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   OLG Hamm, 23.11.2018 - I-20 U 72/18   

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OLG Hamm, 23.11.2018 - I-20 U 72/18 (https://dejure.org/2018,43303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2018 - I-20 U 72/18 (https://dejure.org/2018,43303)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2018 - I-20 U 72/18 (https://dejure.org/2018,43303)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • versr.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers (nach dem VN) auf Auskunft über Bezugsberechtigten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2019, 341
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 215/88

    Einsichtnahme eines Erben in Versicherungsunterlagen zur Durchsetzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Es ist anerkannt, dass das aus § 3 Abs. 4 S. 1 VVG folgende Recht nur solange besteht, wie der zugrunde liegende Versicherungsvertrag noch nicht beendet und vollständig abgewickelt ist (OLG Köln, Urteil vom 23.021989 - 5 U 215/88, r+s 1989, 171, juris Rn. 4; Langheid/Rixecker, a.a.O.,m § 3 Rn. 8; Rüffer/Halbach/Schimikowski-Brömmelmeyer, a.a.O., Rn. 29).

    Insbesondere setzt sich der Senat mit seiner Entscheidung nicht in Widerspruch zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 23.02.1989 (5 U 215/88, r+s 1989, 171).

  • OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 5 U 233/09

    Auskunftsansprüche des Nachlassinsolvenzverwalters gegenüber einem

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Der Anspruch aus § 3 Abs. 4 S. 1 VVG ist auch vererblich (OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2010 - 5 U 233/09, NJW-RR 2010, 1333, juris Rn. 20; Langheid/Wandt-Armbrüster, a.a.O., § 3 Rn. 54).

    Denn an einer vollständigen Abwicklung des Vertrages fehlt es, wenn die Erteilung einer Auskunft gerade dazu dienen soll zu klären, ob und inwieweit eine (ordnungsgemäße) Erfüllung der vertraglichen Pflichten erfolgt ist und inwieweit möglicherweise noch in den Nachlass gehörende Ansprüche des Versicherungsnehmers bestehen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2010 - 5 U 233/09, NJW-RR 2010, 1333, juris Rn. 18; Prölss/Martin-Rudy, a.a.O., § 3 Rn. 9).

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    An der weiteren vom Bundesgerichtshof für einen aus § 242 BGB abgeleiteten Auskunftsanspruch geforderten Voraussetzung, dass dem Gläubiger ein dem Grunde nach bereits feststehender Leistungsanspruch zusteht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 07.12.1988 - IVa ZR 290/87 -, juris), ist der klägerische Auskunftsanspruch nach Ansicht des Senats im hier zu entscheidenden Fall nicht zu messen.
  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Zwar verschafft die von einem Verstorbenen zu Lebzeiten begründete Bezugsberechtigung für die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung dem Begünstigten mit Eintritt des Versicherungsfalls eine im Deckungsverhältnis jedenfalls insoweit unentziehbare Rechtsstellung, als die Erben des Versicherungsnehmers die Bezugsberechtigung als solche nicht mehr ändern oder widerrufen können (BGH, Urteil vom 21.05,2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054, juris Rn. 20).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Etwas anderes mag im Einzelfall gelten, wenn feststeht, dass die Erfüllung der Nebenpflicht gegenüber den Erben dem geäußerten oder mutmaßlichen Willen des verstorbenen Patienten widerspricht (vgl. - wenn auch in einer anders gelagerten Fallgestaltung - BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, VersR 1983, 834, juris Rn. 18).
  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Ist aber damit nicht ausgeschlossen, dass eine Rückforderung der Versicherungsleistung von der oder den Bezugsberechtigten den (noch unbekannten) Erben zugute kommt, kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage nicht verneint werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.10.2012 - XII ZR 101/10, MDR 2012, 1465, juris Rn. 26).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 199/03

    Rechtsfolgen verspäteter Stellung eines Nachlaß-Insolvenzantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Zutreffend ist allerdings, dass die Aufgabenstellung des Klägers als Nachlasspfleger in der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses für die (unbekannten) Erben besteht, nicht hingegen in der Wahrung der Interessen der Nachlassgläubiger (BGH, Urteil vom 08.12.2004 - IV ZR 199/03, BGHZ 161, 281, juris Rn. 19).
  • OLG München, 09.10.2008 - 1 U 2500/08

    Ärztliche Schweigepflicht bei möglichen Behandlungsfehlern: Anspruch der Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Vorliegend kommt der Information über die Identität des bzw. der Bezugsberechtigten - neben dem Bezug zum persönlichen Lebensbereich - zumindest auch eine vermögensrechtliche Komponente zu (vgl. dazu z.B. OLG München, Urteil vom 09.10.2008 - 1 U 2500/08, VersR 2009, 982, juris Rn. 37), so dass auch der aus der Nebenpflicht folgende Auskunftsanspruch zum nach § 1922 Abs. 1 BGB übergehenden Vermögen gehört.
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 280/92

    Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Abführung der im Vertrag offen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 20 U 72/18
    Diese Nebenpflichten können im Einzelfall auch eine Pflicht gegenseitiger Unterstützung beinhalten, soweit sich diese mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren lässt (BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 280/92, NJW-RR 1994, 908, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2020 - 11 U 147/19

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung eines Lebensversicherers zur

    Rechtfertigen privatrechtliche Auskunfts- oder Einsichtsansprüche, die das Offenbaren von fremden Geheimnissen einschließen, zugleich ihre Erfüllung in strafrechtlicher Hinsicht (so LK-StGB/Schünemann, 12. Aufl., § 203 Rdn. 121; vgl. ferner dazu OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2018 - 20 U 72/18, juris-Rdn. 24 = BeckRS 2018, 33282 Rdn. 23), kann erst recht nichts anderes gelten, wenn ein solcher Anspruch im Rahmen einer Stufenklage bereits rechtskräftig tituliert wurde, und zwar unabhängig davon, ob nachfolgend die Klage auf die Hauptleistung Erfolg hat.
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