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   OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22   

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OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22 (https://dejure.org/2022,23484)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2022 - 12 LA 56/22 (https://dejure.org/2022,23484)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2022 - 12 LA 56/22 (https://dejure.org/2022,23484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Einvernehmensersetzung - keine Entscheidung i. S. d. UmwRG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 19
  • DÖV 2022, 1050
  • BauR 2022, 1765
  • ZfBR 2023, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Es entspricht vielmehr nicht nur der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. schon: Urt. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, juris, Rn. 36; Beschl. v. 17.7.2013 - 12 ME 275/12 -, juris, Rn. 45), sondern ebenso der des für Baurecht zuständigen 1. Senats des Gerichts (vgl. schon Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, juris; 24.7.2008 - 1 LA 71/07 - n. v.; Beschl. v. 6.3.2021 - 1 ME 224/11 -, n. v.), dass die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch die hierfür nach Landesrecht in Niedersachsen zuständige Behörde zwar im Verhältnis zum "Bauherrn" ein nicht klagefähiges bloßes Verwaltungsinternum darstellt, es sich im Verhältnis zu der betroffenen Gemeinde dagegen um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. im Übrigen auch das von der Beigeladenen an anderer Stelle zitierte Urteil des Hess. VGH v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 36).

    Dem weiteren Einwand der Beigeladenen, bei einer anderen Auslegung entstünde vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris) eine Rechtsschutzlücke, liegt ein Fehlverständnis der genannten Entscheidung zugrunde.

    "Eine Doppelung des Rechtsschutzes wird jedoch insoweit vermieden, als die Klägerin im Klageverfahren gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nur noch etwaige subjektive Rechte geltend machen kann, die nicht in bauplanungsrechtlichen Aspekten wurzeln, wie sie in § 35 i. V. m. § 36 BauGB verkörpert sind, womit ihr dort insbesondere eine Berufung auf schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB durch die geplante Betriebserweiterung verwehrt ist." (Hess. VGH, Urt. v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 36).

    In der genannten Entscheidung hat dieser Verwaltungsgerichtshof nämlich - wie ausgeführt - ausdrücklich parallele Klagen gegen die Ersetzung des Einvernehmens sowie die Genehmigung für zulässig erachtet (Hess. VGH, Urt. v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 36) und im Folgenden - wie oben ebenfalls schon erörtert - wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Einvernehmensersetzung die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen diese sowie gegen die Genehmigung wiederhergestellt (Hess. VGH, Beschl. v. 14.5.2019 - 9 B 2016/18 -, juris, Rn. 18).

  • VGH Hessen, 14.05.2019 - 9 B 2016/18
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Dementsprechend hat der von der Beigeladene zitierte 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einer jüngeren Entscheidung die aufschiebende Wirkung der Klage einer Gemeinde gegen die Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens und die folgende Genehmigung insgesamt, d. h. bzgl. beider Entscheidungen, wiederhergestellt und zur Begründung ausgeführt, es müsse der Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ob die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und damit die angegriffene Genehmigung sich als rechtswidrig erwiesen (Beschl. v. 14.5.2019 - 9 B 2016/18 -, juris, Rn. 18, vgl. ergänzend noch Beschl. v. 10.3.2022 - 9 B 1348/20 - juris, Rn. 36 f.).

    In der genannten Entscheidung hat dieser Verwaltungsgerichtshof nämlich - wie ausgeführt - ausdrücklich parallele Klagen gegen die Ersetzung des Einvernehmens sowie die Genehmigung für zulässig erachtet (Hess. VGH, Urt. v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 36) und im Folgenden - wie oben ebenfalls schon erörtert - wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Einvernehmensersetzung die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen diese sowie gegen die Genehmigung wiederhergestellt (Hess. VGH, Beschl. v. 14.5.2019 - 9 B 2016/18 -, juris, Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Es entspricht vielmehr nicht nur der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. schon: Urt. v. 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, juris, Rn. 36; Beschl. v. 17.7.2013 - 12 ME 275/12 -, juris, Rn. 45), sondern ebenso der des für Baurecht zuständigen 1. Senats des Gerichts (vgl. schon Beschl. v. 30.11.2004 - 1 ME 190/04 -, juris; 24.7.2008 - 1 LA 71/07 - n. v.; Beschl. v. 6.3.2021 - 1 ME 224/11 -, n. v.), dass die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB durch die hierfür nach Landesrecht in Niedersachsen zuständige Behörde zwar im Verhältnis zum "Bauherrn" ein nicht klagefähiges bloßes Verwaltungsinternum darstellt, es sich im Verhältnis zu der betroffenen Gemeinde dagegen um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. im Übrigen auch das von der Beigeladenen an anderer Stelle zitierte Urteil des Hess. VGH v. 1.4.2014 - 9 A 2030/12 -, juris, Rn. 36).

