Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23293
OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15 (https://dejure.org/2018,23293)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.05.2018 - 2 U 54/15 (https://dejure.org/2018,23293)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - 2 U 54/15 (https://dejure.org/2018,23293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    MarkenG § 14 Abs. 6; MarkenG § 125b Nr. 2; EGV 207/2009 Art. 9 Abs. 1a; SGB V § 130a Abs. 1 S. 1; AMG § 4 Abs. 18; BGB § 678; BGB § 687 Abs. 2
    Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter Herstellerabschläge gem. § 130a Abs. 1 SGB V als Folge des Umpackens durch den Parallelimporteur

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz beim Umpacken von Arzneimitteln

  • rechtsportal.de

    Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter Herstellerabschläge gem. § 130a Abs. 1 SGB V als Folge des Umpackens durch den Parallelimporteur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Umettikettiert: Merck erfolgreich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (47)

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Dabei kann auch der Parallelimporteur oder Parallelvertriebler als pharmazeutischer Unternehmer einen ApU festsetzen (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 09.09.2010 - I ZR 72/08, GRUR 2010, 1130 Rdnr. 27- Sparen Sie beim Medikamentenkauf; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 20.08.2012 - GmS-OGB 1/10, GRUR 2013, 417 Rdnr. 14 - EU-Versandapotheken).

    Die Arzneimittelpreisvorschriften des deutschen Rechts begründen keinen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit im Sinne des Art. 34 AEUV (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 -, BGHZ 194, 354 - 369, Rn. 39).

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Zwar schafft ein Umpacken der Ware durch Neuetikettierung der mit der Marke versehenen Arzneimittel tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie, welche durch die Marke gewährleistet werden soll (vgl. EuGH, Urteil vom 26.04.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586 Rdnr. 14f., 29f.).

    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die von ihr vorgenommene Neuetikettierung, durch welche die Beklagte zu 1 in die Markenrechte der Klägerin bzw. ihrer Konzernunternehmen eingegriffen hat, hätte die Beklagte zu 1 aber nicht nur die Klägerin vorab informieren, sondern auch auf der Verpackung klar angeben müssen, von wem der neue Aufkleber auf der Ware angebracht worden ist und wer deren Hersteller ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26.04.2007 - C-348/04, GRUR 2007, 586).

  • LG Hamburg, 22.08.2013 - 327 O 688/12

    Markenverletzung: Ansprüche aufgrund des Anbringens von Aufklebern auf

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Entgegen der Auffassung der Beklagten sei der zu leistenden Schadensersatz wegen der in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, 327 O 688/12, geleisteten Schadensersatzzahlung (in Form von Verletzergewinn durch die H. P. GmbH) nicht zu mindern.

    Auf den Schadensersatzanspruch der M. S. GmbH sind die an die Klägerin aufgrund des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 22.08.2013, 327 O 688/12, geleisteten Schadensersatzzahlungen nicht anzurechnen.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    In einem solchen Fall muss der Kläger, um dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, die Reihenfolge bezeichnen, in der er die Streitgegenstände geltend machen will (BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09 , BGHZ 189, 56).

    Diese Bestimmung konnte auch noch im Berufungsverfahren erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - 8/74, Slg. 1974, 837 Rn. 5 - Dassonville; Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10, JZ 2012, 740 Rn. 32 - ANETT).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Zu diesen Funktionen gehört nicht nur die Hauptfunktion der Marke, die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber den Verbrauchern, sondern es gehören dazu auch ihre anderen Funktionen wie u. a. die Gewährleistung der Qualität dieser Ware oder Dienstleistung oder die Kommunikations-, Investitions- oder Werbefunktionen (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2009 - C-487/07, GRUR 2009, 756).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    In einem solchen Fall sind die fraglichen Bestimmungen nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern, als dies für inländische Erzeugnisse geschieht (vgl. EuGH, Urteil vom 24. November 1993 - C-267 und 268/91, Slg. 1993, I-6097 = NJW 1994, 121 Rn. 16 f. - Keck und Mithouard).
  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Eine Beschränkung ist daher etwa zulässig auf einen von mehreren selbständigen Ansprüchen (BGH, Urteil vom 14.4. 2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122), auf einen abtrennbaren Teil des prozessualen Anspruchs (BGH, Urteil vom 24-05-1995 - XII ZR 172/94, NJW 1995, 2034), auf eine der Prozessparteien (BGH, Urteil vom 5.11.2003 - VIII ZR 320/02, NJW-RR 2004, 426) sowie auf den Grund oder den Betrag des Anspruchs (BGH, Urteil vom 14.4. 2010 - VIII ZR 123/09, NJW 2010, 2122).
  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Zwar fällt es grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 97 Abs. 2 ZPO, wenn der Kläger erst auf der Grundlage des in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrages obsiegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 05. Februar 1993 - V ZR 62/91 -, BGHZ 121, 248-256 ; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 8 U 136/07 - 38 -, juris).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15
    Allerdings erlischt das Wahlrecht des Gläubigers, im Rahmen der dreifachen Art der Schadensberechnung von der einen zur anderen Berechnungsart überzugehen, erst durch Erfüllung oder rechtskräftige Zuerkennung des Anspruchs; durch Erhebung einer Zahlungsklage unter Zugrundelegung einer bestimmten Berechnungsart wird es nicht berührt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 107/90, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-456/10

    ANETT - Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die

  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

  • EuGH, 30.04.2009 - C-531/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT VORSCHRIFTEN WIE DER ÖSTERREICHISCHEN REGELUNG ÜBER

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 72/08

    Sparen Sie beim Medikamentenkauf!

