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   OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17   

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OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17 (https://dejure.org/2017,33059)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19.05.2017 - 7 U 3/17 (https://dejure.org/2017,33059)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 7 U 3/17 (https://dejure.org/2017,33059)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Für den Erfüllungsort der Nacherfüllung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs. 1 BGB

  • IWW

    § 269 Abs. 1 BGB; § 275 Abs. 1 BGB; § 323 Abs. 1 BGB; § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB; § 346 BGB; § 437 Nr. 2 BGB § 439 Abs. 1 BGB § 439 Abs. 2 BGB § 440 BGB Art. 3 Abs. 3 RL 1999/44/EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten der allgemeinen Vorschrift für den Erfüllungsort der Nacherfüllung; Verbringung des Kaufgegenstandes an den Sitz des Schuldners zum Zwecke der Nachbesserung als erhebliche Unannehmlichkeit für den Käufer; Rückabwicklung eines Vertrages über den Kauf eines ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Gebrauchtwagenkaufvertrag - Nacherfüllungsort

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Nacherfüllung; Erfüllungsort der Nacherfüllung

  • rechtsportal.de

    BGB § 269 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Nacherfüllung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Defekte Kaufsache ist zum Verkäufer zu bringen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Erfüllungsort der Nacherfüllung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erfüllungsort der Nacherfüllung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Erfüllungsort für Nachbesserung bleibt bei Fernkauf beim Verkäufer - Weite Entfernung ist für Käufer lange zumutbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfüllungsort der Nacherfüllung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Defekte Kaufsache ist zum Verkäufer zu bringen! (IBR 2018, 107)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1357
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Das Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens als Voraussetzung für die Rechte des Käufers aus § 437 Nr. 2 BGB ist eine Obliegenheit des Käufers (BGH, Urteil vom 10. März 2010, VIII ZR 310/08, Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29, zitiert nach Juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 893), die auch die Bereitschaft des Käufers umfasst, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen (BGH, Urteile vom 10. März 2010, VIII ZR 310/08, Rn. 12; vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29; vom 19. Dezember 2012, VIII ZR 96/12, Rn. 24; alle zitiert nach Juris).

    Dies ergibt sich, da die Frage des Erfüllungsortes der Nacherfüllung im Kaufrecht keine eigenständige Regelung erfahren hat, aus § 269 Abs. 1 in Verb. mit Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 13. April 2011, a.a.O, Rn. 29).

    Lassen sich auch hieraus keine abschließenden Erkenntnisse gewinnen, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung (BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29, a.a.O.).

    Zu den insoweit zu berücksichtigenden Umständen zählen anerkanntermaßen die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung (BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 30, a.a.O.), aber auch die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung des Verkäufers oder weitere Umstände, wie der Aufwand des Käufers für die Durchführung oder die Organisation des Rücktransports einer gekauften Sache an den Sitz des Verkäufers zum Zwecke der Nacherfüllung (BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 44, a.a.O.).

    Ferner kommt angesichts des Schutzzwecks des Unentgeltlichkeitsgebots auch ein Vorschussanspruch des Verbrauchers aus § 439 Abs. 2 BGB in Betracht, worauf das Landgericht zu Recht verwiesen hat (EuGH, aaO; BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 37; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, VIII ZR 70/08, Rn. 49; alle zitiert nach Juris).

    Dabei sind wegen der Erwähnung der Unentgeltlichkeit bei diesem Prüfungsschritt die finanziellen Fragen nicht weiter zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13. April 2011, a.a.O., Rn. 42, zitiert nach Juris).

    Dieser Umstand führt dazu, dass das Fahrzeug notwendigerweise zum Beklagten zu verbringen war, denn die entsprechenden Mängelbeseitigungsarbeiten konnten - wovon beide Parteien übereinstimmend ausgehen - nur in einer Werkstatt erbracht werden (BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 33, a.a.O.).

  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Das Landgericht hat - unabhängig von der streitigen Frage, ob das Fahrzeug fahrbereit war - zu Recht darauf verwiesen, dass auch die Verladung des Fahrzeuges auf einen Transporter keine solche Unannehmlichkeit darstelle, weil zum einen derartige Transportmöglichkeiten leicht zu finden und andererseits dem Kläger ein Anspruch auf Vorschuss für derartige Kosten zustehe (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 13. April 2011, Rn. 37; Urteil vom 21. Dezember 2011, VIII ZR 70/08, Rn. 49; alle zitiert nach Juris).

    Ferner kommt angesichts des Schutzzwecks des Unentgeltlichkeitsgebots auch ein Vorschussanspruch des Verbrauchers aus § 439 Abs. 2 BGB in Betracht, worauf das Landgericht zu Recht verwiesen hat (EuGH, aaO; BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 37; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011, VIII ZR 70/08, Rn. 49; alle zitiert nach Juris).

