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   OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18   

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https://dejure.org/2019,51147
OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18 (https://dejure.org/2019,51147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.2019 - 10 U 13/18 (https://dejure.org/2019,51147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 2019 - 10 U 13/18 (https://dejure.org/2019,51147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Quellcode-Herausgabe bei vorzeitig beendetem Webdesignvertrag

  • RA Kotz

    Vertrag über Webseitenerstellung - Anspruch auf Herausgabe Quellcode

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91a ZPO, § 631 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über Webseitenerstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; BGB § 631 Abs. 1
    Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über eine Webseitenerstellung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1 ; BGB § 307 ; BGB § 273
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer eine Webseite in Auftrag gibt, hat auch Anspruch auf den Quellcode!

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 7 O 292/18
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Ob eine Leistungshandlung lediglich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung oder zur endgültigen und vorbehaltlosen Erfüllung erfolgen soll, richtet sich nach den dem Gegner erkennbaren Umständen des Einzelfalles (BGH NJW 1994, 942 m.w.N.).

    Fehlen klarstellende Begleitumstände, so kann aus der Leistungshandlung allein grundsätzlich noch nicht der Schluss auf eine endgültige und vorbehaltlose Erfüllung gezogen werden (BGH WuM 2009, 57; NJW 1994, 942; WM 1976, 1069; anders OLG Hamm NJW 1975, 935 m. krit. Anm. Grunsky).

  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Vielmehr erfolgt die Leistung in solchen Fällen unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts, sofern der Schuldner nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (BGH NJW 2014, 2199 m.w.N.; MünchKommBGB/Fetzer, 8. Aufl., § 362 Rn. 40).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 129/01

    Pflicht des Softwareherstellers zur Überlassung des Quellcodes; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Dies setzt den Zugriff auf den Quellcode (soweit bis dahin erstellt) samt Begleitmaterialien voraus; dasselbe gilt für die in § 9 Abs. 3 der Verfügungsklägerin ausdrücklich zugestandene Nutzung der Webseite, die zumindest die weitere Pflege und Aktualisierung umfasst (vgl. für einen möglichen Anspruch auf Quellcode-Herausgabe sogar ohne ausdrückliche vertragliche Regelung auch: BGH NJW-RR 2004, 782 Redeker, IT-Recht, 6. Aufl., Rn. 315; BeckOGK/Lutzenberger, Stand: 01.11.2018, § 631 BGB Rn. 1854).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    bb) Bei übereinstimmender Vertragsbeendigung greifen - soweit die Parteien wie hier nichts anderes bestimmen - hinsichtlich der Werkherausgabe und der Vergütungspflicht die allgemeinen gesetzlichen Regelungen ein (vgl. BGH NJW-RR 2005, 669; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 1465).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Diese Folge tritt auch dann ein, wenn die Leistung lediglich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil erfolgte (BGH WM 2003, 2160, 2167; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 273 Rn. 19); anders als im Rahmen der Erfüllungswirkung nach § 362 BGB kommt es hier auf den Willen zur endgültigen Erfüllung oder den Vorbehalt einer Rückforderung nicht an.
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Das gilt auch dann, wenn die Leistung in der Erteilung einer Auskunft besteht (BGH NJW 1985, 2405; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1756; a.A.: OLG Köln BeckRS 2010, 17323); nichts anderes kann für die streitgegenständliche Herausgabe eines Quellcodes gelten.
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Zwar kann, wenn eine in erster Instanz streitige Leistung vom Beklagten vorbehaltlos und endgültig erbracht wird, dadurch die für das Rechtsmittel erforderliche Beschwer entfallen oder konkludent auf Rechtsmittel verzichtet werden (§ 515 ZPO; vgl. BGH NJW 2000, 1120 1994, 942), was die Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hätte.
  • OLG Köln, 05.01.2009 - 8 W 127/08

    Rechtstellung des Steuerberaters im Hinblick auf die Buchhaltungsunterlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Ein entgegenstehendes Zurückbehaltungsrecht ist - ebenso wie im Hauptsacheverfahren - zu berücksichtigen und führt gegebenenfalls dazu, dass dem Verfügungsantrag nur in Form einer Zug-um-Zug-Verurteilung entsprochen werden kann (vgl. KG MDR 2018, 270), solange der Anspruchsteller nicht vorab Sicherheit nach § 273 Abs. 3 BGB leistet (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1724 mwN.).
  • KG, 05.12.2017 - 21 U 109/17

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Ein entgegenstehendes Zurückbehaltungsrecht ist - ebenso wie im Hauptsacheverfahren - zu berücksichtigen und führt gegebenenfalls dazu, dass dem Verfügungsantrag nur in Form einer Zug-um-Zug-Verurteilung entsprochen werden kann (vgl. KG MDR 2018, 270), solange der Anspruchsteller nicht vorab Sicherheit nach § 273 Abs. 3 BGB leistet (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1724 mwN.).
  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71

    Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Auch dann, wenn die einseitige Kündigung einer Partei unwirksam bleibt, kann sich aus dem anschließenden beiderseitigen Verhalten ergeben, dass die Vertragsparteien übereinstimmend keine weitere Vertragsdurchführung mehr wollen (vgl. BGH NJW 1973, 1463).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09

    Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher

  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

  • OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99

    Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss

  • OLG Hamm, 26.11.1974 - 9 U 66/74
  • KG, 18.08.2020 - 21 U 1036/20

    Streit über die Vergütung für die Begutachtung eines Bauvorhabens: Herausgabe des

    Obgleich die Klägerin eine auf Herausgabe gerichtete einstweilige Verfügung begehrt und nicht bereits mit den eingeschränkten Erkenntnismitteln des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt werden kann, dass der Verfügungsanspruch einredefrei besteht, ist für ihr Anliegen dennoch ein Verfügungsgrund gegeben, weil jedenfalls im vorliegenden Einzelfall ihr Interesse an der Durchsetzung ihres Anspruchs bedeutsamer ist als das Interesse des Beklagten, diese Herausgabe weiter zu verweigern (in ähnlichen Fällen im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2019, 10 U 13/18; KG, Urteil vom 8. November 2005, 7 U 45/05; OLG Hamm BauR 2000, 295 sowie Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 2020, Teil 11, Rn. 230 m.w.N.).
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