Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13081
OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10 (https://dejure.org/2010,13081)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2010 - 33 UF 1650/10 (https://dejure.org/2010,13081)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2010 - 33 UF 1650/10 (https://dejure.org/2010,13081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Familienstreitsache: Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines beantragten Arrests; Verfahrenswert des Arrestverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Arrestes in einer Familienstreitsache; Verfahrenswert im Arrestverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Arrestes in einer Familienstreitsache; Verfahrenswert im Arrestverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bei Betreuung des Zugewinnausgleichspflichtigen kein Arrestgrund f. Ausgleichsforderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 746
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 18 UF 100/10

    Besetzung des Beschwerdesenats im Verfahren nach dem FamFG

    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10
    24 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist allerdings nicht die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO das statthafte Rechtsmittel, sondern die Beschwerde nach § 58 FamFG (OLG Karlsruhe Beschluss vom 05.08.2010 - 18 UF 100/10, juris).
  • OLG Köln, 10.09.2004 - 2 Ws 370/04

    Kostenbruchteilsentscheidung; Gebührenerhöhung; Arrest

    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10
    Da der Wert einer Leistungsanordnung gem. § 41 FamGKG grundsätzlich die Hälfte des Hauptsachewertes beträgt, hält es der Senat im Regelfall für angemessen, den Verfahrenswert für einen Arrestantrag mit 1/3 der zu sichernden Hauptforderung zu bewerten (ebenso OLG Brandenburg a.a.O.; vgl. auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. Aufl.., Rn 266 ff und OLG Köln Beschluss vom 10.09.2004 - 2 Ws 370/04, juris).
  • KG, 14.10.2005 - 6 U 217/04

    Arrest im Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines Arrestanspruchs bei

    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10
    Ein Arrestgrund liegt beispielsweise vor, wenn der Schuldner die Gefährdung durch Verschleuderung (AG Warendorf FamRZ 2000, 965) oder Beiseiteschaffen (KG ZInsO 2005, 1323) bewirkt.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2010 - 15 WF 246/10

    Verfahrenswert eines familiengerichtlichen Arrestverfahrens

    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10
    37 d) Der Verfahrenswert ist gem. § 42 Abs. 1 FamFG nach billigem Ermessen zu bestimmen (zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Festsetzung des Verfahrenswerts in einem Arrestverfahren bezüglich einer Familienstreitsache vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 30.08.2010 - 15 WF 246/10, juris Rn 6).
  • AG Warendorf, 10.11.1999 - 9 F 244/99
    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 33 UF 1650/10
    Ein Arrestgrund liegt beispielsweise vor, wenn der Schuldner die Gefährdung durch Verschleuderung (AG Warendorf FamRZ 2000, 965) oder Beiseiteschaffen (KG ZInsO 2005, 1323) bewirkt.
  • OLG Celle, 02.04.2013 - 10 UF 334/11

    Zulässiger Rechtsbehelf gegen eine familiengerichtliche Zurückweisung eines

    Gegen einen Beschluß, mit dem das Familiengericht ohne vorherige mündliche Verhandlung einen Arrestantrag zurückgewiesen hat, findet die sofortige Beschwerde nach den ZPO-Vorschriften statt (Anschluß an OLG Oldenburg - Beschluß vom 22. Februar 2012 - 13 UF 28/12 - FamRZ 2012, 1077 f.; OLG Frankfurt - Beschluß vom 27. Februar 2012 - 5 UF 51/12 - FamRZ 2012, 1078 f.; OLG Koblenz - Beschluß vom 18. Dezember 2012 - 13 UF 948/12 - juris; gegen OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. August 2010 - 18 UF 100/10 - FamRZ 2011, 234; OLG München - Beschluß vom 16. November 2010 - 33 UF 1650/10 - FamRZ 2011, 756 ff.).

    In älteren Entscheidungen der Obergerichte war zunächst von einer Zulässigkeit der Beschwerde gemäß § 58 FamFG ausgegangen worden (OLG Karlsruhe - Beschluß vom 5. August 2010 - 18 UF 100/10 - FamRZ 2011, 234 = juris; OLG München - Beschluß vom 16. November 2010 - 33 UF 1650/10 - FamRZ 2011, 756 ff. = juris).

