Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125 - 126/11 H, 1 Ws 125/11 H, 1 Ws 126/11 H |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
U-Haft, Erörterungen des Standes des Verfahrens, Beschleunigungsgrundsatz
- openjur.de
- openjur.de
Zwischenverfahren in Strafsachen: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei Durchführung von Erörterungsterminen durch das Gericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsatz der Beschleunigung in Haftsachen und Vorgespräche zur Herbeiführung einer Verfahrensförderung bzw. Verständigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121; StPO § 122; StPO § 202a; StPO § 257c
Grundsatz der Beschleunigung in Haftsachen und Vorgespräche zur Herbeiführung einer Verfahrensförderung bzw. Verständigung - rechtsportal.de
Schwerer Bandendiebstahl; Haftprüfung gem. §§ 121 , 122 StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zum Beschleunigungsgrundsatz
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Erörterungen meets Beschleunigungsgrundsatz - wer gewinnt?
Papierfundstellen
- StV 2011, 750
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 11.05.2007 - 2 Ws 224/07
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125/11
Soweit die Kammer dabei einen dringenden Tatverdacht für gegeben erachtet hat, wurde von ihr damit auch insoweit eine Eröffnungsreife bejaht (Senatsbeschluss v. 11.2.2009 - 1 Ws 28-30, 33 - 34/09 H, dort unter 2.a) aa); vgl. auch OLG München StV 2007, 591). - Drs-Bund, 27.01.2009 - BT-Drs 16/11736
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125/11
Daneben kann auch ein Austausch über Gesichtspunkte herbeigeführt werden, die für das Eröffnungsverfahren selbst noch von Bedeutung sind oder die - abseits von einer Verständigung - der Strukturierung des Hauptverfahrens dienen (BT-Drs. 16/11736 S. 10). - KG, 20.04.2004 - 1 HEs 54/04
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate: Wichtiger Grund notwendiger …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2011 - 1 Ws 125/11
Mit dieser Vorgehensweise verbundene Verzögerungen sind daher zunächst von allen Angeschuldigten hinzunehmen, auch wenn die hierfür maßgeblichen Gründe (Unabkömmlichkeit einzelner Verteidiger) im Einzelfall nicht unmittelbar aus ihrer Sphäre herrühren (vgl. KG NStZ 2006, 524;… Paeffgen in: SK-StPO 4. Aufl. § 121 Rdnr. 14;… Schultheiss in: KK-StPO 6. Auflage § 121 RdNr. 14 m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 03.04.2023 - 22 U 237/22
Diesel-Skandal: Keine Ansprüche gem. § 826 BGB bei fahrlässiger Verkennung der …
Selbst wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der Abgasrückführung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/11, BeckRs 2021, 33038).Auch hier ist zu berücksichtigen, dass auch bei einem Unterlassen der erforderlichen Angaben, die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gehalten gewesen wäre, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 126/11, BeckRS 2021, 33038).
- OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21
Anforderungen an die Begründung der 2-Drittel-Entlassung gem. § 57 Abs. 2 StGB
Am 1. September 2011 stellte das Amtsgericht Potsdam (71 Ds 126/11) das Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung nach Erbringung von Arbeitsleistungen nach § 47 JGG ein.