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   OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99   

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https://dejure.org/2000,4330
OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99 (https://dejure.org/2000,4330)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.01.2000 - 2 U 111/99 (https://dejure.org/2000,4330)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 2 U 111/99 (https://dejure.org/2000,4330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen des Eintritts eines Grundstückserwerbers in einen Gewerberaummietvertrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 571 BGB; § 1004 BGB; § 987 Abs. 1 BGB; § 260 BGB
    Entfernung von Werbetafeln auf einem Grundstück; Erteilung von Auskünften über Werbeeinnahmen; Verpachtung von Rechten; Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung von Werbetafeln auf einem Grundstück; Erteilung von Auskünften über Werbeeinnahmen; Verpachtung von Rechten; Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571
    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Inhalt der Errichtung von Werbetafeln auf einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.01.1994 - XII ZR 93/92

    Abtretung von Rechten aus einem Vertrag über die Aufstellung von Werbetafeln auf

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2000 - 2 U 111/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH (MDR 1994, 346) liegt kein Mietvertrag, sondern eine Verpachtung, von Rechten vor, wenn es um das Recht geht, Werbung auf Entfernungstafeln anzubringen, die auf einem Golfplatz aufgestellt werden.
  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Berufungsgericht dieser Entscheidung zu Recht entnimmt, § 571 BGB a.F. könne analog anwendbar sein, wenn ein zum Abschluß von Mietverträgen bevollmächtigter Hausverwalter einen Mietvertrag im eigenen Namen - nicht im Namen des Vertretenen - abgeschlossen und der Eigentümer das Hausgrundstück anschließend veräußert habe (vgl. OLG Celle, ZMR 2000, 284; Heile in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. II Rdn. 861; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl. Rdn. 1377).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 2 U 174/04

    Mietvertrag: Vorzeitige ordentliche Kündigung eines langfristigen Mietvertrags

    Soweit in der Rechtsprechung eines ausdehnende Anwendung des § 571 BGB auch auf einen Mietvertrag bejaht wird, der nicht mit dem Grundstücksveräußerer, sondern mit einem Dritten geschlossen worden ist, mag es zwar unter gewissen Voraussetzungen gerechtfertigt sein, den Vertrag so zu behandeln, als hätte der Eigentümer selbst vermietet (BVerfG ZMR 96, 120; BGH NZM 2004, 300; OLG Celle ZMR 2000, 284).
  • OLG Naumburg, 09.12.2004 - 2 U 101/04

    Eintritt des wahren Eigentümers in einen Pachtvertrag

    64/81">NJW 1982, 451; OLG Celle ZMR 2000, 284, 285; OLG Köln ZMR 2001, 967; Emmerich in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2003, § 566 BGB Rdn. 21 m. w. N.; Voelskow in Münchener Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 571 BGB Rdn. 9/10; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 593 b BGB Rdn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2007 - 4 U 15/07

    Kaufvertrag über Eigentumswohnung: Bestehendes Mietverhältnis als Rechtsmangel

    Die weiteren vom Kläger-Vertreter zitierten Entscheidungen (BGH, NZM 2004, 300 und OLG Celle, ZMR 2000, 284) unterscheiden sich vom vorliegenden Fall dadurch, dass die jeweiligen Veräußerer gerade nicht (auch nicht gemeinsam mit anderen) Vermieter des betreffenden Objekts waren.
  • AG Berlin-Lichtenberg, 20.09.2006 - 3 C 141/06

    Wohnraummiete im Beitrittsgebiet: Eintritt des Erwerbers eines Hausgrundstücks in

    Eine solche ist in der Rechtsprechung z.B. ausnahmsweise anerkannt worden, wenn der von den Eigentümern ausdrücklich dazu autorisierte Verwalter des Grundstücks Mietverträge im eigenen Namen abgeschlossen hatte (so OLG Celle ZMR 2000, 284, 285).
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