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   OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22 e   

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https://dejure.org/2023,9567
OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22 e (https://dejure.org/2023,9567)
OLG München, Entscheidung vom 11.04.2023 - 34 U 7675/22 e (https://dejure.org/2023,9567)
OLG München, Entscheidung vom 11. April 2023 - 34 U 7675/22 e (https://dejure.org/2023,9567)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2; Fahrzeugemissionen-VO Art. 5 Abs. 2; Typgenehmigungsverfahrens-RL Art. 18 Abs. 1, Art. 26 Abs. 1, Art. 46
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi A3 Sportback 1.6 TDI)

  • rewis.io

    Berufung, Fahrzeug, Software, Haftung, Zulassung, Gebrauchtwagen, Genehmigung, Berufungsverfahren, Abweichung, Verwendung, Anspruch, Unterlagen, Sicherung, Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Aussicht auf Erfolg, Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi A3 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19

    Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes im Zivilprozess ("Thermofenster")

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Insbesondere steht die Tatbestandswirkung der Annahme entgegen, der Hersteller habe dem Käufer gegenüber mit dem Inverkehrbringen des betreffenden Fahrzeugs gegen die guten Sitten verstoßen, weil dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sei (OLG Oldenburg BeckRS 2021, 45193 Rn. 14; OLG Nürnberg BeckRS 2020, 17693 Rn. 16).

    bb) Zwar ist die Berufung auf die Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung ausgeschlossen, wenn diese durch eine arglistige Täuschung der zuständigen Behörde erschlichen wurde (OLG Oldenburg BeckRS 2021, 45193 Rn. 15; OLG Nürnberg BeckRS 2020, 17693 Rn. 17).

    Das Genehmigungsverfahren dient gerade dazu, die Richtigkeit der Beschreibung zu prüfen (OLG Nürnberg BeckRS 2020, 17693 Rn. 16).

  • EuGH, 21.03.2023 - C-100/21

    Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Der Europäische Gerichtshof geht zwar gemäß seiner Entscheidung vom 21.3.2023 in der Rechtssache C-100/21 davon aus, dass die genannten EU-Vorschriften auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützen, wenn dieses Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 dieser Verordnung ausgestattet ist.

    Dies könne eine Unsicherheit hinsichtlich der Möglichkeit hervorrufen, das Fahrzeug anzumelden, zu verkaufen oder in Betrieb zu nehmen und damit beim Käufer zu einem Schaden führen (EuGH vom 21.3.2023, C-100/21, Rn. 84).

  • OLG München, 24.10.2022 - 27 U 5002/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeugs mit

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Denn aus diesen folgt keineswegs, dass eine solche Einrichtung vorhanden sein muss (BGH BeckRS 2021, 37995 Rn. 30; OLG Koblenz BeckRS 2022, 30900 Rn. 27; OLG München BeckRS 2022, 29312 Rn. 18).

    cc) Im Übrigen ist es gerade Aufgabe des KBA, die Frage der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben verbindlich zu klären; die dafür erforderlichen Ermittlungen sind gemäß § 24 VwVfG von Amts wegen durchzuführen (BGH BeckRS 2021, 33038 Rn. 20; OLG München BeckRS 2022, 29312 Rn. 19).

  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Eine viele Jahre später erfolgte gerichtliche Auslegung der einschlägigen Vorschrift, die den Einsatz und die Grenzen eines Thermofensters möglicherweise enger beschreibt (vgl. Urteil des EuGH vom 17.12.2020 Rechtssache C-693/18 - NJW 2021, 1216; Urteil des EuGH vom 14.07.2022 - Rechtssache C-217/20 u.a.) vermag an einer zum damaligen Zeitpunkt vertretbaren Einschätzung der Beklagten nichts zu ändern.
  • EuGH, 09.12.2021 - C-217/20

    Staatssecretaris van Financiën (Rémunération pendant le congé annuel payé)

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Eine viele Jahre später erfolgte gerichtliche Auslegung der einschlägigen Vorschrift, die den Einsatz und die Grenzen eines Thermofensters möglicherweise enger beschreibt (vgl. Urteil des EuGH vom 17.12.2020 Rechtssache C-693/18 - NJW 2021, 1216; Urteil des EuGH vom 14.07.2022 - Rechtssache C-217/20 u.a.) vermag an einer zum damaligen Zeitpunkt vertretbaren Einschätzung der Beklagten nichts zu ändern.
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Ein bloß fahrlässiges Verhalten der Beklagten genügt den Anforderungen des § 826 BGB aber nicht (BGH NJW 2021, 3721/3724).
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Ein Anspruch des Klägers aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB scheitert bereits daran, dass es an der in diesem Zusammenhang erforderlichen Stoffgleichheit des erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteils mit einem etwaigen Vermögensschaden im Rahmen des vorliegenden Kaufvertrags zwischen dem Kläger und einem Dritten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020 VI ZR 5/20 - Rn. 18 ff, juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2022 - 8 U 235/21

    VW-Dieselskandal: Voraussetzungen des § 826 BGB bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Der Senat merkt deshalb lediglich ergänzend an, dass es insoweit schon allein deswegen an einem beachtlichen Klagevortrag fehlt, weil dieses System der Prüfung der Funktion emissionsrelevanter Bauteile oder Systeme dient, selbst aber nicht den Schadstoffausstoß fehlfunktionsunabhängig überwacht (OLG Karlsruhe BeckRS 2022, 10880 Rn. 45).
  • LG Ingolstadt, 23.12.2022 - 61 O 1422/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi A3

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ingolstadt vom 23.12.2022, Az. 61 O 1422/22 Die, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG München, 11.04.2023 - 34 U 7675/22
    Zwar ist ein Rückruf des KBA wegen einer Prüfstanderkennungssoftware bzw. einer sonstigen unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zwingend zum Aufzeigen solcher Anhaltspunkte erforderlich (BGH, Beschluss vom 28.01.2020; VIII ZR 57/19).
  • BGH, 09.05.2022 - VIa ZR 303/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 13.07.2021 - VI ZR 128/20

    Weitere Entscheidung zum Daimler-Thermofenster

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

  • OLG Nürnberg, 22.09.2021 - 12 U 4034/20

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: VW

  • OLG Koblenz, 18.06.2019 - 3 U 416/19

    Erwerb eines Kraftfahrzeugs mit einem Dieselmotor: Geltendmachung eines

  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 334/21

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

  • OLG Koblenz, 18.10.2022 - 3 U 758/22

    Diesel-Abgasverfahren: Anforderungen an die gerichtliche Prozessleitung in

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