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   OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19   

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OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19 (https://dejure.org/2019,45003)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.12.2019 - 6 WF 156/19 (https://dejure.org/2019,45003)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 6 WF 156/19 (https://dejure.org/2019,45003)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 195
  • FamRZ 2020, 701
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 188/11

    Umgangsverfahren: Konkretisierung des Umgangstitels als Voraussetzung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist.

    Nur dann kann das Familiengericht die Vollstreckung nach § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG einstweilen einstellen oder beschränken (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147; 2012, 533).

    Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).

    Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).

  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Nur dann kann das Familiengericht die Vollstreckung nach § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG einstweilen einstellen oder beschränken (vgl. BGH FamRZ 2015, 2147; 2012, 533).

    Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).

    Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).

    Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 165/13

    Vollstreckung von Umgangsregelungen: Ordnungsgeldfestsetzung gegen das als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Beruft sich ein Elternteil nach Zuwiderhandlung gegen eine gerichtliche Umgangsentscheidung auf den entgegenstehenden Willen des Kindes, wird ein fehlendes Vertretenmüssen daher nur dann anzunehmen sein, wenn er im Einzelfall darlegt, wie er auf das Kind eingewirkt hat, um es zum Umgang zu bewegen (BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2012, 533).

    Das Ordnungsmittel darf dabei mit Blick auf seinen Sanktionscharakter (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 2147; 2014, 732; 2011, 1729), die mit ihm zugleich bezweckte Beugewirkung und die Sicherung künftig titelkonformen Verhaltens nicht zu niedrig sein (vgl. EGMR FamRZ 2015, 469); zugleich muss es verhältnismäßig bleiben (Völker/Clausius, a.a.O., § 6, Rz. 35).

  • EGMR, 20.07.2006 - 1633/05

    KOUDELKA c. REPUBLIQUE TCHEQUE

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohles G.s (siehe dazu OLG Jena a.a.O.) steht durch eine Ordnungshaft jenes kurzen Ausmaßes nicht zu befürchten, nachdem G. unproblematisch für die Zeit der nunmehr vom Familiengericht zügig (vgl. auch EGMR FamRZ 2008, 1059; Völker, FPR 2012, 485) von Amts wegen zu veranlassenden Inhaftierung des Vaters (§§ 87 Abs. 1, 89 Abs. 3 S. 2 FamFG, § 802 g Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 ZPO) bei der Mutter untergebracht werden kann, sodass insbesondere keine Fremdplatzierung erforderlich sein wird.
  • BGH, 10.07.2019 - XII ZB 507/18

    Erfordernis der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Das Familiengericht hat unangegriffen und ausweislich der vom Senat eingesehenen Akten des Verfahrens 128 F 155/18 EASO bedenkenfrei festgestellt, dass dem Vater der - ordnungsgemäß protokollierte und im Beschlusswege richterlich gebilligte - Vergleich vom 18. Juni 2018 mitsamt dem hier durch Rechtsmittelverzicht rechtskräftig gewordenen (vgl. dazu BGH FamRZ 2019, 1616) Billigungsbeschluss und der gemäß § 89 Abs. 2 FamFG notwendigen Folgenankündigung am 7. Juli 2018 ordnungsgemäß zugestellt worden ist.
  • BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11

    Anforderungen an Grad der Kindeswohlgefährdung zur Rechtfertigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Hinzu kommt, dass Gerichte prinzipiell Instrumente, die von der Rechtsordnung zur Durchsetzung des Rechts vorgesehen sind, nicht ohne nähere Darlegung für untauglich erklären können (so ausdrücklich zur Vollstreckung von Umgangstiteln BVerfG FamRZ 2012, 1127; Völker/Clausius, a.a.O.).
  • BGH, 03.08.2016 - XII ZB 86/15

    Familiensache: Hinweis auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Vergleich ist vollstreckbar (siehe dazu nur BGH FamRZ 2016, 1763; 2012, 533), nachdem in ihm - soweit im vorliegenden Verfahren von Interesse - konkret das Umgangsrecht der Mutter mit G. alle 14 Tage von freitags 15.00 Uhr bis montags 8.00 Uhr, beginnend am 22. Juni 2018, sowie jeden Mittwoch von 15.00 bis 20.00 Uhr, beginnend am 20. Juni 2018, geregelt worden ist.
  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Der Gesetzgeber hat eine effektivere Vollstreckung von Umgangsentscheidungen durch das FamFG ausdrücklich erstrebt (BT-Drucks. 16/6308, S. 218; BVerfG FamRZ 2011, 957; BGH FamRZ 2012, 533; 2011, 1729; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl., § 6, Rz. 43 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.12.2019 - 6 WF 156/19
    Bei wiederholten Verstößen ist daher nicht das Vielfache der für eine einzelne Zuwiderhandlung als angemessen erachteten Sanktion zu verhängen (OLG Jena a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 2009, 921).
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

  • BGH, 17.02.2012 - V ZR 254/10

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Nachweis der Unrichtigkeit eines gerichtlichen

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2010 - 6 WF 118/10

    Umgangsvereitelung mit dem minderjährigen Kind: Festsetzung und Bemessung von

  • OLG Jena, 24.03.2015 - 1 WF 60/15

    Bei der Wahl und Bemessung der Ordnungsmittel steht dem Tatrichter ein Ermessen

  • OLG Naumburg, 07.08.2014 - 8 WF 176/14

    Voraussetzung für die zwangsweise Durchsetzung einer gerichtlichen

  • OLG Celle, 31.01.2023 - 10 WF 135/22

    Kindesherausgabe; Ordnungshaft; Zur unmittelbaren Anordnung von Ordnungshaft zur

    Ein derartiger Ausnahmefall ist nach gefestigter Rechtsprechung aber gerade etwa gegeben bei Kindesentziehung durch den nicht die elterliche Sorge ausübenden Elternteil, wenn zugleich der konkrete Aufenthalt des Kindes unbekannt ist (vgl. Zöller aaO sowie Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 4. September 2007 - 4065/04 - EuGRZ 2007, 678 ff. = FamRZ 2008, 1317 ff = juris [sogar betreffend verhängter Zwangshaft gem. § 33 FGG die über die Höchstdauer von sechs Monaten vollzogen wurde]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. April 2006 - 17 UF 318/05 - OLGR Stuttgart 2007, 15 f. = juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1993 - 2 WF 164/93 - FamRZ 1993, 1479 ), sowie (bereits) bei dauerhafter Umgangsverweigerung durch den betreuenden Elternteil (vgl. Zöller aaO, sowie Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 6 WF 156/19 - FamRZ 2020, 701 ff. = NJW-RR 2020, 195 ff = ZKJ 2020, 184 ff = juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. Juli 2014 - 12 WF 67/14 - FamRZ 2015, 1222 f. = juris).
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