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   OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18   

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https://dejure.org/2018,26330
OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18 (https://dejure.org/2018,26330)
OLG München, Entscheidung vom 30.08.2018 - 34 Wx 66/18 (https://dejure.org/2018,26330)
OLG München, Entscheidung vom 30. August 2018 - 34 Wx 66/18 (https://dejure.org/2018,26330)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WEG § 3 Abs. 2, § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, § 8, § 22 Abs. 1; GBO § 18 Abs. 1
    Unterteilung von Wohnungseigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Unterteilung von Wohnungseigentum

  • rewis.io

    Unterteilung von Wohnungseigentum

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Voraussetzungen für eine Unterteilung einer Sondereigentumseinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Unterteilung von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum kann nur in abgeschlossene Bereiche unterteilt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unterteilung von Wohnungseigentum (IVR 2019, 32)

Papierfundstellen

  • NZM 2019, 343
  • FGPrax 2019, 5
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Das Grundbuchgericht ist verpflichtet, die Frage der Abgeschlossenheit in eigener Verantwortung zu prüfen (BVerwG DNotZ 1988, 702/703 f; BayObLGZ 1984, 136/138 f; Riecke/Schmid § 3 Rn. 63).

    Eine in der Beschwerdeinstanz sonst grundsätzlich zulässige Änderung der Zwischenverfügung durch den Senat scheidet aus, da eine rückwirkende Heilung der derzeit fehlenden Eintragungsfähigkeit nicht möglich ist (vgl. BayObLGZ 1984, 136/138).

  • OLG Hamm, 25.03.2003 - 15 W 19/03

    Schaffung eines Zugangs zum gemeinschaftlichen Garten für eine durch Unterteilung

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Ohne Bedeutung ist auch die Frage, ob stattgefundene oder noch vorzunehmende bauliche Maßnahmen nach § 22 Abs. 1 WEG zustimmungspflichtig sind oder ob Ansprüche auf plangerechte (Erst-)Herstellung nach § 21 Abs. 4 WEG (BGHZ 208, 28; OLG Hamm FGPrax 2003, 203) bestehen.

    Das Fehlen einer eigenen Zugangsmöglichkeit würde mithin der Entstehung von Sondereigentum an der Einheit Nr. 7.1 im Falle der Eintragung im Grundbuch nicht entgegenstehen, das Grundbuch somit durch Vollzug nicht unrichtig machen (vgl. BayObLGZ 1981, 332/336; 1983, 266/270; 1998, 2/5 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; OLG Hamm FGPrax 2003, 203; Riecke/Schmid § 3 Rn. 62 und 63a).

  • BGH, 17.01.1968 - V ZB 9/67

    Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Ein Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum unter vollständiger Aufteilung der bisherigen Raumeinheit in selbständige Wohnungs- und Teileigentumsrechte unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder Dritter bedarf (BGHZ 49, 250; 73, 150/152; Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 155/13 = FGPrax 2013, 203).

    Die Unterteilung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 8 WEG durch ideelle Teilung des bisherigen Miteigentumsanteils am gemeinschaftlichen Grundstück und reale Aufteilung des Sondereigentums sowie Anlegung neuer Wohnungsgrundbücher für die neu geschaffenen Wohnungseigentumsrechte (BGHZ 49, 250).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 2/78

    Veräußerung nach Unterteilung bedarf keiner Zustimmung!

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Ein Wohnungseigentümer kann sein Wohnungseigentum unter vollständiger Aufteilung der bisherigen Raumeinheit in selbständige Wohnungs- und Teileigentumsrechte unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder Dritter bedarf (BGHZ 49, 250; 73, 150/152; Senat vom 5.7.2013, 34 Wx 155/13 = FGPrax 2013, 203).

    Unselbständige, nicht unmittelbar Wohnzwecken dienende Nebenräume eines Wohnungseigentums (Kellerräume, Hobbyräume etc.) ändern durch die Aufteilung ihre Zweckbestimmung als Teileigentum nicht (BGHZ 73, 150/152).

  • BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Indem der Plan (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG) die Aufteilung des Gebäudes sowie Lage und Größe einerseits des Sondereigentums und andererseits der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich macht, erfüllt er eine sachenrechtliche Abgrenzungsfunktion, vergleichbar dem Liegenschaftskataster bei Grundstücken (BGHZ 208, 29 Rn. 10 ff; Staudinger/Rapp BGB [2018] § 3 WEG Rn. 73).

    Ein davon abweichender Verlauf einer Trennwand berührt die eigentumsrechtliche Zuordnung deshalb nicht (BGHZ 208, 29 Rn. 10 ff; BGH Rpfleger 2017, 687 zum Liegenschaftskataster).