    Dies entspricht auch der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum (Wendl/Dose 8 -Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis, § 10 Rz. 494 f.; Schulte-Bunert/Weinreich 3 -Schwonberg, FamFG § 119 Rz. 19; Prütting/Helms 2 -Helms, FamFG § 119 Rz. 9; Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein 8 -Geißler, Familienrecht, 1. Kapitel Rz. 622; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen 3 Rz. 440; Gießler/Soyka, Vorläufiger Rechtsschutz in Familiensachen 5 Rz. 330; Cirullies, Anm. zu OLG München - Beschluß vom 18. November 2010 - 33 UF 1650/10, FamRZ 2011, 748 f.).

  • OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 3/11

    Dinglicher Arrest, statthaftes Rechtsmittel, Verfahrensfähigkeit, Zeitpunkt der

    Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist nicht die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO das statthafte Rechtsmittel, sondern die Beschwerde nach § 58 FamFG; denn gem. § 922 Abs. 1 ZPO wird im Falle einer mündlichen Verhandlung über den Arrestantrag durch Urteil entschieden, gegen das die Berufung statthaft ist, so dass bei entsprechender Geltung die Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG über die Beschwerde gegen eine Endentscheidung maßgebend sind (im Anschluss an OLG München FamRZ 2011, 746).

    Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung eines dinglichen Arrests nach § 119 Abs. 2 Satz 1 FamFG ist deshalb nicht die sofortige Beschwerde entsprechend § 567 ZPO das statthafte Rechtsmittel, sondern die Beschwerde nach § 58 FamFG; denn gem. § 922 Abs. 1 ZPO wird im Falle einer mündlichen Verhandlung über den Arrestantrag durch Urteil entschieden wird, gegen das die Berufung statthaft ist, so dass bei entsprechender Geltung die Vorschriften der §§ 58 ff. FamFG über die Beschwerde gegen eine Endentscheidung maßgebend sind (OLG München, FamRZ 2011, 746).

  • OLG Frankfurt, 27.02.2012 - 5 UF 51/12

    Rechtsbehelf gegen Ablehnung Arrestantrag ohne mündliche Verhandlung

    Die Rechtsprechung hat sich bislang bei Abweisung des Arrestantrages ohne mündliche Verhandlung für die Beschwerde nach § 58 FamFG ausgesprochen, weil auch eine solche Abweisung eine Endentscheidung i.S.d. § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG sei (OLG Karlsruhe, FamRZ 2011, S. 234; OLG München, FamRZ 2011, S. 746 - Rechtsprechungszitate nach juris).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2018 - 7 UF 1595/17

    Bei dem Arrestverfahren handelt es sich um eine Familienstreitsache

    Streitig ist alleine, ob gegen einen ohne mündliche Verhandlung erlassenen Beschluss, mit welchem ein Arrestantrag abgewiesen wird, statthaftes Rechtsmittel die Beschwerde gemäß §§ 58 ff. FamFG oder die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 234; OLG München FamRZ 2011, 746).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2011 - 17 UF 167/11

    Arrest in einer Familienstreitsache: Anwendbares Recht bei Anfechtung der

    c) Ob der Verweis auf das Kostenrecht der ZPO in § 113 Absatz 1 Satz 2 FamFG auch die entsprechenden Rechtsmittel der ZPO umfasst, wird insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der isolierten Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in Familienstreitsachen diskutiert (zum Umfang der in § 119 Absatz 2 FamFG auf die Arrestvorschriften der ZPO erfolgten Verweisung im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des dinglichen Arrests vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 523; OLG München, FamRZ 2011, 746).

    Es muss also bei Bestehen einer schlechten Vermögenslage des Schuldners eine weitere Vermögensverringerung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens zu befürchten sein (MüchKomm-Drescher, ZPO, 3. Aufl. § 917 RN 4; OLG München, FamRZ 2011, 746).

