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   OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19   

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OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19 (https://dejure.org/2019,18689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.07.2019 - 10 OA 74/19 (https://dejure.org/2019,18689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 10 OA 74/19 (https://dejure.org/2019,18689)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 Abs. 1 S. 2 RVG; § 50 Abs. 2 GKG; § 45 SGB VIII; Ziff. 21.5 Streitwertkatalog 2013
    Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte im so genannten Unterschwellenbereich

  • Wolters Kluwer

    Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätt...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte im so genannten Unterschwellenbereich

  • rechtsportal.de

    Vergaberechtliche Auswahlentscheidung betreffend Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte; Gegenstandswertfestsetzung; Gegenstandswert; Gegenstandswertbeschwerde; Kindertageseinrichtungsrecht; Kindertagesstätte; Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau und Betrieb einer Kita: Streitwert der Konzessionsvergabe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 373
  • DVBl 2019, 1490
  • VergabeR 2019, 831
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R

    Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Der mit der Beschwerde vertretenen Auffassung des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin, im Falle einer fehlenden Gewinnerzielung sei für die Bemessung des Gegenstandswertes stattdessen auf den Umsatz abzustellen, konkret sei unter Heranziehung eines zu dem als vergleichbar anzusehenden Fall eines Versorgungsvertrages für ein Pflegeheim ergangenen Urteils des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R -, juris) der dreifache Jahresumsatz anzusetzen, woraus sich im Hinblick auf den ursprünglichen Haushaltsplanentwurf der Antragsteller der als Mindeststreitwert benannte Betrag von 3.819.000 EUR ergebe, folgt der Senat nicht.

    Deshalb erscheine es angemessen, für den Streitwert in Streitigkeiten nach § 74 SGB XI auf den aus der Versorgung sozial pflegeversicherter Personen resultierenden dreifachen Jahresumsatz (statt Jahresgewinn) zurückzugreifen (BSG, Urteil vom 12.06.2008, a.a.O., Leitsatz 4 und Rn. 51).

    Anzumerken ist auch noch, dass nach § 52 Abs. 4 Nr. 2 GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ein Höchststreitwert von 2.500.000 EUR gilt, der in dem vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall auch zum Tragen kam (BSG, Urteil vom 12.06.2008, a.a.O., Rn. 52).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2018 - 10 ME 363/18

    Verwaltungsrechtsweg für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Wäre dem Eilantrag wegen Verletzung des Gleichbehandlungsanspruchs der Antragsteller (vgl. den der erstinstanzlichen Entscheidung 3 B 339/18 nachgehenden Senatsbeschluss vom 29.10.2018 - 10 ME 363/18 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 21) stattgegeben worden, hätte sich die Antragsgegnerin gehalten gesehen, eine erneute Auswahlentscheidung zu treffen.

    Der Durchverpflichtung der Antragsgegnerin, den Antragstellern den Zuschlag für den Bau und den Betrieb der Kindertagesstätte zu erteilen, stand von vornherein entgegen, dass sich auch bei unterschwelligen Konzessionsvergaben im Kindertageseinrichtungsrecht das Recht des Mitbewerbers auf den Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG beschränkt (Senatsbeschluss vom 29.10.2018, a.a.O., Leitsatz 3 und Rn. 21).

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 51/11

    Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen eines Vergabeverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Der Wortlaut der Vorschrift, nach der im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer (§ 171 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) einschließlich des Verfahrens über den Antrag nach § 169 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 4 Satz 2, § 173 Absatz 1 Satz 3 und nach § 176 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen der Streitwert 5 Prozent der Bruttoauftragssumme beträgt, ist ersichtlich nicht einschlägig (ähnlich OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 W 51/11 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 13).

    Hiernach liegt nahe, den anzusetzenden Gegenstandswert an dem wirtschaftlichen Wert des im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemachten Unterlassungsanspruchs zu orientieren (so auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2011, a.a.O., Leitsatz 1 und Rn. 15).

