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   OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20   

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OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20 (https://dejure.org/2021,33593)
OLG München, Entscheidung vom 05.07.2021 - 33 U 7071/20 (https://dejure.org/2021,33593)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juli 2021 - 33 U 7071/20 (https://dejure.org/2021,33593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Testament, Beschwerde, Berufung, Feststellung, Erbeinsetzung, Feststellungsklage, Auslegung, Erblasserin, Auflage, Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Feststellungsinteresse, Wirksamkeit, Klage, vorgerichtliche Anwaltskosten, negative Feststellungsklage, analoge Anwendung

  • erbrechtsiegen.de

    Verstoß gegen HeimG bei Ersatzerbeneinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Relativität von Prozessrechtsverhältnissen beschränkt bei Klagen, die auf Feststellung des Erbrechts gerichtet sind, nicht den Prüfungsumfang des Gerichts hinsichtlich der Auslegung von Verfügungen von Todes wegen. Verfügungen des Erblassers dürfen auch dann der ...

  • rechtsportal.de

    Maßstab der gerichtlichen Prüfung hinsichtlich einer Erbeinsetzung Zulässigkeit einer neben der Klage auf Feststellung des Erbrechts erhobenen negativen Feststellungsklage hinsichtlich fremden Erbrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1306
  • FamRZ 2021, 1841
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Das für die Zulässigkeit der positiven, auf Feststellung des eigenen Erbrechts gerichteten Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse liegt vor, da das Erbrecht nach einer verstorbenen Person ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis darstellt (BVerfG ZEV 2006, 74; BGH ZEV 2010, 468; Krätzschel in: NK/Erbrecht 2. Auflage § 256 ZPO Rn. 12).

    Zwar hat der BGH (BGH ZEV 2010, 468) entschieden, dass mehrere Erbprätendenten keine notwendigen Streitgenossen im Sinne des § 62 ZPO sind, so dass eine Klage auch dann zulässig ist, wenn sie nur gegen einzelne (und nicht alle) Erbprätendenten erhoben wird, was zur Folge haben kann, dass im Verhältnis mehrerer Erbprätendenten das Erbrecht unterschiedlich festgestellt wird.

  • BayObLG, 28.06.1991 - BReg. 1a Z 3/90

    Mögliche Nichtigkeit einer testamentarischen Verfügung zugunsten des Heimträgers

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    - Allerdings berührt auch die analoge Anwendung von § 14 Abs. 1 HeimG auf Umgehungstatbestände die allgemeine Handlungsfreiheit und Privatautonomie des Erblassers und den Grundsatz der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG); daher sind ihr - insbesondere bei letztwilligen Verfügungen - enge Grenzen gesetzt (vgl. BayObLGZ 1991, 251; NJW 2000, 1959/1961).

    Hat der Heimträger bspw. von einer einseitigen testamentarischen Zuwendung zu seinen Gunsten erst nach dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt, ist die letztwillige Verfügung nicht wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 HeimG unwirksam (BayObLGZ 1991, 251; FamRZ 1992, 975; 1993, 1143; Grziwotz FamRB 2020, 417/420).

  • BayObLG, 22.02.2000 - 1Z BR 147/99

    Testierunfähigkeit bei Vorliegen eines hirnorganischen Psychosyndroms

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    - Eine Umgehung der Verbotsvorschrift des § 14 HeimG/Art. 8 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Bay PfleWoqG) kann vorliegen, wenn durch die gewählte rechtliche Gestaltung der Tatbestand des Verbotsgesetzes selbst nicht erfüllt ist, aber dennoch der von ihm verbotene Erfolg herbeigeführt wird (vgl. BGH NJW 1991, 1060/1061; BayObLGZ 2000, 48/56).

    - Allerdings berührt auch die analoge Anwendung von § 14 Abs. 1 HeimG auf Umgehungstatbestände die allgemeine Handlungsfreiheit und Privatautonomie des Erblassers und den Grundsatz der Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG); daher sind ihr - insbesondere bei letztwilligen Verfügungen - enge Grenzen gesetzt (vgl. BayObLGZ 1991, 251; NJW 2000, 1959/1961).