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Sie bedarf daher nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG (neben der Eintragung ins Grundbuch) einer Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung in der für die Auflassung gemäß § 925 Abs. 1 BGB vorgeschriebenen Form (BGH NJW-RR 2005, 10/12; BayObLGZ 1986, 444/446 f; Riecke/Schmid § 3 Rn. 46 sowie § 4 Rn. 27 mit Rn. 32; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 4g).
  • BayObLG, 31.10.1986 - BReg. 2 Z 83/86

    Eigentümerversammlung; Beschlußfassung; Änderung; Aufteilung;

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Sie bedarf daher nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG (neben der Eintragung ins Grundbuch) einer Einigung aller Wohnungs- und Teileigentümer über den Eintritt der Rechtsänderung in der für die Auflassung gemäß § 925 Abs. 1 BGB vorgeschriebenen Form (BGH NJW-RR 2005, 10/12; BayObLGZ 1986, 444/446 f; Riecke/Schmid § 3 Rn. 46 sowie § 4 Rn. 27 mit Rn. 32; Staudinger/Rapp § 6 WEG Rn. 4g).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Ein davon abweichender Verlauf einer Trennwand berührt die eigentumsrechtliche Zuordnung deshalb nicht (BGHZ 208, 29 Rn. 10 ff; BGH Rpfleger 2017, 687 zum Liegenschaftskataster).
  • OLG Köln, 10.01.1994 - 2 Wx 51/93

    Abgeschlossenheitsgebot nur Ordnungsvorschrift

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    Das Fehlen einer eigenen Zugangsmöglichkeit würde mithin der Entstehung von Sondereigentum an der Einheit Nr. 7.1 im Falle der Eintragung im Grundbuch nicht entgegenstehen, das Grundbuch somit durch Vollzug nicht unrichtig machen (vgl. BayObLGZ 1981, 332/336; 1983, 266/270; 1998, 2/5 f; OLG Köln NJW-RR 1994, 717; OLG Hamm FGPrax 2003, 203; Riecke/Schmid § 3 Rn. 62 und 63a).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02

    Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des

    Auszug aus OLG München, 30.08.2018 - 34 Wx 66/18
    d) Das Grundbuchgericht hat außerdem selbständig zu prüfen, ob durch den Aufteilungsplan der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt ist (BayObLGZ 2002, 397/398 f; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 391).
  • BayObLG, 17.12.1992 - 2Z BR 29/92

    Abweichung des Bauzustandes von der Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • OLG Frankfurt, 09.05.1980 - 20 W 259/80

    Anhörung von Kindern; Ablehnung eines Rechtshilfeersuchen; Rechtshilfegericht;

  • OLG München, 27.05.2011 - 34 Wx 161/10

    Grundbucheintragung: Erfordernis einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei

  • OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 155/13

    Grundbucheintragung: Ausbau eines zu einer Wohnung gehörenden Speichers zu einer

  • OLG München, 23.07.2013 - 34 Wx 210/13

    Wohnungseigentumssache: Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich eines

  • OLG Frankfurt, 23.10.2017 - 20 W 302/16

    Wohnungseigentumsgesetz: Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

  • BayObLG, 10.11.1983 - BReg. 2 Z 117/82
  • BayObLG, 01.10.1981 - BReg. 2 Z 84/80

    Zur Entstehung des Sondereigentumsbei Abweichung der Bauausführung von der

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - 3 Wx 173/19

    "Interne" Übertragung des Garagensondereigentums ist zustimmungsfrei!

    Vielmehr kann ein Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum unter Aufteilung der bisherigen Raumeinheit in mehrere in sich wiederum abgeschlossene Raumeinheiten in eine der Zahl dieser Raumeinheiten entsprechende Zahl von selbständigen Wohnungseigentumsrechten unterteilen, ohne dass er dazu nach dem Gesetz der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf (BGHZ 73, 150; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Auflage 2012, Rn. 2975 OLG München NZM 2019, 343, 344; Müller im beck-online Großkommentar, WEG § 2, 419; Bartholome in BeckOK, WEG § 25, 25 auch dazu, dassd eine solche Unterteilung keine Auswirkungen auf Status und Rechte der übrigen Eigentümer haben kann).
  • OLG Hamm, 29.12.2023 - 15 W 403/23

    Keine Zustimmung zur Unterteilung von Wohneigentum erforderlich; §§ 8, 25 WEG

    203; OLG München ZWE 2018, 442, Rn. 19; OLG DüsseldorfZWE 2020, 272, Rn. 13;.
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