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   OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16   

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https://dejure.org/2017,264
OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16 (https://dejure.org/2017,264)
OLG München, Entscheidung vom 10.01.2017 - 34 Wx 239/16 (https://dejure.org/2017,264)
OLG München, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 34 Wx 239/16 (https://dejure.org/2017,264)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AnfG § 11 Abs. 1, § 16 Abs. 1; BGB § 130 Abs. 2, § 873 Abs. 1, § 925 Abs. 1; InsO § 129, § 143 Abs. 1; GBO § 19, § 20; ZPO § 727, § 894; GrEStG § 22
    Grundbuchverfahren: Fiktion des § 894 ZPO einer nach Insolvenzeröffnung umgeschriebenen Klausel auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines bereits vor Insolvenzeröffnung von einem Gläubiger verfolgten Anfechtungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter; Vollstreckung eines Titels auf Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GBO § 20; BGB § 873 Abs. 1, § 925; ZPO §§ 727, 894; InsO §§ 129, 143; AnfG § 11 Abs. 1, § 16 Abs. 1
    Eigentumsumschreibung eines anfechtbar veräußerten Grundstücks trotz auf Duldung der Zwangsvollstreckung lautenden Titels aufgrund dem Insolvenzverwalter entsprechend erteilter Vollstreckungsklausel

  • rewis.io

    Grundbuchverfahren: Fiktion des § 894 ZPO einer nach Insolvenzeröffnung umgeschriebenen Klausel auf Rückauflassung und Eintragung des Insolvenzschuldners

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung eines bereits vor Insolvenzeröffnung von einem Gläubiger verfolgten Anfechtungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter; Vollstreckung eines Titels auf Duldung der Zwangsvollstreckung in einen bestimmten Vermögensgegenstand

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung eines bereits vor Insolvenzeröffnung von einem Gläubiger verfolgten Anfechtungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtskräftiger Vollstreckungstitel ersetzt Eintragungsbewilligung!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Durchsetzung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung im Anfechtungsprozess erlangten Anspruchs auf Duldung der Zwangsvollstreckung durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtskräftiger Vollstreckungstitel ersetzt Eintragungsbewilligung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umschreibung des über das AnfG erstrittenen Duldungstitels auf den Insolvenzverwalter? (IVR 2017, 109)

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 239
  • FGPrax 2017, 68
  • FamRZ 2017, 920
  • Rpfleger 2017, 380
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 05.03.2012 - 8 W 75/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Wirksamkeit einer Eintragungsbewilligung über den Tod

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    Jedoch ist dies für die Wirksamkeit der Auflassungserklärung durch den früheren Verwalter wegen § 130 Abs. 2 BGB ohne Belang (OLG Stuttgart FGPrax 2012, 158; Palandt/Herrler BGB 76. Aufl. § 878 Rn. 2).

    Das Eintragungsantragsverfahren, um das es sich hier handelt, ist im Grundsatz streng einseitig (OLG Stuttgart FGPrax 2012, 158/159; Demharter § 1 Rn. 69; Hügel/Holzer § 1 Rn. 120).

  • RG, 24.11.1892 - VI 116/92

    Anfechtungsgesetz vom 21. Juli 1879 §§. 10. 13.

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    Der Insolvenzverwalter ist zur Verfolgung des von einem Gläubiger vor Insolvenzeröffnung verfolgten Anfechtungsanspruchs für die Insolvenzmasse auch dann berechtigt, wenn das im Anfechtungsprozess zugunsten des Einzelgläubigers erlassene Urteil bereits rechtskräftig geworden, aber die Vollstreckung noch nicht durchgeführt ist (ebenso bereits RGZ 30, 67/70).

    Das gilt auch dann noch, wenn der Gläubiger bereits einen rechtskräftigen Titel erstritten hat, die Vollstreckung aber noch nicht durchgeführt ist (RGZ 30, 67/70).

  • OLG München, 01.08.2013 - 34 Wx 62/13

    Altrechtliche Dienstbarkeit: Voraussetzungen einer Grundbucheintragung; Nachweis

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    Eine Aussetzung des Grundbucheintragungsverfahrens entsprechend § 21 FamFG kommt ebenso wie eine Aussetzung des darauf bezogenen Beschwerdeverfahrens nicht in Betracht (Senat vom 1.8.2013, 34 Wx 62/13 = MittBayNot 2014, 47; vgl. Demharter GBO 30. Aufl. § 1 Rn. 74; § 77 Rn. 8; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl. § 1 Rn. 107).
  • BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    aa) Das Versäumnisurteil lautet auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen eines bestimmten Anspruchs (auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme) in ein bestimmtes Grundstück (§ 1147 BGB; vgl. BGH FGPrax 2013, 189 Rn. 17).
  • KG, 26.04.2012 - 1 W 96/12

    Erbbaugrundbuch: Fiktion der Rückauflassungserklärung des Berechtigten durch

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    e) Vorsorglich wird noch festgehalten, dass die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG nachgereicht ist (dazu KG Rpfleger 2012, 525; vgl. auch Hinweise des BayStMF zum Erfordernis eines Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Eintragungen ins Grundbuch - § 22 GrEStG -, NJW 2000, 1169/1170, Stichwort: Rückerwerbe; a. A. Henckel in Jaeger § 143 Rn. 56).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    Notwendig ist, dass die Urteilsformel den Inhalt der Erklärung eindeutig - bestimmt - wiedergibt, eine Auslegung ist jedoch möglich (BGH NJW 2011, 3161; Seiler in Thomas/Putzo § 894 Rn. 8).
  • OLG Schleswig, 05.09.2012 - 2 W 19/12

    Zinssatz von 48 Prozent - Grundbuchamt verweigert Eintragung der Grundschuld

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    Nur wenn das Grundbuchamt sichere (positive) Kenntnis davon hat, dass das Grundbuch unrichtig werden würde, darf es die Eintragung nicht vornehmen (so OLG Schleswig FGPrax 2013, 22; Demharter a. a. O.; enger Zimmer NJW 2014, 337/342: nur Verhinderung gleichsam "unerträglicher Eintragungen").
  • OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13

    Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der

    Auszug aus OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16
    Einzutragen ist dann aber auch der Insolvenzvermerk (vgl. Senat vom 20.1.2014, 34 Wx 516/13 = ZIP 2014, 482; Demharter § 44 Rn 50; Hirte/Ede in Uhlenbruck InsO 14. Aufl. § 143 Rn. 208).
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