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   OVG Brandenburg, 13.05.2005 - 4 B 275/04   

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https://dejure.org/2005,19123
OVG Brandenburg, 13.05.2005 - 4 B 275/04 (https://dejure.org/2005,19123)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2005 - 4 B 275/04 (https://dejure.org/2005,19123)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 4 B 275/04 (https://dejure.org/2005,19123)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte; Zulässigkeit einer Ablehnung der Aufnahme eines ortsfremden Kindes durch eine Gemeinde; Gründe gegen die Übertragung einer Entscheidung über die Gewährung des Wunschrechts und Wahlrechts; Frage der Anwendbarkeit ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § ... 152 Abs. 1; ; VwGO § 154 Abs. 2; ; VwGO § 166; ; VwGO § 188 Satz 2; ; KitaG § 1; ; KitaG § 1 Abs. 2 Satz 2; ; KitaG § 12 Abs. 1; ; KitaG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; KitaG § 16 Abs. 5; ; KitaG § 16 Abs. 5 Satz 2; ; SGB VIII § 5; ; SGB VIII § 5 Abs. 1; ; SGB VIII § 5 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 133; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 154 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Zuständigkeit für die Prüfung und Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts bei der Inanspruchnahme einer Kindertagesstätte außerhalb der Wohnortgemeinde

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Brandenburg, 19.04.2001 - 4 B 37/01

    Gegenstandswertfestsetzung bei Aufnahme in eine Kindertagesstätte

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.05.2005 - 4 B 275/04
    Denn wenn eine Gemeinde über freie Kindertagesstättenplätze verfügt, kann sie ein nicht zur Gemeinde gehörendes Kind jedenfalls dann nicht unter Hinweis auf unverhältnismäßige Mehrkosten auf eine andere als die gewünschte Betreuung verweisen, wenn der aufnehmenden Gemeinde wegen des Anspruchs auf angemessenen Kostenausgleich durch die Wohnortgemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG keine unangemessenen Mehrkosten entstehen können (i.d.S. bereits Beschluss des Senats vom 19. April 2001 - 4 B 37/01 -, LKV 2002, 32 f.).

    Davon ausgehend dürfte für die Prüfung des auf Betreuung gerade in einer Kindertagesstätte in Cottbus gerichteten - und insoweit von vornherein nur im Rahmen der dort tatsächlich vorhandenen freien Plätze beachtlichen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 19. April 2001 - 4 B 37/01 -, LKV 2002, 32 f.) - Wunsches des Antragstellers allein das Amt Neuhausen zuständig sein.

    Hat dieses dem geäußerten Wunsch entsprochen, hat es damit zugleich die Voraussetzungen für die Entstehung eines Ausgleichsanspruchs der Antragsgegnerin als aufnehmender Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG geschaffen; unangemessene Mehrkosten können der Antragsgegnerin unter diesen Voraussetzungen nicht entstehen (i.d.S. bereits Beschluss des Senats vom 19. April 2001 - 4 B 37/01 -, a.a.O.).

    Dem insoweit auch von der Antragsgegnerin zu beachtenden Wahlrecht des Antragstellers (zur Beachtlichkeit des Wunsch- und Wahlrechts auch für die "aufnehmende" Gemeinde vgl. Entscheidung des Senats vom 19. April 2001 - 4 B 37/01 -, a.a.O.) können rein konzeptionelle Überlegungen, Planungs- und Steuerungsentscheidungen (vgl. dazu Münder u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilferecht, 4. Aufl. 2003, § 5 Rn 12) grundsätzlich nicht entgegengehalten werden.

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.05.2005 - 4 B 275/04
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 3. November 1998 - 9 C 51/97 -, NVwZ-RR 1999, 277 f.; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 228 f.).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 51.97

    Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des

    Auszug aus OVG Brandenburg, 13.05.2005 - 4 B 275/04
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 3. November 1998 - 9 C 51/97 -, NVwZ-RR 1999, 277 f.; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 -, BVerwGE 60, 223, 228 f.).
  • LSG Bayern, 02.03.2005 - L 12 KA 107/03

    Berechtigung der Gremien der Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Festsetzung von

    Die Beigeladene zu 2) hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2004 auf aktuelle Beschlüsse des Bayer. LSG (4. Senat) hingewiesen, in denen die Verordnungsfähigkeit von Immunglobulinen bei erwachsenen HIV-Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verneint werde (L 4 B 454/04 KR ER und L 4 B 275/04 KR ER), und hat mit weiterem Schreiben vom 14. Februar 2005 die in dem Beschluss mit dem Az.: L 4 B 454/04 KR ER angesprochenen Gutachten des MDK vom 16. Februar 2004 und der Technischen Universität M. vom 12. Juni 2004 übersandt.
  • LSG Bayern, 31.07.2007 - L 5 KR 352/05

    Kostenübernahme für eine Immunglobulintherapie mit dem Medikament "Flebogamma";

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Beklagtenakte, der Klageakte S 29 KR 286/04, der erledigten ER-Akten des Sozialgerichts München S 44 KR 815/03, S 18 338/04, S 18 1017/04, S 18 KR 1051/04, der erledigten ER-Akten des Bayerischen Landessozialgerichts L 4 B 418/03 KR, L 4 B 275/04 KR, L 4 B 454/04 KR, L 4 B 499/05 KR, L 5 KR 324/06, L 5 KR 60/07, der erledigten Prozessakte L 12 KA 107/03 sowie der Berufungsakte Bezug genommen.
  • LSG Bayern, 06.12.2005 - L 4 B 560/05

    Vorläufige Übernahme der Kosten für die inhalative Therapie mit Interleukin-2

    Die Antragsgegnerin beruft sich daher auch zu Unrecht auf einen, vorläufigen Rechtschutz ablehnenden Beschluss des Senats vom 12.07.2004 (L 4 B 275/04 KR ER), in dem die Verpflichtung der Krankenkasse zur Übernahme der Kosten einer intravenösen Immunglobulin-Therapie bei einer Aids-Erkrankung verneint wurde; denn dort fehlte es an einem ausreichenden Wirksamkeitsnachweis.
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