Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn der Beschluss in unverzichtbare Rechte des Gesellschafters eingreift oder Gläubiger schädigt, weil diese im Gegensatz zum Gesellschafter kein Anfechtungsrecht haben (BGH, Urteil vom 01.06.1987, II ZR 128/86, BGHZ 101, 113).

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 308/87

    Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Zudem seien die Auswirkungen einer Anfechtungsklage auf das Verhältnis der Gesellschafter untereinander häufig sehr erheblich und zögen die Vertrauensgrundlage zwischen den Gesellschaftern, die für die AG typischerweise keine Rolle spiele, auf der die GmbH aber in der Regel beruhe, nachhaltig in Mitleidenschaft (BGH, Urteil vom 21.03.1988, II ZR 308/87, NJW 1988, 1844).

    Eine solche Fristbestimmung wäre als unzulässiger Eingriff in ein nicht einschränkbares unverzichtbares Gesellschafterrecht von der Satzungsautonomie nicht mehr gedeckt (BGH, Urteil vom 21.03.1988, II ZR 308/87, NJW 1988, 1844).

  • OLG Celle, 25.03.2010 - 9 W 19/10
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Für den vergleichbaren Wortlaut des § 246 Abs. 1 AktG gilt nichts anderes (MünchKomm-AktG/Hüffer, AktG, 3. Aufl., § 246 Rn 42; OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2010, 9 W 19/10, ZIP 2010, 1198).

    (1) So wird auch für die gesetzliche Frist des § 246 Abs. 1 AktG geurteilt, dass ein innerhalb der Monatsfrist eingereichtes Prozesskostenhilfegesuch nicht genügt (OLG Celle Beschluss vom 25.03.2010, 9 W 19/10, ZIP 2010, 1198 mwN).

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91

    Abfindung der GmbH-Gesellschafter bei Zwangseinziehung des Geschaftsanteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Der Klägerin werden ungerechtfertigter weise erworbene Vermögenspositionen entzogen, ihre persönliche und wirtschaftliche Freiheit erheblich beeinträchtigt (Behnke NZG 1999, 111, 113), weil die Beschränkung, hier der Ausschluss der Abfindung, vollkommen außer Verhältnis zu den Beschränkungen steht, die erforderlich sind, um im Interesse der verbleibenden Gesellschafter den Fortbestand der Gesellschaft und die Fortführung des Unternehmens zu sichern (BGH, Urteil vom 16.12.1991, II ZR 58/91, BGHZ 116, 359).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Die Verfahrensgrundrechte auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), die es gebieten, den Zugang zu den Gerichten und den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGHZ 151, 221, 227), sind für den Verunfallten in (mindestens) gleicher Weise tangiert.
  • BGH, 09.11.1992 - II ZR 230/91

    Befangenheitsablehnung in der Berufungsinstanz - Ausschluß der Aktionäre vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    (2) Es entspricht st. Rspr. des BGH, dass der Kläger einer Anfechtungsklage zur Vermeidung eines materiell-rechtlichen Ausschlusses innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 246 AktG zumindest der wesentliche tatsächliche Kern der Gründe vortragen muss, auf die er die Anfechtung stützt (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1992 - II ZR 230/91. BGHZ 120, 141, 156f. mwN); ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen (BGH, BGH, Urteil vom 12.12.2005 - II ZR 253/03, NZG 2006, 191).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 229/79

    Auflösungsklage und Ausschließungsklage bei GmbH

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    Im Übrigen wird die Ausschließbarkeit eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grunde auch ohne satzungsmäßige Grundlage aus dem das bürgerliche Recht und das Handelsrecht beherrschenden Grundsatz abgeleitet, dass Rechtsverhältnisse von längerer Dauer, die stark in die Lebensbetätigung der Beteiligten eingreifen oder eine besondere gegenseitige Interessenverflechtung mit sich bringen und ein persönliches Zusammenarbeiten, ein gutes Einvernehmen oder ein ungestörtes gegenseitiges Vertrauen der Beteiligten erfordern, vorzeitig gelöst werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.Hierbei können die Wertungsgesichtspunkte herangezogen werden, die aus den §§ 140, 142 HGB folgen (BGH, Urteil vom 23.02.1981, II ZR 229/79, BGHZ 80, 364), wie dies § 7 GV vorsieht.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03

    Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2013 - 7 U 57/12
    (2) Es entspricht st. Rspr. des BGH, dass der Kläger einer Anfechtungsklage zur Vermeidung eines materiell-rechtlichen Ausschlusses innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 246 AktG zumindest der wesentliche tatsächliche Kern der Gründe vortragen muss, auf die er die Anfechtung stützt (vgl. BGH, Urteil vom 09.11.1992 - II ZR 230/91. BGHZ 120, 141, 156f. mwN); ein Nachschieben von neuen Gründen nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen (BGH, BGH, Urteil vom 12.12.2005 - II ZR 253/03, NZG 2006, 191).
  • BGH, 11.06.2007 - II ZR 152/06

    Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZA 11/03

    Wiedereinsetzung der bedürftigen Partei wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

  • OLG Stuttgart, 24.05.2012 - 7 U 170/11

    Englische Lebensversicherung: Wirksamkeit der Regelung über die Kürzung des

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Allgemeine Feststellungsklage gegen den Abberufungsbeschluss einer

  • BGH, 13.07.2009 - II ZR 272/08

    Frist bei Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterversammlungsbeschlüsse der GmbH

  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 119/98

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

  • OLG Frankfurt, 08.10.1965 - 5 W 33/65
  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 216/13

    Gesellschafterausschließung in der GmbH: Satzungsbestimmung über

    Das Berufungsgericht (OLG Karlsruhe, ZIP 2013, 1958) hat, soweit für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung, ausgeführt, der vollständige Abfindungsausschluss sei wegen Verstoßes gegen § 138 BGB beziehungsweise § 241 Nr. 4 AktG unter dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen Knebelung von Anfang an nichtig.
  • OLG Zweibrücken, 28.05.2019 - 5 U 89/18

    Anspruch eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers auf Gewinnauszahlung:

    Ein solches Prozesskostenhilfegesuch hält der Senat aus Gründen der Gleichbehandlung der armen Partei mit der reichen für die Einhaltung der nach § 246 AktG vorgesehenen Klagefrist von einem Monat für ausreichend (Hüffer/Koch AktG § 246 Rn. 25; a.A. OLG Karlsruhe NZG 2013, 942).
  • OLG Jena, 30.05.2018 - 2 U 800/15

    Einziehung GmbH-Gesellschaftsanteil - Anfechtungsbefugnis

    Eine Regelung der Anfechtungsfrist in der Satzung ist zulässig, soweit nicht eine bei wertender Betrachtung unter allen Umständen als unangemessen anzusehende Frist festgesetzt wird (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Mai 2013 - 7 U 57/12 -, Rn. 26, juris).
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