    Die unter Zitierung einer Kommentarstelle zum VwVfG (Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl., VwVfG § 35 Rn. 44, gemeint wohl Rn. 23 ff.) von der Beigeladenen vertretene Auffassung, eine Maßnahme könne nicht gegenüber bestimmten Betroffenen ein Verwaltungsakt, gegenüber anderen jedoch eine Maßnahme anderer Rechtsnatur (Verwaltungsinternum oder Rechtsnorm) sein, steht - worauf bereits dort hingewiesen wird - im Widerspruch nicht nur zur bereits zuvor zitierten Rechtsprechung des beschließenden Senats (Urteil vom 10.1.2008 - 12 LB 22/07 -, a. a. O.), sondern auch der des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 21.11.1986 - 4 C 22/83 -, juris, Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 12 LA 25/16

    Abwurfübung; Anflug; Belange der Verteidigung; öffentliche Belange; Bundeswehr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Je intensiver diese Entscheidung begründet ist, umso eingehender muss der Zulassungsantragsteller die sie tragende Argumentation entkräften (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2017 - 12 LA 25/16 -, RdL 2017, 181 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 15, m. w. N.).

    Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - die Vorzugswürdigkeit dieser Gegenargumente darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 28.3.2017 - 12 LA 25/16 -, a. a. O., m. w. N.).

  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Der Beklagte hat sich bei seinen Vorgaben zur Abschaltung an Ziffer 7.3 des Artenschutzleitfadens orientiert, wonach eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos im Regelfall durch eine Abschaltung von Windenergieanlagen in Nächten mit geringen Windgeschwindigkeiten ( 10° C und keinem Regen wirksam vermieden werden kann, allerdings aufgrund von naturräumlichen Gegebenheiten in Niedersachsen für die beiden Abendsegler-Arten und die Rauhautfledermaus unter Vorsorge- und Vermeidungsgesichtspunkten auch bei höheren Windgeschwindigkeiten Abschaltzeiten erforderlich sein können. Weshalb solche Abschaltzeiten auch bei höheren Windgeschwindigkeiten hier nicht erforderlich gewesen sein sollten, hat der Beklagte nicht nachvollziehbar dargelegt. Zunächst hatte er ausgeführt, er habe bei der Anwendung von Ziffer 7.3 des Artenschutzleitfadens auf das NLT-Papier 2014 zurückgegriffen, wonach in der Regel bei vorrangiger Betroffenheit von Abendseglerarten und Rauhautfledermaus bei Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe unter 7, 5 m/sec abgeschaltet werden soll und bei vorrangiger Betroffenheit von Zwerg- und Breitflügelfledermäusen bei 6 m/sec. Diesem Ansatz steht entgegen, dass das europarechtlich determinierte Tötungs- und Verletzungsverbot individuenbezogen ist (vgl. erneut klarstellend EuGH, Urt. v. 04.03.2021 - C-473/19 und C-474/19 -, juris) und daher eine Ausrichtung von Vermeidungsmaßnahmen an der mehrheitlich betroffenen Art ausschließt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Mithin hat das Verwaltungsgericht sämtliche von dem Beklagten für seine Entscheidung vorgebrachte Argumente erwogen und diese für nicht tragfähig erachtet, um die die getroffene Entscheidung, eine Abschaltung zum Fledermausschutz bei einer Windgeschwindigkeit unter 6 m/s für ausreichend zu erachten, zu rechtfertigen, nicht aber im Sinne der eigenen Ausführungen auf Seite 26 der Urteilsbegründung Belege dafür bezeichnet, dass es (nunmehr) allgemein anerkannte fachliche Meinung sei, unter den hier gegebenen Voraussetzungen sei die sog. Anlaufgeschwindigkeit von 6 m/sec auf 7, 5 m/sec heraufzusetzen (vgl. insoweit auch OVG NRW, Urt. v. 1.3.2021 - 8 A 1183/18 -, juris, Rn. 245 ff., m. w. N.), es also auf eine abweichende Begründung durch den Beklagten gar nicht ankomme.
  • BVerwG, 09.08.2016 - 4 C 5.15