  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 193/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 320/02

    Zulässigkeit und Form der Beschränkung der Revisionszulassung

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch -

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 30/05

    Lefax/Lefaxin

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 15/85

    Rechtskraft: Abtretung von Gewährleistungsansprüchen

  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe -

  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 168/09

    Negative Feststellungsklage des Abgemahnten: Feststellungsinteresse bei Erhebung

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07

    Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten

  • OLG Düsseldorf, 15.02.1989 - 9 U 205/88
  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10

    Pelikan

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12

    Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines

  • BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 60/03

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft eines Urteils über eine Wandelungsklage

  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 24/05

    ACERBON

  • BGH, 27.05.1993 - III ZR 59/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung,

  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 199/77

    Entscheidung über Haftungsbeschränkungen im Rahmen einer Direktklage

  • OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19

    Pflicht eines Parallelimporteurs von Arzneimitteln zur namentlichen Kennzeichnung

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen neben dem Zulassungsinhaber auch der Parallelvertreiber als pharmazeutischer Unternehmer anzusehen ist, folgt aus dem Zusammenspiel von § 130 a Abs. 1 S. 1 und S. 3 SGB V, dass der Rabatt von demjenigen Unternehmer getragen werden soll, der den ApU für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (OLG Braunschweig NJOZ 2019, 92, Rn. 120).

    (vgl. OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 129).

    Erst durch die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland entsteht auch die Pflicht zur Zahlung des Herstellerrabatts und zur Angabe der PZN auf der Arzneimittelpackung gemäß § 130 a Abs. 5 SGB V (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 130).

    Dies ist in der vorliegenden Konstellation der Parallelimporteur, d.h. die Beklagte (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 131).

    Mit dieser dem pharmazeutischen Unternehmer treffenden subjektiv-öffentlichen Pflicht korrespondiert sein Recht, die ihm zugewiesene PZN ausschließlich zu verwenden (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 122, unter Hinweis auf Dietel/Hußmann, Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel - unter welcher PZN?, PharmR 2016, 619, 620).

    Die Beantragung eigener PZN für das streitgegenständliche Arzneimittel begründet die Stellung des Importeurs als pharmazeutischer Unternehmer für das Arzneimittel und löst die Verpflichtung zur Zahlung des Herstellerrabattes aus (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 124 unter Hinweis auf Dietel/Hußmann, Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel - unter welcher PZN? PharmR 2016, 621).

    Bei dieser Frage handelt es sich nämlich nicht um eine markenrechtliche Problemstellung (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 125).

    Sie sind auch wenn sie auf den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland anwendbar sind, keine Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne dieser Bestimmung (GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 39 - EU-Versandapotheken; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).

    In einem solchen Fall sind die fraglichen Bestimmungen nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern als dies für inländische Erzeugnisse geschieht (EuGH, NJW 1994, 121, Rn. 16f. - Keck und Mithouard; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).

    Sie gelten für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gleichermaßen, die Arzneimittel i.S.d. § 78 Abs. 2 S. AMG im Inland abgeben (GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 41 - EU-Versandapotheken; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).

    Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass den Klägerinnen auch andere Verpackungsoptionen zur Verfügung gestanden haben und dass das OLG Braunschweig die Ansicht der Beklagten unter Bezugnahme auf Dietel/Hußmann, PharmR 2016, 621, - im Rahmen eines obiter dictums - geteilt hat (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 132).

  • OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 109/19

    Parallelvertreiber als pharmazeutische Unternehmer und Rabatttragende

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen neben dem Zulassungsinhaber auch der Parallelvertreiber als pharmazeutischer Unternehmer anzusehen ist, folgt aus dem Zusammenspiel von § 130a Abs. 1 S. 1 und S. 3 SGB V, dass der Rabatt von demjenigen Unternehmer getragen werden soll, der den ApU für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (OLG Braunschweig NJOZ 2019, 92, Rn. 120).

    (vgl. OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 129).

    Erst durch die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland entsteht auch die Pflicht zur Zahlung des Herstellerrabatts und zur Angabe der PZN auf der Arzneimittelpackung gemäß § 130 a Abs. 5 SGB V (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 130).

    Dies ist in der vorliegenden Konstellation der Parallelvertreiber, d.h. die Beklagte (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 100, Rn. 131).