  • OLG München, 19.06.2017 - 21 W 314/17

    Kostenentscheidung gem. § 91a ZPO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Soweit in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wegen der Gleichheit der Interessenlage eine analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG auf vergaberechtlich unterschwellige Verfahren vertreten wird (OLG J-Stadt, Beschluss vom 19.06.2017 - 21 W 314/17 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 10 unter Verweis auf u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2010 - 2 W 37/10 -, juris Leitsatz 4 und Rn. 48), überzeugt dies nicht.
  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Ergänzend verweist der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin in seinem Wiedereinsetzungsantrag darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum einer anwaltlich vertretenen Partei nicht verschuldet ist, wenn die Rechtsmittelbelehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist (BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - V ZB 198/11, V ZB 199/11 -, juris Leitsatz und Rn. 11).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 5 C 10.17

    Anspruch auf Ausbildungsförderung bei Quereinstieg in einen Diplomstudiengang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Denn es ist nicht zu erkennen, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für eine richterliche Rechtsfortbildung erforderliche Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes (BVerwG, Urteil vom 29.11.2018 - 5 C 10.17 -, juris Rn. 11 m.w.N.) vorliegt.
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Der in § 52 Abs. 2 GKG benannte Auffangstreitwert von 5.000 EUR ist nur anzuwenden, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet, wovon nur in seltenen Ausnahmefällen auszugehen sein wird (BVerwG, Urteil vom 28.07.1989 - 7 C 39.87 -, juris Rn. 18).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 10 OA 194/18

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei laufenden Leistungen im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Nach der Rechtsprechung des Senats, auf die schon im Schreiben der Berichterstatterin vom 19. Juni 2019 hingewiesen worden ist, bestimmt sich der Gegenstandswert in nach § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren, zu denen das beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 3 B 339/18 geführte Eilverfahren gehört, nach § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG (Senatsbeschluss vom 30.05.2018 - 10 OA 194/18 -, juris Leitsatz und Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2010 - 2 W 37/10

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kostenentscheidung im ein unterschwelliges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Soweit in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung wegen der Gleichheit der Interessenlage eine analoge Anwendung von § 50 Abs. 2 GKG auf vergaberechtlich unterschwellige Verfahren vertreten wird (OLG J-Stadt, Beschluss vom 19.06.2017 - 21 W 314/17 -, juris Leitsatz 3 und Rn. 10 unter Verweis auf u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.08.2010 - 2 W 37/10 -, juris Leitsatz 4 und Rn. 48), überzeugt dies nicht.
  • BVerwG, 08.11.2007 - 2 VR 4.07

    Aufgabe der Kosten des Verfahrens zu Lasten der Antragsgegnerin nach Erreichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 10 OA 74/19
    Darüber hinaus verweist der Prozessbevollmächtigte der Antragsgegnerin zu Recht darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht von einer Halbierung des Streitwerts in einem Eilverfahren mit dem Argument abgesehen hat, dass dem Antragsteller nur das Verfahren der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO zur Verfügung stand, um effektiven Rechtsschutz zu erlangen (BVerwG, Beschluss vom 08.11.2007 - 2 VR 4.07 -, juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 19.09.2019 - 3 A 6515/17

    Gegenstandswert, Jugendhilferecht; Jugendhilfe; Maßgebliche Sach- und Rechtslage

    Die gegenteilige Auffassung des 10. Senates des Nds. Oberverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluss vom 04.07.2019, 10 OA 74/19, www. rechtsprechung.niedersachsen.de; m. w. N.), dass in jugendhilferechtlichen Verfahren für die Wertfestsetzung auf § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG in Verbindung mit § 52 GKG zurückgegriffen werden müsse, weil sich die Gerichtskostenfreiheit dieser Verfahren nicht unmittelbar aus dem GKG, sondern "erst" aus der VwGO ergebe, ist falsch.
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