  • OLG Jena, 07.05.2014 - 1 UF 235/14

    Gegen einen Beschluss, mit dem das Familiengericht ohne vorherige mündliche

    Ältere Entscheidungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.2010, FamRZ 2011, 234 ; OLG München, Beschluss vom 16.11.2010, FamRZ 2011, 746) und Teile der Literatur ( Büte, Die Sicherung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen Teil 2 , FuR 2013, S. 572, 574; Schneider, Beschwerde gegen den Nichterlass eines Arrests - auch ein kostenrechtliches Problem, FamRZ 2012, 1782, 1783; Keidel/Weber, FamFG, 18. Aufl., § 119 Rn 15; Zöller/Feskorn, ZPO 30. Aufl., § 58 FamFG Rn 3) halten die Beschwerde nach § 58 ff FamFG für statthaft.

    Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige, nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (OLG München FamRZ 2011, 746 ff).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2018 - 5 WF 15/18

    Verfahrenswert für Arrestverfahren in Familienstreitsachen

    Demgegenüber vertritt die h. M. die Auffassung, dass zur Bewertung eines Arrestverfahrens auf den Auffangwert nach § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen sei (OLG Celle FamRZ 2015, 160; OLG München FamRZ 2011, 746; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 758; OLG Celle AGS 2010, 555; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 22. Ed., 2018, "Arrestverfahren" Rn. 2: NK-GK/H. Schneider FamGKG § 42 Rn. 29; MüKoFamFG/Schindler FamFG Anh. §§ 80-85 Rn. 34; Thiel FPR 2010, 319, 322; N. Schneider FamFR 2009, 40, 44).

    In der Rechtsprechung wird insoweit zutreffend davon ausgegangen, dass bei Fehlen von besonderen Umständen des Einzelfalls ein Wert von 1/3 der zu sichernden Hauptforderung angemessen erscheint (OLG München NJOZ 2011, 1411; OLG Brandenburg FamRZ 2015, 1225; FamRZ 2011, 758; OLG Celle AGS 2010, 555).

  • KG, 28.03.2013 - 18 UF 72/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung des

    Der Senat schließt sich deshalb der wohl inzwischen überwiegenden Meinung an (vgl. OLG Frankfurt - 5 UF 51/12 - FamRZ 2012, 1078 , Schmitz, aaO. und die dortigen nachweise, a.A. etwa OLG München FamRZ 2011, 746 und Borth, aaO.) - und hält die sofortige Beschwerde nach § 567ff ZPO für das hier statthafte Rechtsmittel.

    Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss mithin zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (vgl. OLG München FamRZ 2011, 746 ff).

  • KG, 17.01.2013 - 13 UF 244/12

    Vermögensveräußerung durch Ehegatten: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines

    Teilweise wird vertreten, dass die sofortige Beschwerde statthaft sei (vgl. OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 1077; auch Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 119 Rn 9; Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, 3. Aufl., § 119 Rn 19; Schwonberg in Schulge-Bundert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., § 119 Rn 19), teilweise wird die Ansicht vertreten, dass die Beschwerde gemäß § 58 FamFG das richtige Rechtsmittel sei (vgl. vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 234; OLG München, FamRZ 2011, 746).
  • LG Düsseldorf, 20.06.2022 - 24 T 1/22
    Um die Besorgnis der Vollstreckungsvereitelung bzw. Erschwerung zu begründen, muss mithin zumindest glaubhaft sein, dass eine ungünstige nicht unerhebliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners bevorsteht (vgl. KG, Beschluss vom 28. März 2013 - 18 UF 72/13 -, NJOZ 2013, 1203; OLG München, Beschluss vom 16. November 2010 - 33 UF 1650/10 -, NJOZ 2011, 1411).
  • OLG Oldenburg, 22.02.2012 - 13 UF 28/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

  • OLG Koblenz, 18.12.2012 - 13 UF 948/12

    Dinglicher Arrest: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Arrestantrags ohne

  • OLG München, 26.10.2021 - 2 UF 1119/21

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Arrestantrages durch das

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht