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   OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18   

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OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18 (https://dejure.org/2021,3637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.02.2021 - 12 U 99/18 (https://dejure.org/2021,3637)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 12 U 99/18 (https://dejure.org/2021,3637)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09

    Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Sie wurden bereits in früheren Verfahren - auch höchstrichterlich - überprüft (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 49ff.; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 28; BGH, Beschluss vom 12.11.2013, KZR 19/12).

    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt; insbesondere ist zu prüfen, ob die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit oder Art. 3 Abs. 1 GG verletzt sind (BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 8/10 - juris Rn. 24f.; BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 50, 64; st. Rspr.).

    Insoweit wurde die Regelung auch vom Bundesgerichtshof nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 52; vgl. auch Senat, Urteil vom 29.03.2019 - 12 U 94/18 - juris Rn. 188).

    Das Landgericht hat insoweit ausgeführt, es sei bereits höchstrichterlich geklärt, dass die Differenzierung zwischen verschiedenen Arbeitgebergruppen und die fehlende Möglichkeit der Saldierung innerhalb der Gruppe der sonstigen Arbeitgeber nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09).

    Er hat auch berücksichtigt, dass es eine solche Quersubventionierung in der Gruppe d nicht gibt, da das Sanierungsgeld für jeden "sonstigen" Arbeitgeber separat nach den Vorgaben in § 65 Abs. 3 VBLS berechnet wird (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 70).

    Für diese Beteiligten liegt keine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu ihrem Nachteil vor (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 69).

    Denn für die Differenzierung besteht ein sachlicher Grund: In § 65 Abs. 4 Satz 3 VBLS werden nur diejenigen Beteiligten zu Gruppen zusammengefasst, die sich durch eine gemeinsame tarifvertragliche Bindung bereits in eine Solidargemeinschaft begeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 69; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 69-71).

    Problematisch wäre es vielmehr, die Beteiligten der Gruppe d in eine gemeinsame Betrachtung einzubeziehen, obwohl sie sich nicht zu einer Gemeinschaft verbunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 70; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 38).

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Dagegen ist von einem Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 Abs. 1 BGB auszugehen, wenn eine Verbandssatzung zwar den Rahmen für die Bestimmung der Beitragshöhe vorgibt, die Kernentscheidung aber einem Entscheidungsgremium wie dem Verwaltungsrat überlässt (vgl. zu einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse: BGH, Urteil vom 05.12.2012, IV ZR 110/10 - juris Rn. 21f.).

    Die Ausübung des billigen Ermessens ist - in Anlehnung an die verwaltungsrechtliche Ermessensfehlerlehre - gerichtlich nur dahingehend nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10 - juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 336/14 - juris Rn. 27).

    Zu Unrecht stützt sich die Klägerin insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.12.2012 (IV ZR 110/10).

    Deren Satzung bestimmte in § 54, dass die Deckungsrückstellung "in Höhe des Barwerts aller am Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach bestehenden Anwartschaften und Ansprüche von Pflichtversicherten (...) sowie beitragsfrei Versicherten mit erfüllter Wartezeit einzustellen" seien (BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10 - juris Rn. 4).

  • BGH, 09.09.2014 - IV ZR 35/12

    Unzulässigkeit einer unbeschränkt eingelegten Revision mangels Zulassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Insoweit unterscheidet sich die Bestimmung der Gesamthöhe des Sanierungsgeldes für einen Deckungsabschnitt nach § 65 Abs. 1, 2 VBLS von der jährlichen Verteilung auf die einzelnen Beteiligten nach § 65 Abs. 3-5a VBLS, deren Berechnungsfaktoren - in den Ausführungsbestimmungen - so detailliert festgelegt sind, dass für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr bleibt (BGH, Beschluss vom 09.09.2014 - IV ZR 35/12 - juris Rn. 11).

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass die Vereinbarkeit mit §§ 305ff. BGB außer Frage steht (BGH, Beschluss vom 09.09.2014 - IV ZR 35/12 - juris Rn. 8-10; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 40ff.; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 74ff.).

    Eine Überprüfung durch den Senat auf die Einhaltung billigen Ermessens nach § 315 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht, weil der Beklagten insoweit kein Ermessenspielraum zusteht (BGH, Beschluss vom 09.09.2014 - IV ZR 35/12 - juris Rn. 11).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2020 - 13 U 106/17

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Rechtmäßigkeit der Erhebung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Es ist schon zweifelhaft, ob Anlage 4 zum ATV auf die Berechnung des Sanierungsgeldes insgesamt anzuwenden ist, obwohl sie von § 65 VBLS und § 17 ATV nicht in Bezug genommen wird (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2020 - 13 U 106/17 - juris Rn. 69 für den ATV-K und die biometrischen Richttafeln von Klaus Heubeck).

