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   OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,63821
OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13 (https://dejure.org/2013,63821)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.10.2013 - 12 U 76/13 (https://dejure.org/2013,63821)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 12 U 76/13 (https://dejure.org/2013,63821)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 320 BGB, § 363 BGB, § 433 Abs 2 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB
    Gewährleistung beim Handelskauf: Untersuchungs- und Rügepflicht eines Käufers von Spezialtierfutter bei langjähriger Geschäftsbeziehung; Hinweispflicht des Verkäufers bei Beschaffenheitsänderung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Langjährige Geschäftsbeziehung: Verkäufer muss auf Änderungen der Beschaffenheit hinweisen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Langjährige Geschäftsbeziehung: Verkäufer muss auf Änderungen der Beschaffenheit hinweisen! (IBR 2015, 577)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 243/04

    Nachholung einer fehlenden Unterschrift eines Richters; Beschränkung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Demgemäß ist eine verkündete Gerichtsentscheidung kein Entwurf mehr, sondern auch ohne Unterschrift entstanden, wenngleich möglicherweise anfechtbar (z. B. BGH NJW 1998, 609, 610; BGH NJW 2006, 1881, 1882; Musielak, Rn. 10 zu § 315 ZPO).

    Das nicht ordnungsgemäß unterschriebene Urteil gilt als nicht vollständig abgefasst zur Geschäftsstelle gelangt, so dass ihm die erforderlichen Entscheidungsgründe fehlen (z. B. BGH NJW 2006, 1881, 1883).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Der erforderliche Zusammenhang zwischen Auskunfts- und Leistungsbegehren fehlt, wenn die Auskunft dem Kläger die Beurteilung ermöglichen soll, ob ihm dem Grunde nach ein Anspruch zusteht, ob also beispielsweise ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verhalten des Beklagten vorliegt und ob dieses für einen dem Kläger entstandenen Schaden kausal ist (z. B. BGH NJW 2011, 1815, 1816).

    Allerdings ist die als solche unzulässige Stufenklage in eine - zulässige - Klagehäufung i. S. des § 260 ZPO umzudeuten (z. B. BGH NJW 2011, 1815, 1817).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Es hat nach § 538 Abs. 1 ZPO grundsätzlich die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden und darf die Sache nach § Abs. 2 ZPO nur ausnahmsweise an das Gericht des ersten Rechtszugs zurückverweisen (z. B. BGH NJW 2011, 769, 770).
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Ohnehin schließt ein allgemeiner Vorbehalt gegen die Vertragsmäßigkeit der Leistung eine Annahme als Erfüllung nicht aus (Beck'scher Online-Kommentar/Dennhardt, Rn. 5 zu § 363 BGB); etwas anderes gilt nur bei einem auf konkrete Mängel bezogenen Vorbehalt (z. B. BGH NJW 2009, 360, 361).
  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Demgemäß ist eine verkündete Gerichtsentscheidung kein Entwurf mehr, sondern auch ohne Unterschrift entstanden, wenngleich möglicherweise anfechtbar (z. B. BGH NJW 1998, 609, 610; BGH NJW 2006, 1881, 1882; Musielak, Rn. 10 zu § 315 ZPO).
  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79

    Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Die bloße Angabe der Abwesenheit genügt hierfür nicht (z. B. BGH NJW 1980, 1849, 1850).
  • BGH, 03.11.1960 - VII ZR 150/59

    Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Je nach Fallgestaltung kann sie schon zu bejahen sein z. B. bei längerem Schweigen (Münchener Kommentar/Fetzer, Rn. 3 zu § 363 BGB m. w. N.) oder bei Eigenverwendung, insbesondere Ingebrauchnahme (z. B. BGH NJW 1961, 115, 116).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 333/94

    Pflichten des Verkäufers bei langjährigem Bezug stets gleichartig beschaffener

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Ist der Käufer durch die Hinweispflicht des Verkäufers vor bewusster Änderung von Beschaffenheitsmerkmalen geschützt, so erscheint es nicht geboten, ihn, solange dieser Vertrauenstatbestand besteht, im selben Zuge mit einer Untersuchungsobliegenheit zu belasten, soweit diese dazu dient, Beschaffenheitsänderungen und ihre Auswirkungen auf den vertraglich vorgesehenen Gebrauch der Ware aufzuspüren (z. B. BGH NJW 1996, 1537, 1538).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 98/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Prozessfähigkeit - Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.10.2013 - 12 U 76/13
    Denn durch die Abweisung als unbegründet wird die Beklagte nicht schlechter gestellt, weil ihr durch die vorherige Abweisung als unzulässig keine Rechtsposition irgendwelcher Art zugesprochen worden war (z. B. BGH NJW 1970, 1683).
  • LG Berlin, 21.12.2021 - 4 O 381/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung;

    Nach § 254 ZPO ist eine Stufenklage nur zulässig, wenn die Anträge dem Zwecke der Bestimmbarkeit eines Leistungsanspruchs dienen; nicht genügt, dass sie sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen zur Rechtsverfolgung verschaffen sollen (BGHZ 189, 79-87, Rn. 10; OLG Naumburg, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 12 U 76/13, juris Rn. 78, 81).
  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 1905/21

    Klage um Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

    Nach dieser Vorschrift ist eine Stufenklage zulässig, wenn die Anträge dem Zwecke der Bestimmbarkeit eines Leistungsanspruchs dienen; es genügt nicht, dass sie sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen zur Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGHZ 189, 79 - 87, Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2021, 20 U 269/21, Rn. 5 - juris; OLG Naumburg, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 12 U 76/13, Rn. 78-81 - juris).
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