  • KG, 14.05.1998 - 1 W 3540/97

    Nichtigkeit der letztwilligen Verfügung eines Heimbewerbers zugunsten des

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Geht es um die Frage, ob eine Ersatzerbeneinsetzung gegen § 14 HeimG verstößt, setzt ein Verstoß voraus, dass zwischen dem Testierenden und dem Ersatzerben Einvernehmen im Hinblick auf die Zuwendung vorliegt (Anschluss an BayObLG FamRZ 2001, 1170 und KG ZEV 1998, 437).

    - Testamentarische Zuwendungen zu Gunsten des Heimträgers oder eines Heimmitarbeiters sind wegen der gesetzlichen Formulierung in § 14 Abs. 1 HeimG ("gewähren lassen") nur dann unwirksam, wenn sich der Eintritt des Vermögensvorteils auf ein Einvernehmen zwischen dem Testierenden und dem Bedachten gründet (KG ZEV 1998, 437; Müller-Engels in: Burandt/Rojahn Erbrecht, 3. Auflage § 14 HeimG Rn. 12).

  • BayObLG, 13.09.2000 - 1Z BR 68/00

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung nach § 14 Abs. 5 HeimG

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Geht es um die Frage, ob eine Ersatzerbeneinsetzung gegen § 14 HeimG verstößt, setzt ein Verstoß voraus, dass zwischen dem Testierenden und dem Ersatzerben Einvernehmen im Hinblick auf die Zuwendung vorliegt (Anschluss an BayObLG FamRZ 2001, 1170 und KG ZEV 1998, 437).

    Diese Gegebenheiten können Vorliegen bei einer mittelbaren bzw. indirekten Zuwendung an die im Gesetz genannten Verbotsadressaten über ihnen nahestehende Angehörige (vgl. BayObLGZ 2000, 36/46; BayObLG FamRZ 2001, 1170) oder an den geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH, die Trägerin eines Heims im Sinne des § 1 HeimG ist (vgl. BayObLGZ 2000, 36/41; BayObLGZ 2003, 136/139).

  • LG Kempten, 12.11.2020 - 33 O 649/20

    Erbeinsetzung einer dem Heimträger gehörenden Stiftung

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.11.2020, Aktenzeichen 33 O 649/20, wird zurückgewiesen.

    Das am 12.11.2020 verkündete Endurteil des Landgerichts Kempten, 33 O 649/20 wird aufgehoben.

  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Darzulegen ist vielmehr, warum diese Recherche auch bei sorgfältiger Prozessführung in erster Instanz (noch) nicht veranlasst war (BGH BeckRS 2013, 17405).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Vielmehr ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 45; NJW 1993, 256).
  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 2653/03

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung des ZPO § 531 Abs 2 Nr

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    Dazu gehört auch die Darlegung, warum das neue Beweismittel nicht vorher hätte ermittelt werden können (BVerfG NJW 2005, 1768).
  • BGH, 16.07.1997 - IV ZR 356/96

    Auslegung einer testamentarischen Verfügung

    Auszug aus OLG München, 05.07.2021 - 33 U 7071/20
    - Bei der Testamentsauslegung gemäß § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (BGH ZEV 1997, 376; FamRZ 2012, 26; Leipold in: MüKo/BGB, 8. Auflage § 2084 Rn. 1; Czubayko in: Burandt/Rojahn Erbrecht, 3. Auflage § 2084 Rn. 9; Krätzschel in: Firsching/Graf Nachlassrecht, 11. Auflage § 9 Rn. 11; Fleindl in: NK-Erbrecht 5. Auflage § 2084 Rn. 3).
  • KG, 12.09.2002 - 8 U 78/02

    Zulassung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz

  • BayObLG, 12.02.1992 - 1Z BR 9/92

    Testierfähigkeit einer Erblasserin; Zurechnung der Kenntnis über eine

  • BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 219/05

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde trotz erfolglosen Erbscheinsverfahrens

  • BGH, 06.12.1990 - IX ZR 44/90

    Abtretung von Forderungen unter verbundenen Unternehmen

  • BayObLG, 09.02.2000 - 1Z BR 149/99

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen eines unzulässigen Adressaten

  • BayObLG, 04.06.2003 - 1Z BR 17/03

    Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1

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