    Bauvorbescheid; Verlängerung; Veränderungssperre; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    In dem insoweit angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 9.8.2016 - 4 C 5/15 -, juris, Rn. 17) findet sich zwar der von der Beigeladenen zitierte Satz:.
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Dieser Maßstab ist zwar nicht zwingend zugleich auf die im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG mit zu prüfenden anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, hier die des umstrittenen § 44 BNatSchG, zu übertragen; dass das insoweit einschlägige Fachrecht aber weitergehenden Schutz vor der Berücksichtigung neuerer fachlicher Erkenntnisse im Anfechtungsprozess gewährt (gegen einen Bestandsschutz insoweit auch: BVerfG, a. a. O, Rn. 45), legt der Beklagte nicht dar (vgl. aber auch: Senurt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, juris, Rn. 228 und 235; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 1.9.2021 - 1 A 11152/20 -, juris, Rn. 117 f.).
  • BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09

    Grenzen des Bestandsschutzes einer immissionsschutzrechtlich genehmigten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Vielmehr könnte es dem dynamischen Charakter der immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten nach § 5 Abs. 1 BImSchG (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 14.1.2010 - 1 BvR 1627/09 -, juris, Rn. 43) ersichtlich widersprechen, (erst) nach Genehmigungserteilung anhand neuerer Forschungsergebnisse festgestellte immissionsrechtlich relevante Gefahren in einem Anfechtungsprozess außer Betracht zu lassen, nur weil diese im Zeitpunkt der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung noch nicht hinreichend bekannt waren (siehe allerdings auch: BVerwG, Beschl. v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20

    Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2022 - 12 LA 56/22
    Bei der Ermittlung des Gehaltes entsprechender normativ unverbindlicher Empfehlungen ist - wie bei der Anwendung von Verwaltungsvorschriften (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 21.12.2010 - 2 B 63/20 - juris, Rn. 25, m. w. N.) - nicht ihr Wortlaut maßgebend, sondern ist auf das erkennbar vom Urheber damit Gewollte, im Einklang mit höherrangigem Recht stehende Verständnis abzustellen.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2019 - 12 LB 123/19

    Bundeswehr; Hubschrauber; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • VGH Bayern, 20.05.2021 - 8 B 19.1587

    Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 8 A 2914/15

    Rechtmäßige immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2022 - 12 KS 147/21

    Anfechtung von Nebenbestimmungen zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

  • VG Hannover, 28.10.2021 - 12 A 6814/17

    Feldlerche; Mäusebussard; Rasteranalyse; Rotmilan; vertiefte Raumnutzungsanalyse

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 9.19

    Begründungsfrist für einen Normenkontrollantrag

  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von

  • StGH Niedersachsen, 27.09.2021 - StGH 6/20

    Freies Mandat; Landtagspräsidentin; Landtagsgebäude; Maskenpflicht;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2022 - 5 MR 11/21

    Eilantrag gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • VG Hannover, 21.03.2022 - 12 A 3098/17

    Denkmalschutz; ergänzendes Verfahren; Ersetzungsbescheid; FFH-Vorprüfung;

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2007 - 12 ME 309/07

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge einer

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2021 - 12 LA 175/18

    Anfechtungsklage; Flugsicherungseinrichtung; Genehmigung,

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2020 - 12 LA 171/18

    Aussetzung des Verfahrens; Berufungszulassungsverfahren; Flugsicherheit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Letzteres gilt auch für Änderungen der fachlichen Erkenntnisse, denn solche stellen keine bei der Genehmigungsanfechtung irrelevante nachträgliche Verschärfung der Sach- oder Rechtslage dar, sondern lediglich eine spätere Erkenntnis hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (BVerwG, Urteil vom 26. September 2019 - 7 C 5.18 - juris Rn. 42 f.; HessVGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 9 B 2223/20 - juris Rn. 10, m.w.N.; NdsOVG, Teilurteil vom 2. September 2022 - 12 LA 56/22 - juris Rn. 46).
  • VGH Bayern, 27.02.2023 - 22 ZB 22.2554

    Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III

    Vielmehr muss er den einzelnen tragenden Begründungselementen der Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und die Vorzugswürdigkeit dieser Gegenargumente darlegen (NdsOVG, U.v. 2.9.2022 - 12 LA 56/22 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Sie schaffe lediglich die Voraussetzung für die Zulassung (vgl. OVG Lüneburg, Teilurteil vom 2. September 2022 - 12 LA 56/22 -, juris Rn. 24 f.; VG Hannover, Urteil vom 21. März 2022 - 12 A 3098/17 -, juris Rn. 74).
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