  • OLG Koblenz, 20.04.2015 - 12 U 97/14

    Gewährleistung beim Kraftfahrzeugkauf: Erfüllungsort der Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Der hiesige Fall ist auch nicht vergleichbar mit dem vom Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20. April 2015, 12 U 97/14, zitiert nach Juris, entschiedenen Fall, wonach erhebliche Unannehmlichkeiten sich daraus ergeben, dass der Pkw nicht fahrfähig ist und die Entfernung zwischen dem Ort, an dem er sich befindet und dem Sitz des Beklagten groß ist, so dass der Käufer das Fahrzeug auf einen Transporter verladen und zum Sitz des Beklagten bringen müsste, es jedoch für den Beklagten ein wesentlich geringerer Aufwand, einen Mitarbeiter zum Wohnsitz des Beklagten zu schicken, der sich das Fahrzeug ansieht und dann entscheidet, was zu tun ist.
  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Art. 3 soll insoweit einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen des Verbrauchers und denen des Verkäufers herstellen, indem er dem Verbraucher als schwächerer Vertragspartei einen umfassenden und wirksamen Schutz dagegen gewährt, dass der Verkäufer seine vertraglichen Verpflichtungen schlecht erfüllt, und zugleich erlaubt, vom Verkäufer angeführte wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 16. Juni 2011, C-65/09 und C-87/09, Rn. 75, zitiert nach Juris).
  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Zwar schließt die von der Richtlinie verlangte Unentgeltlichkeit jede finanzielle Forderung des Verkäufers gegen den Käufer im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands des Verbrauchsguts aus (EuGH, Urteil vom 17. April 2008, C-404/06, Rn. 28, 34, zitiert nach Juris).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 96/12

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Pflicht des Käufers zur Einräumung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Das Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens als Voraussetzung für die Rechte des Käufers aus § 437 Nr. 2 BGB ist eine Obliegenheit des Käufers (BGH, Urteil vom 10. März 2010, VIII ZR 310/08, Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29, zitiert nach Juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 893), die auch die Bereitschaft des Käufers umfasst, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen (BGH, Urteile vom 10. März 2010, VIII ZR 310/08, Rn. 12; vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29; vom 19. Dezember 2012, VIII ZR 96/12, Rn. 24; alle zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    So kann der gegenüber dem Erfüllungsanspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB modifizierte Anspruchsgehalt der Nacherfüllung an einem anderen oder demselben Ort zu erfüllen sein wie der ursprüngliche Erfüllungsanspruch (BGH, Urteil vom 15. Juli 2008, VIII ZR 211/07, Rn. 18, zitiert nach Juris), weil etwa weitere maßgebliche Umstände für einen Erfüllungsort am Sitz des Gläubigers sprechen.
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Das Erfordernis eines Nacherfüllungsverlangens als Voraussetzung für die Rechte des Käufers aus § 437 Nr. 2 BGB ist eine Obliegenheit des Käufers (BGH, Urteil vom 10. März 2010, VIII ZR 310/08, Rn. 12; BGH, Urteil vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29, zitiert nach Juris; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 893), die auch die Bereitschaft des Käufers umfasst, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen (BGH, Urteile vom 10. März 2010, VIII ZR 310/08, Rn. 12; vom 13. April 2011, VIII ZR 220/10, Rn. 29; vom 19. Dezember 2012, VIII ZR 96/12, Rn. 24; alle zitiert nach Juris).
  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 8 U 812/09

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erfüllungsort für die Nacherfüllung bei Mängeln

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Soweit sich der Kläger auf die Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG München, NJW 2006, 449; NJW 2007, 3214; OLG Celle, MDR 2010, 372; OLG Koblenz, DAR 2011, 84) vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. April 2011 beruft, ist diese Rechtsprechung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. April 2011 überholt (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 712).
  • OLG München, 12.10.2005 - 15 U 2190/05

    Zur Frage nach dem Erfüllungsort für den Nacherfüllungsanspruch nach dem

    Auszug aus OLG Naumburg, 19.05.2017 - 7 U 3/17
    Soweit sich der Kläger auf die Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG München, NJW 2006, 449; NJW 2007, 3214; OLG Celle, MDR 2010, 372; OLG Koblenz, DAR 2011, 84) vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. April 2011 beruft, ist diese Rechtsprechung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 13. April 2011 überholt (Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 712).
  • OLG München, 20.06.2007 - 20 U 2204/07

    Leistungsort für Nacherfüllung entspricht Leistungsort für

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