Rechtsprechung
   OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35286
OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16 (https://dejure.org/2016,35286)
OLG München, Entscheidung vom 21.10.2016 - 34 Wx 277/16 (https://dejure.org/2016,35286)
OLG München, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - 34 Wx 277/16 (https://dejure.org/2016,35286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,35286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Teilvollzugs mehrerer Regelungsgegenstände in einer notariellen Urkunde

  • rewis.io

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Teilvollzug mehrerer Regelungsgegenstände in notarieller Urkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Teilvollzugs mehrerer Regelungsgegenstände in einer notariellen Urkunde

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Teilvollzugs mehrerer Regelungsgegenstände in einer notariellen Urkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teil-Umwandlung nichtig: Übriger Teil wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilvollzug im Grundbuchverfahren bei Aufteilung von Grundeigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Teil-Umwandlung nichtig: Übriger Teil wirksam? (IMR 2017, 1072)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 649
  • NZM 2017, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Danach ist vorrangig auf Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BGHZ 139, 288/292).
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

    Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Kommt demnach in Betracht, dass die Änderung der Teilungserklärung statt mit dem vollen nur mit einem abgrenzbaren Teil des beurkundeten Inhalts wirksam zustande gekommen ist (vgl. MüKo/Busche § 139 Rn. 24), so gilt zwar nach § 139 BGB mangels anderweitiger Vereinbarung der Grundsatz, dass ein in Teilen nichtiges Rechtsgeschäft in Gänze nichtig ist, wenn nicht ausnahmsweise angenommen werden kann, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre (vgl. auch BGH NJW 2003, 347).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Die Vereinbarung ist nach allgemeinen Grundsätzen daher schwebend unwirksam und gemäß § 177 BGB (analog) in ihrer materiellrechtlichen Wirksamkeit von der Genehmigung des Vertretenen abhängig (BGH NJW 1999, 2266/2268; MüKo/Schubert § 164 Rn. 224 f.).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 189/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz für die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    aa) Soll - wie hier - die sachenrechtliche Grundlage der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert werden, indem die nach § 8 Abs. 1 WEG erklärte und gemäß § 8 Abs. 2, §§ 3, 7 WEG vollzogene Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum unter Umwidmung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum abgeändert wird (vgl. BGH WuM 2012, 460/461; Staudinger/Pfeifer BGB [2011] § 925 Rn. 19), ist hierfür ab Entstehen der (werdenden) Eigentümergemeinschaft nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG eine Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB (BGHZ 139, 352/356; …
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Denn ein derartiges Rechtsgeschäft ist ihr ausdrücklich vom Vollmachtgeber untersagt (vgl. BGHZ 113, 315/320; MüKo/Schubert BGB 7. Aufl. § 164 Rn. 220).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    2 Z 95/91">BayObLGZ 1991, 313/316; 1995, 399/402; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 2967; Bärmann/Armbrüster WEG 13. Aufl. § 4 Rn. 9) unter Zustimmung der durch Vormerkung gesicherten werdenden Eigentümer erforderlich (vgl. BGH NJW-RR 2005, 10 f.; …
  • BGH, 04.12.2003 - III ZR 30/02

    Haftung der Gemeinde aus einem mangels kommunalaufsichtlicher Genehmigung

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Diese Art der Abfassung rechtfertigt regelmäßig und bis zum Beweis des Gegenteils die Annahme, dass der Wille der Parteien auf ein einheitliches Rechtsgeschäft gerichtet ist (BGHZ 157, 168/173 f.; BGH DNotZ 1975, 152/153; MüKo/Busche § 139 Rn. 19).
  • BGH, 05.10.1998 - II ZR 182/97

    Aufteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    aa) Soll - wie hier - die sachenrechtliche Grundlage der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert werden, indem die nach § 8 Abs. 1 WEG erklärte und gemäß § 8 Abs. 2, §§ 3, 7 WEG vollzogene Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum unter Umwidmung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum abgeändert wird (vgl. BGH WuM 2012, 460/461; Staudinger/Pfeifer BGB [2011] § 925 Rn. 19), ist hierfür ab Entstehen der (werdenden) Eigentümergemeinschaft nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG eine Vereinbarung in der Form der Auflassung nach §§ 873, 925 BGB (BGHZ 139, 352/356; …
  • OLG Hamm, 19.08.2008 - 15 Wx 89/08

    Kein zwingender Leitbildcharakter gesetzlicher WEG -Bestimmungen über

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Danach dürfte die Möglichkeit ausscheiden, dass sonstige, nach diesen Maßstäben berücksichtigungsfähige Umstände Gesichtspunkte ergeben, die für die Frage erheblich sind, ob trotz Teilunwirksamkeit der Aufteilungsvereinbarung von der Wirksamkeit des übrigen Teils auszugehen ist (vgl. auch OLG Hamm ZWE 2008, 465/469; Elzer/Schneider in Riecke/Schmid § 3 Rn. 39 a. E.).
  • OLG München, 13.06.2006 - 32 Wx 79/06

    Unwirksamkeit abredewidriger Erklärung trotz unbeschränkter Vollmacht

    Auszug aus OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
    Mit Blick auf den das Grundbuchverfahren beherrschenden Legalitätsgrundsatz ist ein auch für das Grundbuchamt evidenter Vollmachtsmissbrauch im Eintragungsverfahren zu beachten (Senat vom 20.2.2013, 34 Wx 439/12 = FGPrax 2013, 111/112; OLG München - 32. Zivilsenat -, 32 Wx 79/06 = DNotZ 2007, 41/42 m. Anm. Munzig; MüKo/Schubert § 164 Rn. 226; Demharter § 20 Rn. 21 f.; Wilsch NZM 2007, 909).
  • OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Eintragung bei sicherer Kenntnis des

  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

  • BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94

    Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95

    Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines

  • BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97

    Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über

  • BGH, 03.07.1974 - V ZB 15/72

    Antrag auf Eintragung als Miteigentümer - Antrag auf Eintragung einer

  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 36/03

    Optische Beeinträchtigung durch eine baulichen Veränderung - Einseitige

  • OLG Zweibrücken, 12.11.1981 - 3 W 96/81
  • OLG Naumburg, 20.02.2017 - 12 Wx 30/16

    Grundbuchsache: Zwischenverfügung bei Versäumung einer gesetzlichen Antragsfrist;

    Die Zwischenverfügung vom 28. Januar 2016 und der Beschluss vom 24. Februar 2016 können schon deshalb keinen Bestand haben, weil mit einer solchen Verfügung nichts aufgegeben werden darf, was ersichtlich nicht oder jedenfalls nicht in angemessener Zeit beigebracht werden kann (z. B. OLG München, ZWE 2017, 28; Demharter, GBO, Rn. 5 ff. zu § 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht