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   OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13   

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OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13 (https://dejure.org/2014,11014)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.02.2014 - 3 U 1335/13 (https://dejure.org/2014,11014)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Februar 2014 - 3 U 1335/13 (https://dejure.org/2014,11014)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 5 Nr 3 EGV 44/2001, § 286 ZPO, § 448 ZPO, § 513 Abs 2 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO
    Berufung im Schadensersatzprozess nach Verlust einer in Luxemburg verwahrten Modelleisenbahnsammlung: Prüfung der internationalen Zuständigkeit nach Rüge; Handlungsort einer unerlaubten Handlung; Sorgfaltsmaßstab bei einer unentgeltlichen Verwahrung; Überprüfungsumfang ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge des Fehlens der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unentgeltlicher Verwahrer hat nur die eigenübliche Sorgfalt zu beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13
    Der für die internationale Zuständigkeit für Deliktsrecht maßgebliche Handlungsort ist überall dort gegeben, wo der Täter gehandelt, d.h. eine auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit vorgenommen hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Urteil vom 25. Juni 2007, 12 U 1717/05, OLGR Koblenz 2008, 30).

    Mit Recht führt das Landgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des OLG Koblenz (Urteil vom 25.06.2007 - 12 U 1717/05; zitiert nach Juris) aus, dass der für die internationale Zuständigkeit für Deliktsrecht maßgebliche Handlungsort überall dort gegeben sei, wo der Täter gehandelt, d.h. eine auf Tatbestandsverwirklichung gerichtete Tätigkeit vorgenommen habe.

  • OLG Koblenz, 01.03.2010 - 2 U 816/09

    Anforderungen an die Feststellung der internationalen Zuständigkeit der deutschen

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13
    Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 1. März 2010, 2 U 816/09, NJW-RR 2010, 1004 = IPRspr 2010, Nr. 190, 477 f.).

    Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit unterliegt nur einer begrenzten Schlüssigkeitsprüfung dahingehend, ob bei unterstellter Richtigkeit des klägerischen Vorbringens der Rechtsweg zulässig ist (vgl. OLG Koblenz, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 01.03.2010 - 2 U 816/09 - NJW-RR 2010, 1004 = IPRspr 2010, Nr. 190, 477 f.).

  • OLG Koblenz, 21.06.2010 - 10 U 1411/09

    Zivilprozeßrecht: Umfang der Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13
    Da das Berufungsgericht im Zivilrechtsstreit keine vollumfängliche zweite Tatsacheninstanz ist, ist die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur überprüfbar, wenn mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die derartige Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass eine erneute Beweisaufnahme geboten ist (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2010, 10 U 1411/09, VersR 2011, 747 f. = RuS 2011, 522 f.).

    37 Soweit der Kläger die Beweiswürdigung des Landgerichts angreift, ist darauf hinzuweisen, dass das Berufungsgericht im Zivilrechtsstreit keine vollumfängliche zweite Tatsacheninstanz ist und die Beweiswürdigung des erstinstanzlichen Gerichts nur überprüfbar ist, wenn mit der Berufung schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die derartige Zweifel an den erhobenen Beweisen aufzeigen, so dass eine erneute Beweisaufnahme geboten ist (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 U 1411/09 - VersR 2011, 747 f. = R+S 2011, 522 f.; Juris Rn. 5).

  • LG Köln, 07.02.2007 - 14 O 562/05

    Zeichnung von Namensaktien durch Täuschung über eine Kapitalanlage in der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13
    Eine mögliche Anspruchskonkurrenz zwischen vertraglichen und deliktsrechtlichen Vorschriften führt nicht zur Unanwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (in Anknüpfung an LG Köln, Urteil vom 7. Februar 2007, 14 O 562/05).

    Eine mögliche Anspruchskonkurrenz zwischen vertraglichen und deliktsrechtlichen Vorschriften führt nicht zur Unanwendbarkeit des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO (vgl. hierzu LG Köln, Urteil vom 07.02.2007 - 14 O 562/05, zitiert nach Juris Rn. 13).

