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   OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18   

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https://dejure.org/2018,31024
OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18 (https://dejure.org/2018,31024)
OLG München, Entscheidung vom 01.10.2018 - 34 Wx 10/18 (https://dejure.org/2018,31024)
OLG München, Entscheidung vom 01. Oktober 2018 - 34 Wx 10/18 (https://dejure.org/2018,31024)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur Vermögensauseinandersetzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbedingte Auflassung; Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung; Auslegung von Erklärungen im Grundbuchverfahren; Eintragungsverfahren; Vermögenszuordnung; Auseinandersetzungsregelung

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung hinsichtlich einer Bedingung für die erklärte Auflassung von Grundeigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auflassung ist bedingungsfeindlich!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2019, 50
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Allerdings wird der Begriff auch in Fachkreisen nicht stringent mit ausschließlich diesem Bedeutungsinhalt gebraucht (vgl. nur § 26 UrhG; BGHZ 177, 319/329).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Da somit ein zweifelsfreies und eindeutiges Auslegungsergebnis mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Mitteln nicht erreicht werden kann, erweist sich die vorgelegte Einigung als nicht zum Vollzug geeignet (BGHZ 129, 1/4).
  • BGH, 26.10.1990 - V ZR 22/89

    Belastung eines rechtsgrundlos erlangten Grundstücks mit Grundpfandrechten;

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Grundsätzlich ist zwar im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung erklären wollen (vgl. KG Rpfleger 2006, 391/392) und die Auflassung nicht in der Weise mit dem Grundgeschäft verknüpfen möchten, dass das dingliche Geschäft mit dem schuldrechtlichen stehen und fallen soll (BGHZ 112, 376/378; OLG Oldenburg Rpfleger 1993, 330; Winkler DNotZ 1974, 736/742; zum Ganzen: Demharter § 20 Rn. 31 ff. und Rn. 36; Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 54; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 104).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38).
  • OLG Oldenburg, 06.01.1993 - 5 W 126/92

    Notarieller Grundstückskaufvertrag; Rücktrittsvorbehalt; Auflassung;

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Grundsätzlich ist zwar im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung erklären wollen (vgl. KG Rpfleger 2006, 391/392) und die Auflassung nicht in der Weise mit dem Grundgeschäft verknüpfen möchten, dass das dingliche Geschäft mit dem schuldrechtlichen stehen und fallen soll (BGHZ 112, 376/378; OLG Oldenburg Rpfleger 1993, 330; Winkler DNotZ 1974, 736/742; zum Ganzen: Demharter § 20 Rn. 31 ff. und Rn. 36; Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 54; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 104).
  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14

    Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38).
  • KG, 31.01.2006 - 1 W 450/05

    Grundbuch: Erledigung eines Antrages auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung;

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Grundsätzlich ist zwar im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung erklären wollen (vgl. KG Rpfleger 2006, 391/392) und die Auflassung nicht in der Weise mit dem Grundgeschäft verknüpfen möchten, dass das dingliche Geschäft mit dem schuldrechtlichen stehen und fallen soll (BGHZ 112, 376/378; OLG Oldenburg Rpfleger 1993, 330; Winkler DNotZ 1974, 736/742; zum Ganzen: Demharter § 20 Rn. 31 ff. und Rn. 36; Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 54; Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 104).
  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

    Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
    Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244; Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38).
  • OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20

    Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung

    Die übereinstimmenden materiellen Rechtsänderungserklärungen der Beteiligten sind dem Grundbuchamt dann in der Form des § 29 GBO nachzuweisen (Senat vom 1.10.2018, 34 Wx 10/18 = DNotZ 2019, 50/51; Demharter § 20 Rn. 38; Hügel/Hügel § 20 Rn. 2).
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