    Mit dieser dem pharmazeutischen Unternehmer treffenden subjektiv-öffentlichen Pflicht korrespondiert sein Recht, die ihm zugewiesene PZN ausschließlich zu verwenden (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 122, unter Hinweis auf Dietel/Hußmann, Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel - unter welcher PZN?, PharmR 2016, 619, 620).

    Die Beantragung eigener PZN für das streitgegenständliche Arzneimittel begründet die Stellung des Importeurs als pharmazeutischer Unternehmer für das Arzneimittel und löst die Verpflichtung zur Zahlung des Herstellerrabattes aus (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 124 unter Hinweis auf Dietel/Hußmann, Abrechnung importierter zentral zugelassener Arzneimittel - unter welcher PZN? PharmR 2016, 621).

    Bei dieser Frage handelt es sich nämlich nicht um eine markenrechtliche Problemstellung (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, 99, Rn. 125).

    In einem solchen Fall sind die fraglichen Bestimmungen nicht geeignet, den Marktzugang für diese Erzeugnisse zu versperren oder stärker zu behindern als dies für inländische Erzeugnisse geschieht (EuGH, NJW 1994, 121, Rn. 16f. - Keck und Mithouard; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).

    Sie gelten für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gleichermaßen, die Arzneimittel i.S.d. § 78 Abs. 2 S. AMG im Inland abgeben (GmS-OGB, GRUR 2013, 417 Rn. 41 - EU-Versandapotheken; OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 128).

    Dies gilt auch bei Berücksichtigung des Umstandes, dass den Klägerinnen auch andere Verpackungsoptionen zur Verfügung gestanden haben und dass das OLG Braunschweig die Ansicht der Beklagten unter Bezugnahme auf Dietel/Hußmann, PharmR 2016, 621, - im Rahmen eines obiter dictums - geteilt hat (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92, Rn. 132).

  • LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 389/18

    Anspruch auf Unterlassung des Imports eines Arzneimittels wegen unzulässigen

    Aus dem Zusammenspiel von § 130a Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V folgt, dass der Rabatt von demjenigen Unternehmer getragen werden soll, der den ApU für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (so auch OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Unter einem "Inverkehrbringen" ist unter anderem die Abgabe an andere zu verstehen (vgl. § 4 Abs. 17 AMG), womit die Abgabe im Geltungsbereich des AMG, also in der Bundesrepublik Deutschland gemeint ist, was sich auch der Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 1 AMG entnehmen lässt (vgl. OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Mit der den pharmazeutischen Unternehmer treffenden subjektiv-öffentlichen Pflicht korrespondiert sein Recht, die ihm zugewiesene PZN ausschließlich zu verwenden (vgl. OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Darüber hinaus gebietet es der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit nicht, den Importeur von Arzneimitteln von den nach dem nationalen Recht vorgesehenen "Herstellerrabatten" freizuhalten (vgl. OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

    Ebenso wenig begründen die Arzneimittelpreisvorschriften des deutschen Rechts einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit im Sinne des Art. 34 AEUV (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, PharmR 2013, 168 Rn. 39; OLG Braunschweig, PharmR 2018, 482, 490).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.09.2020 - L 9 KR 563/16

    Generikaabschlag - pharmazeutischer Unternehmer - Generika - Großhändler -

    Gemäß dieser Mechanik kann das sogar ein i.S. des AMG örtlicher Vertreter des Zulassungsinhabers sein (so z.B. im Fall von OLG Braunschweig, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 U 54/15, NJOZ 2019, 92 Rn. 102, 161/162, beck-online).

    Dem dürfte die Auffassung des OLG Braunschweig entsprechen, wenn es ausführt: Sinn und Zweck der Abschlagspflicht nach § 130a Abs. 1 und Abs. 3 SGB V (Herstellerabschlag) rechtfertigen es, denjenigen mit der Abschlagspflicht zu belegen, der den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (OLG Braunschweig, NJOZ 2019, 92 Rn. 120, beck-online).

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2023 - 14 W 44/23

    onkologische Präparate - Rechtswegzuständigkeit für die Klage eines

    Bei den §§ 130a Abs. 1, 131 Abs. 5 SGB V handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vielmehr (auch) um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG (OLG Hamburg Urteil vom 19.11.2020 - 3 U 109/19, Rn. 69, beck-online; vgl. hierzu auch OLG Braunschweig Urteil vom 17.5.2018 - 2 U 54/15, Rn. 119, beck-online).
  • LG Hamburg, 09.05.2019 - 327 O 374/18

    Anspruch auf Unterlassung wegen unzulässigen Eingriffs in den eingerichteten und

    Aus dem Zusammenspiel von § 130a Abs. 1 Satz 1 und 3 SGB V folgt, dass der Rabatt von demjenigen Unternehmer getragen werden soll, der den ApU für den deutschen Markt festlegt und beim Verkauf an deutsche Großhändler vereinnahmt (so auch OLG Braunschweig PharmR 2018, 482, 490).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht