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   OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18   

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OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18 (https://dejure.org/2019,39656)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06.02.2019 - 17 Verg 6/18 (https://dejure.org/2019,39656)
OLG Rostock, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 17 Verg 6/18 (https://dejure.org/2019,39656)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwasser

  • rechtsportal.de

    GWB § 134 ; GWB § 135
    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Eignung betreffende Unterlagen sind unternehmensbezogene Unterlagen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Nachfordern von Unterlagen

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Nachforderung von Unterlagen trotz Bestimmung eines in der Vergangenheit liegenden Vorlagezeitpunktes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 2 VK 5/18

    Zu früh gestellter Nachprüfungsantrag ist unzulässig!

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 09.11.2018 - 2 VK 05/18 - wird zurückgewiesen.

    Die 2. Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 09.11.2018 - 2 VK 05/18 - den Nachprüfungsantrag als unzulässig verworfen, weil der Antrag voreilig gestellt und deshalb mangels Rechtschutzinteresses unzulässig sei.

    den Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 09.11.2018 - 2 VK 05/18 - aufzuheben,.

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Allerdings kann sich die Antragstellerin auf § 60 VgV berufen, dieser wirkt drittschützend (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, BGHZ 214, 11-31, Rn. 20).

    Danach ist eine Preisprüfung des Auftraggebers grundsätzlich angezeigt, wenn die sogenannte Aufgreifschwelle von in der Regel 20 % zum nächstgünstigen Angebot erreicht ist (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16 -, BGHZ 214, 11-31, Rn. 15; Wagner in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 60 VgV, Rn. 10).

  • OLG Brandenburg, 20.09.2011 - Verg W 11/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verspätete Rüge der Wahl der falschen Vergabeart;

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Auch in dem der antragstellerseits zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zugrundeliegenden Fall waren Unterlagen "zwingend" mit dem Angebot einzureichen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 90, juris sowie die zugrundeliegende Entscheidung der Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 01. August 2011 - VK 22/11 -, Rn. 6, juris).
  • VK Brandenburg, 01.08.2011 - VK 22/11

    Beanstandung der Verfahrensart: Ausschluss aus Vergabeverfahren?

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Auch in dem der antragstellerseits zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg zugrundeliegenden Fall waren Unterlagen "zwingend" mit dem Angebot einzureichen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20. September 2011 - Verg W 11/11 -, Rn. 90, juris sowie die zugrundeliegende Entscheidung der Vergabekammer des Landes Brandenburg, Beschluss vom 01. August 2011 - VK 22/11 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Nichts anderes ergibt sich aus den zitierten Senatsentscheidungen (Beschluss vom 06.11.2015 - 17 Verg 2/15; Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10).
  • OLG Rostock, 06.11.2015 - 17 Verg 2/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassene europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Nichts anderes ergibt sich aus den zitierten Senatsentscheidungen (Beschluss vom 06.11.2015 - 17 Verg 2/15; Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 17 Verg 5/10).
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Für eine unzureichende Dokumentation ist anerkannt, dass das Manipulationsmöglichkeiten entgegenwirkende Transparenzgebot gegenüber dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zurückzutreten hat, wenn der Mangel im laufenden Nachprüfungsverfahren geheilt wird und dies ausreicht, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, BGHZ 188, 200-233, Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2018 - Verg 31/18 -, Rn. 46 - 47, juris).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Auf das (mangels Festlegung der Mindestanforderungen nach § 35 Abs. 2 S. 1 VgV und wegen des Preises als alleinigem Zuschlagskriterium, vgl. BGH, Beschluss vom 07. Januar 2014 - X ZB 15/13 -, BGHZ 199, 327-344, Rn. 28; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Verg 3/06 -, Rn. 54, juris; Lausen in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 35 VgV, Rn. 34) nicht zuschlagfähige Nebenangebot kommt es nicht an, selbst insoweit ist aber die Aufgreifschwelle überschritten.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2018 - Verg 31/18

    Nachforderung von Unterlagen: Frist von sechs Tagen ist angemessen!

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Für eine unzureichende Dokumentation ist anerkannt, dass das Manipulationsmöglichkeiten entgegenwirkende Transparenzgebot gegenüber dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz zurückzutreten hat, wenn der Mangel im laufenden Nachprüfungsverfahren geheilt wird und dies ausreicht, um eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung zu gewährleisten (BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, BGHZ 188, 200-233, Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2018 - Verg 31/18 -, Rn. 46 - 47, juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - Verg 8/17

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Rostock, 06.02.2019 - 17 Verg 6/18
    Ihm steht dabei allerdings eine Einschätzungsprärogative zu, die seine Entscheidung hinnehmbar erscheinen lässt, wenn sie vertretbar, insbesondere nicht willkürlich ist und sich im Ergebnis nicht als eine krasse Fehlentscheidung darstellt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - VII-Verg 8/17 -, Rn. 88, juris).
  • OLG Koblenz, 31.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Wertungsausschluss von Nebenangeboten bei Fehlen von

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 11/10

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Stillhaltefrist

  • OLG Bremen, 05.03.2007 - Verg 4/07

    Rüge wird geprüft: Kein Rechtsschutzinteresse!

  • OLG Schleswig, 28.10.2021 - 54 Verg 5/21

    DB Regio AG erringt Teilerfolg - Land muss ein Vergabeverfahren im

    Diese Aufgreifschwelle liegt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte regelmäßig, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls Aufklärungsbedarf auch bei einem geringeren Abstand begründen, bei einem Abstand von 20 % der Gesamtauftragssumme zum nächstplatzierten Bieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012 - Verg 61/11; OLG München, Beschluss vom 25. September 2014 - Verg 10/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom VII Verg 17/17, juris Rn. 42; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 17 Verg 6/18, juris Rn. 40 f.: Untergrenze von 20 % im Hinblick auf besondere Umstände, die auch bei geringeren Abständen im Einzelfall Aufklärungsbedarf indizieren könnten; bei einer Differenz von 30 % offen gelassen von: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 15).
  • OLG Rostock, 01.02.2023 - 17 Verg 3/22

    Angebotsschreiben - Angebotsausschluss bei Nichtverwendung eines in den

    Die Vorgabe "mit dem Angebot einzureichen" begründet nicht ohne Weiteres eine Selbstbindung nach § 56 Abs. 2 VgV (Festhaltung Senat, Beschluss vom 06.02.2019, Az.: 17 Verg 6/18).

    Formulierungen wie: "mit dem Angebot einzureichen" genügen hierfür nicht (eingehend , Beschluss vom 06.02.2019, Az.: 17 Verg 6/18, zitiert nach juris, Rn. 50).

    Maßgeblich ist der gesamte Vertragszeitraum (Senat, Beschluss vom 23.01.2017, Az.: 17 Verg 3/16; BGH, Beschluss vom 18.03.2014, Az.: X ZB 12/13, zitiert nach juris, Rn. 8) einschließlich aller Verlängerungsoptionen, wobei für den optionalen Zeitraum ein angemessener Abschlag - in der Regel 50 % - vorzunehmen ist (Senat, Beschluss vom 16.01.2019, Az.: 17 Verg 6/18 ).

  • OLG München, 30.11.2020 - Verg 6/20

    Anforderungen an die Beschreibung der Eignungskriterien in der Ausschreibung

    Die Überprüfung durch Vergabekammern und -senate hat sich darauf zu beschränken, ob die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht und aus vernünftigen Erwägungen heraus und im Ergebnis vertretbar getroffen worden ist (OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2019, 17 Verg 6/18, juris Rn. 40).
  • OLG Rostock, 12.08.2020 - 17 Verg 3/20

    Vergabenachprüfung bei Konzessionsvergabe für die Durchführung von

    Bei der im Rahmen der Nachholung von Dokumentationen erforderlichen Abwägung zwischen dem Transparenzgebot und dem vergaberechtlichen Beschleunigungsgrundsatz (dazu Senat, Beschluss vom 06. Februar 2019 - 17 Verg 6/18 -, Rn. 42, juris; BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 -, BGHZ 188, 200-233, Rn. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. November 2018 - Verg 31/18 -, Rn. 46 - 47, juris; Schneevogl in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 97 GWB, Rn. 51) erscheint auf dieser Grundlage eine wettbewerbskonforme Auftragserteilung nicht hinreichend gewährleistet.
  • OLG Rostock, 17.07.2019 - 17 Verg 1/19