    Die Prognose nach § 65 Abs. 1 Satz 2 VBLS fällt nicht unter den sachlichen Regelungsbereich der Anlage 4 zum ATV (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2020, 13 U 106/17 - juris Rn. 68f.).

    Das ist hier nicht der Fall (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2020 - 13 U 106/17 - juris Rn. 62).

  • BGH, 15.05.2013 - IV ZR 33/11

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der Stichtagsregelung und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Sie wurden bereits in früheren Verfahren - auch höchstrichterlich - überprüft (BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 49ff.; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 28; BGH, Beschluss vom 12.11.2013, KZR 19/12).

    Problematisch wäre es vielmehr, die Beteiligten der Gruppe d in eine gemeinsame Betrachtung einzubeziehen, obwohl sie sich nicht zu einer Gemeinschaft verbunden haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 70; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 38).

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass die Vereinbarkeit mit §§ 305ff. BGB außer Frage steht (BGH, Beschluss vom 09.09.2014 - IV ZR 35/12 - juris Rn. 8-10; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 40ff.; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 74ff.).

  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin auch darauf, dass die volle Berücksichtigung der verfallbaren Anwartschaften bei der Berechnung des Gegenwerts nach § 23 VBLS a.F. unzulässig war (BGH, Urteil vom 10.10.2012 - IV ZR 10/11 - juris Rn. 46f.).

    Dabei handelt es sich um eine Ausnahmekonstellation (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2012 - IV ZR 10/11 - juris Rn. 47).

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 336/14

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Rechtmäßigkeit der Erhebung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Die Ausübung des billigen Ermessens ist - in Anlehnung an die verwaltungsrechtliche Ermessensfehlerlehre - gerichtlich nur dahingehend nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BGH, Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10 - juris Rn. 27; BGH, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 336/14 - juris Rn. 27).

    Zu Unrecht verweist die Klägerin daher auch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2015 (IV ZR 336/14).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 551/13

    Berufungsverfahren: Berücksichtigung unstreitigen neuen Sachvortrags; Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Ungeachtet der §§ 529 Abs. 2, 531 ZPO ist der Vortrag aber zu berücksichtigen, soweit er unstreitig ist (BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZR 551/13; st. Rspr.).

    Ungeachtet des Umstandes, dass sie die Einsichtnahme in den technischen Geschäftsplan voraussetzte (§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO), sind die maßgeblichen Tatsachen - der Wortlaut des technischen Geschäftsplans und der zeitliche Ablauf - unstreitig (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZR 551/13).

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Denn für die Differenzierung besteht ein sachlicher Grund: In § 65 Abs. 4 Satz 3 VBLS werden nur diejenigen Beteiligten zu Gruppen zusammengefasst, die sich durch eine gemeinsame tarifvertragliche Bindung bereits in eine Solidargemeinschaft begeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 69; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 69-71).

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass die Vereinbarkeit mit §§ 305ff. BGB außer Frage steht (BGH, Beschluss vom 09.09.2014 - IV ZR 35/12 - juris Rn. 8-10; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 40ff.; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 74ff.).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18
    Die Berücksichtigung der Tarifverhandlungen im Rahmen der erforderlichen Prognose sei sachgerecht gewesen, weil die Tarifvertragsparteien nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 (IV ZR 74/06) neu über die Startgutschriften hätten verhandeln müssen.

    Die Beklagte verweist insoweit zutreffend auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 (IV ZR 74/06) zur Unwirksamkeit der Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung für rentenferne Versicherte, und darauf, dass daneben die (Art der) Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten zur Diskussion gestanden habe.

  • LG Darmstadt, 29.11.2019 - 28 O 137/16
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZR 111/02

    Rückforderung von Leistungen an ein Energieversorgungsunternehmen

  • OLG Hamm, 08.06.2017 - 6 U 132/16

    Anspruch einer kirchlichen Einrichtung der Alters-, Erwerbsminderungs- und

  • LG Münster, 09.06.2016 - 115 O 17/16

    Festsetzung der Erhebung eines Sanierungsgeldes durch den Verwaltungsrat i.R.e.

  • OLG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 U 94/18

    Gegenwertforderung der VBL gegen einen ausgeschiedenen Beteiligten

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 8/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die

  • BGH, 12.11.2013 - KZR 19/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

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