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   OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04   

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https://dejure.org/2004,4510
OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04 (https://dejure.org/2004,4510)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.12.2004 - 7 UF 562/04 (https://dejure.org/2004,4510)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 7 UF 562/04 (https://dejure.org/2004,4510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe des Trennungsunterhalts; Anforderungen an den Ausschluss bzw. die Herabsetzung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt nach§ 1579 BGB; Einkommenserhöhende Berücksichtigung vom Dienstherrn gewährter geldwerter Vorteile bei der Bestimmung der Höhe des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt bei ungeklärter Abstammung eines während der Trennungszeit geborenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch auch bei Ehebruch?

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Keine Verwirkung des Ehegattenunterhalts trotz unehelichen Kindes; Familienrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kind von einem anderen Mann - Ehemann soll dennoch für getrennt lebende Ehefrau Unterhalt zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 803
  • FamRZ 2005, 804
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Der Betreuungsunterhalt ist privilegiert, weil im Interesse des Kindeswohls trotz Fehlverhaltens des Sorgeberechtigten die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben soll (vgl. BGH FamRZ 1997, 873, 875 und 1997, 671; Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 4 Rdn. 625); nach dem Gesetzeswortlaut ist das Kindeswohl in solchen Fällen stets vorrangig gegenüber den Interessen des Unterhaltspflichtigen (Wendl/Gerhardt, a.a.O., Rdn. 626).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 293/95

    Bemessung des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach vorehelich erklärtem

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Der Betreuungsunterhalt ist privilegiert, weil im Interesse des Kindeswohls trotz Fehlverhaltens des Sorgeberechtigten die Wahrnehmung der Elternverantwortung gesichert bleiben soll (vgl. BGH FamRZ 1997, 873, 875 und 1997, 671; Wendl/Gerhardt, a.a.O., § 4 Rdn. 625); nach dem Gesetzeswortlaut ist das Kindeswohl in solchen Fällen stets vorrangig gegenüber den Interessen des Unterhaltspflichtigen (Wendl/Gerhardt, a.a.O., Rdn. 626).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Das hieraus erzielbare Einkommen ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (BGH FamRZ 2001, 986) als Surrogat für die frühere Haushaltsführung und Kindesbetreuung während des Zusammenlebens bedarfsbestimmend und daher nach der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung einzustellen.
  • BGH, 21.01.1998 - XII ZR 85/96

    Anteilige Haftung des Ehemannes und des Vaters des nichtehelichen Kindes für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Da dieser Anspruch jedoch, ebenso wie der hieran anschließende Anspruch auf anteilige Mithaftung des Kindesvaters, solange die Ehelichkeit nicht angefochten und die anderweitige Vaterschaft nicht festgestellt ist, nicht geltend gemacht werden kann (§§ 1592 Nr. 2 und 3, 1594, 1599, 1600 d BGB; vgl. Wendl/Pauling, a.a.O., § 6 Rdn. 752; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1615 l Rdn. 28; OLG Hamm FamRZ 1989, 619), trifft den Beklagten die Ersatzhaftung gemäß §§ 1615 l Abs. 3 S. 1, 1607 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, FamRZ 1998, 541; Bamberger/Roth/Reinken, a.a.O, § 1615 l Rdn. 15; Born, a.a.O., § 1615 l Rdn. 37).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Dieses Kind gilt, weil es in der Ehe der Parteien geboren ist, nach § 1592 Nr. 1 BGB als eheliches Kind des Beklagten, und nach der Rechtsprechung des BGH prägen auch die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber in der Trennungszeit geborenen Kindern die ehelichen Lebensverhältnisse, selbst wenn sie nicht von dem anderen Ehepartner abstammen (vgl. BGH NJW 1994, 190; NJW 1999, 717).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Dieses Kind gilt, weil es in der Ehe der Parteien geboren ist, nach § 1592 Nr. 1 BGB als eheliches Kind des Beklagten, und nach der Rechtsprechung des BGH prägen auch die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber in der Trennungszeit geborenen Kindern die ehelichen Lebensverhältnisse, selbst wenn sie nicht von dem anderen Ehepartner abstammen (vgl. BGH NJW 1994, 190; NJW 1999, 717).
  • OLG Hamm, 03.10.1988 - 6 UF 107/88

    Unterhaltsanspruch; Keine Erwerbstätigkeit der Mutter

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Da dieser Anspruch jedoch, ebenso wie der hieran anschließende Anspruch auf anteilige Mithaftung des Kindesvaters, solange die Ehelichkeit nicht angefochten und die anderweitige Vaterschaft nicht festgestellt ist, nicht geltend gemacht werden kann (§§ 1592 Nr. 2 und 3, 1594, 1599, 1600 d BGB; vgl. Wendl/Pauling, a.a.O., § 6 Rdn. 752; Erman/Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1615 l Rdn. 28; OLG Hamm FamRZ 1989, 619), trifft den Beklagten die Ersatzhaftung gemäß §§ 1615 l Abs. 3 S. 1, 1607 Abs. 2 S. 1 BGB (BGH, FamRZ 1998, 541; Bamberger/Roth/Reinken, a.a.O, § 1615 l Rdn. 15; Born, a.a.O., § 1615 l Rdn. 37).
  • OLG Hamm, 08.07.1999 - 2 UF 21/99

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags zur Durchsetzung des nachehelichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Haben die ehelichen Kinder bereits ein Alter erreicht, das der Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit nicht mehr entgegen steht, und kann eine solche nur wegen des erhöhten Betreuungsbedürfnisses des neu geborenen außerehelichen Kindes nicht verlangt werden, besteht hiernach eine anteilige Mithaftung des Ehemannes nur insoweit, als er auch ohne Geburt des neuen Kindes auf Unterhalt in Anspruch genommen werden könnte; das neben der Betreuung des ehelichen Kindes erzielbare Einkommen ist der Mutter dann fiktiv zuzurechnen (so auch OLG Hamm, FamRZ 2000, 637; Born, a.a.O., Fußn. 115 zu § 1615 l).
  • KG, 08.06.2000 - 19 UF 6449/99

    Anspruch auf Trennungsunterhalt durch einen getrennt lebenden Ehegatten; Umfang

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 562/04
    Diese für die Geburt eines nichtehelichen Kindes auf Seiten des Unterhaltspflichtigen entwickelte Rechtsprechung gilt gleichermaßen, wenn es sich - wie hier - um ein nicht von dem Ehepartner gezeugtes Kind der Unterhaltsberechtigten handelt (KG FamRZ 2001, 29); auch dieses Kind und die ihm gegenüber bestehende Verpflichtung zur Erbringung von Naturalunterhalt würde bei einer Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft die ehelichen Lebensverhältnisse prägen.
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