  • EuGH, 20.01.2005 - C-27/02

    Engler - Brüsseler Übereinkommen - Auslegung der Artikel 5 Nummern 1 und 3 und 13

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.02.2014 - 3 U 1335/13
    27 Aus der von den Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des EuGH (2. Kammer, Urteil vom 20.01.2005 - C-27/02 Engler/Janus Versand GmbH) ergeben sich keine gegenteiligen Gesichtspunkte.
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 246 StGB besteht nicht , da die Staatsanwaltschaft Potsdam das Strafverfahren gegen den Beklagten zu 2.) wegen Unterschlagung (Az.: 4101 Js .../2016) nämlich unstreitig zwischenzeitlich rechtskräftig eingestellt hat (vgl.: OLG Koblenz , Beschluss vom 17.02.2014, Az.: 3 U 1335/13, u.a. in: IPRspr 2014, Nr. 204, 512 ).

    Zu berücksichtigen ist demnach auch ein bei dem Schädiger üblicher "Schlendrian", jedoch nur, soweit dieser nicht schon grob fahrlässig ist, da von der Haftung nicht befreit ist, wer grob fahrlässig handelt ( OLG Koblenz , Beschluss vom 17.02.2014, Az.: 3 U 1335/13, u.a. in: IPRspr 2014, Nr. 204, 512 ).

    Nach den Umständen des hier vorliegenden Falles bestand aber eine konkludente Absprache dahin, dass die Beklagte nicht nur für die Sorgfalt einzustehen haben, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen ( "diligentia quam in suis" ) sondern hier auch eine Haftung auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit möglich ist (§ 690 BGB; OLG Celle , Urteil vom 03.04.2014, Az.: 5 U 168/13, u.a. in: MDR 2014, Seite 775; OLG Koblenz , Beschluss vom 17.02.2014, Az.: 3 U 1335/13, u.a. in: IPRspr 2014, Nr. 204, 512; OLG Köln , Beschluss vom 08.11.2011, Az.: 5 U 174/11, u.a. in: KHE 2011, Seite 186 ).

  • LG Offenburg, 31.03.2022 - 2 O 249/21

    Abgrenzung zwischen einem Verwahrungsvertrag und einer bloßen Gefälligkeit

    Abweichend von § 276 BGB gilt damit ein subjektiver, auf die Veranlagung und das gewohnheitsmäßige Verhalten des Handelnden abstellender Maßstab (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 17.02.2014 - 3 U 1335/13, BeckRS 2014, 10864; MüKoBGB/Henssler, 8. Aufl. 2020, BGB § 690 Rn. 7).
  • OLG Braunschweig, 20.05.2021 - 9 U 8/20

    Schadensersatz statt der Übergabe der vom Verkäufer verwahrten Kaufsache -

    Zu berücksichtigen ist demnach auch ein bei dem Schädiger üblicher "Schlendrian", jedoch nur, soweit dieser nicht schon grob fahrlässig ist, da von der Haftung nicht befreit ist, wer grob fahrlässig handelt ( OLG Koblenz, Beschl . v. 17.02.2014 - 3 U 1335/13, juris Rn .
  • OLG Koblenz, 20.02.2014 - 3 U 1183/13

    Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit im Berufungsverfahren;

    Auch wenn § 513 Abs. 2 ZPO dem Wortlaut nach keine Einschränkung auf die örtliche und sachliche Zuständigkeit enthält, kann das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Berufungsverfahren gerügt werden (OLG Koblenz, Senatsbeschluss vom 17. Februar 2014, 3 U 1335/13).

    Das Fehlen der internationalen Zuständigkeit kann jedoch im Berufungsverfahren gerügt werden (Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 513 Rn.8; OLG Koblenz, Senatsbeschluss vom 17. Februar 2014 - 3 U 1335/13).

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