    LED-Straßenbeleuchtung - Vergabeverfahren: Zwingender Ausschluss eines Angebots

    Schließlich ist nicht dargetan, die Antragsgegnerin habe die Entscheidung nachgeholt (zur Zulässigkeit der Nachholung eines Verfahrensschritts bzw. dessen Dokumentation im laufenden Nachprüfungsverfahren bei Abwägung von Transparenz und Beschleunigungsgebot siehe Senatsbeschluss vom 06.02.2019 - 17 Verg 6/18).
  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

    Maßgeblich ist der gesamte Vertragszeitraum (Senat, Beschluss vom 23.01.2017 - 17 Verg 3/16; BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13 -, Rn. 8, juris) einschließlich aller Verlängerungsoptionen, wobei für den optionalen Zeitraum ein angemessener Abschlag - in der Regel 50 % - vorzunehmen ist (Senat, Beschluss vom 16.01.2019 - 17 Verg 6/18; BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - X ZB 12/13 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Schleswig, 05.07.2021 - 54 Verg 4/21

    "Dienstleistungsauftrag" = öffentlicher Dienstleistungsauftrag!

    Diese Aufgreifschwelle liegt nach der vom Senat geteilten Rechtsprechung der Vergabesenate der Oberlandesgerichte regelmäßig, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalls Aufklärungsbedarf auch bei einem geringeren Abstand begründen, bei einem Abstand von 20 % der Gesamtauftragssumme zum nächstplatzierten Bieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. April 2012 - Verg 61/11; OLG München, Beschluss vom 25. September 2014 - Verg 10/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom Verg 17/17; OLG Rostock, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 17 Verg 6/18: Untergrenze von 20 % im Hinblick auf besondere Umstände, die auch bei geringeren Abständen im Einzelfall Aufklärungsbedarf indizieren könnten; bei einer Differenz von 30 % offen gelassen von: BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 15).
  • VK Rheinland, 17.02.2022 - VK 40/21

    Vergaberechtsverstoß im Nachprüfungsverfahren erkannt: Keine Rüge erforderlich!

    Allerdings wird in der Rechtsprechung als Aufgreifschwelle, deren Überschreitung dem Auftraggeber zwingend Anlass zu einer Überprüfung gibt, in der Regel ein Preisabstand zum nächsthöheren Angebot von 20% angesehen, vgl. BGH, Beschluss v. 31.01.2017 - X ZB 10/16; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005 - Verg 77/04, Beschluss v. 25.04.2012 - Verg 61/11, Beschluss v. 02.08.2017 - Verg 17/17, Beschluss v. 11.07.2018 - Verg 19/18, Beschluss v. 03.04.2019 - Verg 49/18; OLG Celle, Beschluss v. 17.11.2011 - 13 Verg 6/11; OLG München, Beschluss v. 25.09.2014 - Verg 10/14; OLG Rostock, Beschluss v. 06.02.2019 - 17 Verg 6/18.
  • VK Rheinland, 12.07.2022 - VK 26/21

    Keine Bindefristverlängerung bis zum Sankt-Nimmerleinstag!

    Ein isolierter Feststellungsantrag, dem kein als Hauptantrag gestellter Verpflichtungs- oder Gestaltungsantrag (bzw. ein entsprechendes Rechtsschutzziel, soweit kein Antrag formuliert werden muss) korrespondiert, ist hingegen im Nachprüfungsverfahren nicht statthaft (s. OLG Rostock, Beschl.v. 06.02.2019 - 17 Verg 6/18 -), auch nicht bezogen auf die Aufhebung eines Vergabeverfahrens (s. OLG Celle, Beschl.v. 19.03.2019, a.a.O.; Hofmann/Summa, in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl. 2016, § 63 VgV Rdnr. 93).
  • OLG Rostock, 14.12.2022 - 17 Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

    Formulierungen wie: "mit dem Angebot einzureichen" genügen hierfür nicht (eingehend Senat, Beschluss vom 06.02.2019, Az.: 17 Verg 6/18, zitiert nach juris, Rn. 50).
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