Rechtsprechung
OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 925 Abs. 2; GBO § 20
Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur Vermögensauseinandersetzung - Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Inhaltliche Verknüpfung der Auflassung mit einer bedingten Regelung zur Vermögensauseinandersetzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbedingte Auflassung; Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung; Auslegung von Erklärungen im Grundbuchverfahren; Eintragungsverfahren; Vermögenszuordnung; Auseinandersetzungsregelung
- rechtsportal.de
Auslegung einer Scheidungsfolgenvereinbarung hinsichtlich einer Bedingung für die erklärte Auflassung von Grundeigentum
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auflassung ist bedingungsfeindlich!
Verfahrensgang
- OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
- OLG München, 02.10.2018 - 34 Wx 10/18
Papierfundstellen
- DNotZ 2019, 50
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05
Sammlung Ahlers
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Allerdings wird der Begriff auch in Fachkreisen nicht stringent mit ausschließlich diesem Bedeutungsinhalt gebraucht (vgl. nur § 26 UrhG; BGHZ 177, 319/329). - BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94
Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des …
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Da somit ein zweifelsfreies und eindeutiges Auslegungsergebnis mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Mitteln nicht erreicht werden kann, erweist sich die vorgelegte Einigung als nicht zum Vollzug geeignet (BGHZ 129, 1/4). - BGH, 26.10.1990 - V ZR 22/89
Belastung eines rechtsgrundlos erlangten Grundstücks mit Grundpfandrechten; …
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Grundsätzlich ist zwar im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung erklären wollen (vgl. KG Rpfleger 2006, 391/392) und die Auflassung nicht in der Weise mit dem Grundgeschäft verknüpfen möchten, dass das dingliche Geschäft mit dem schuldrechtlichen stehen und fallen soll (BGHZ 112, 376/378; OLG Oldenburg Rpfleger 1993, 330; Winkler DNotZ 1974, 736/742;… zum Ganzen: Demharter § 20 Rn. 31 ff. und Rn. 36;… Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 54;… Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 104).
- BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70
Erbbaurecht für Werkstattgebäude
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244;… Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38). - OLG Oldenburg, 06.01.1993 - 5 W 126/92
Notarieller Grundstückskaufvertrag; Rücktrittsvorbehalt; Auflassung; …
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Grundsätzlich ist zwar im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung erklären wollen (vgl. KG Rpfleger 2006, 391/392) und die Auflassung nicht in der Weise mit dem Grundgeschäft verknüpfen möchten, dass das dingliche Geschäft mit dem schuldrechtlichen stehen und fallen soll (BGHZ 112, 376/378; OLG Oldenburg Rpfleger 1993, 330; Winkler DNotZ 1974, 736/742;… zum Ganzen: Demharter § 20 Rn. 31 ff. und Rn. 36;… Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 54;… Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 104). - OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 240/14
Grundbuchverfahren: Erlöschen der Eintragungsbewilligung mit dem Tod; Auslegung …
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244;… Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38). - KG, 31.01.2006 - 1 W 450/05
Grundbuch: Erledigung eines Antrages auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung; …
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Grundsätzlich ist zwar im Zweifel davon auszugehen, dass die durch einen Notar beratenen Vertragsparteien nur ein gültiges Geschäft, also eine unbedingte Auflassung erklären wollen (vgl. KG Rpfleger 2006, 391/392) und die Auflassung nicht in der Weise mit dem Grundgeschäft verknüpfen möchten, dass das dingliche Geschäft mit dem schuldrechtlichen stehen und fallen soll (BGHZ 112, 376/378; OLG Oldenburg Rpfleger 1993, 330; Winkler DNotZ 1974, 736/742;… zum Ganzen: Demharter § 20 Rn. 31 ff. und Rn. 36;… Hügel GBO 3. Aufl. § 20 Rn. 54;… Meikel/Böttcher GBO 11. Aufl. § 20 Rn. 104). - BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84
Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und …
Auszug aus OLG München, 01.10.2018 - 34 Wx 10/18
Danach ist bei der Auslegung der Auflassungserklärungen auf ihren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärungen ergibt (BGHZ 59, 205/209; 129, 3 f.; BGH DNotZ 1976, 16; BayObLGZ 1984, 122/124 f.; Senat vom 28.7.2014, 34 Wx 240/14 = FGPrax 2014, 244;… Staudinger/Pfeifer/Diehn § 925 Rn. 38).
- OLG München, 05.08.2020 - 34 Wx 310/20
Umfang der grundbuchamtlichen Prüfung bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung …