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   OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21   

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OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21 (https://dejure.org/2021,16797)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.2021 - 1 MN 6/21 (https://dejure.org/2021,16797)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 2021 - 1 MN 6/21 (https://dejure.org/2021,16797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB; § 12 Abs 4 BauGB; § 2 Abs 3 BauGB; § 3 Abs 2 S 4 BauGB; § 242 BGB; § 47 Abs 6 VwGO
    Abwägungsfehler; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Ermittlungs- und Bewertungsdefizit; Normenkontrolleilverfahren; Rechtsmissbräuchlichkeit; Rechtsschutzbedürfnis; Verwirkung; widersprüchliches Verhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Allerdings lässt die Rechtsordnung widersprüchliches Verhalten grundsätzlich zu; die Parteien dürfen ihre Rechtsansichten im Rechtsstreit ändern (BGH, Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95 -, NJW 1997, 3377 = juris Rn. 25).

    Widersprüchliches Verhalten wird daher erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes für Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO hat sich der Senat bereits vor mehr als einem Jahr (Senatsbeschl. v. 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, BauR 2020, 978 = juris Leitsätze 1 und 2 sowie Rn. 15) der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12; v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 -, BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4; v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, BauR 2019, 1442 = juris Rn. 4) angeschlossen.

    Nach der hier nur möglichen summarischen Prüfung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190 = juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 5.1.2011 - 1 MN 178/10 -, BauR 2011, 990 = juris Rn. 29) weist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 54 entgegen der Auffassung der Antragsteller keine zu seiner Unwirksamkeit führende Fehler auf.

  • BVerwG, 11.02.2019 - 4 B 28.18

    Beschränkung der Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Denn zwar trifft zu, dass der auch im öffentlichen Recht geltende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Befugnis zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans beschränken kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 6 ff.).

    Widersprüchliches Verhalten wird daher erst dann rechtsmissbräuchlich, wenn für den anderen Teil ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.2.2019 - 4 B 28.18 -, juris Rn. 13 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ergibt nicht deswegen, weil der Verwirklichung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 54 dauerhafte Hindernisse tatsächlicher oder rechtlicher Art entgegenstehen (vgl. zu dieser "Fallgruppe" BVerwG, Urt. v. 30.8.2001 - 4 CN 9.00 -, BVerwGE 115, 77 = juris Rn. 25).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Denn jedenfalls ist eine Abrundung um einzelne Flächen zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 3.02 -, BVerwGE 119, 45 = juris Rn. 28).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Die Erforderlichkeit der Planung ist auch nicht deswegen zu verneinen, weil es sich um eine reine "Gefälligkeitsplanung" handelt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 -, Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 27 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.10.2020 - 4 BN 55.20

    Erforderlichkeit einer Mischgebietfestsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Denn das sich nicht nur auf den Anlass, sondern auch den Inhalt des Bebauungsplans beziehende Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit gilt für jede einzelne Festsetzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2020 - 4 BN 55.20 -, juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Allerdings ist zusätzlich in qualitativer Hinsicht zu fordern, dass die Überplanung der Fläche eine für die städtebauliche Entwicklung sachnotwendige Ergänzung darstellt (vgl. aus der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung z.B. Hessischer VGH, Urt. v. 25.9.2014 - 4 C 1328/12.N -, juris Rn. 96 m.w.N.; aus der Kommentarliteratur Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 140. EL Oktober 2020, § 12 Rn. 122 ff.).
  • BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Ein im Hinblick auf die Ausweisung des Plangebiets als Urbanes Gebiet nach § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB unzulässiger "Etikettenschwindel" (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 -, Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 11 = juris Rn. 10) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 1 MN 6/21
    Hinsichtlich des Prüfungsmaßstabes für Anträge nach § 47 Abs. 6 VwGO hat sich der Senat bereits vor mehr als einem Jahr (Senatsbeschl. v. 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, BauR 2020, 978 = juris Leitsätze 1 und 2 sowie Rn. 15) der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, ZfBR 2015, 381 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12; v. 16.9.2015 - 4 VR 2.15 -, BRS 83 Nr. 58 = juris Rn. 4; v. 30.4.2019 - 4 VR 3.19 -, BauR 2019, 1442 = juris Rn. 4) angeschlossen.
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers

  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2005 - 1 KN 7/04

    Beachtlichkeit eines Verstoßes gegen eine Beteiligungsvorschrift bei einem

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2020 - 1 MN 153/19

    Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren

  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10

    Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2019 - 1 MN 94/19

    Antragsbefugnis; Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 2 S 50.09

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Normenkontrolle; fehlende Dringlichkeit der

  • BVerwG, 05.06.2018 - 4 BN 40.17

    Durchführen einer Erhebung vor Ort bei Differenzen zwischen Katastererhebungen

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2022 - 1 ME 103/22

    Auslegung; Baugenehmigung; Bebauungsplan, vorhabenbezogener; Erschließung,

    Ihren gleichzeitigen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 1 MN 6/21) lehnte der erkennende Senat mit Beschluss vom 16. April 2021 ab.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 16. April 2021 in dem Normenkontrolleilverfahren (Az.: 1 MN 6/21).

    Der Senat hat im Normenkontrolleilverfahren im Übrigen dargelegt, dass die Abwägung hinsichtlich der Auswirkungen des Plans auf die vorhandene Bebauung nicht zu beanstanden ist (s. 1 MN 6/21, BA S. 20 f.).

    Folglich ist gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 NBauO kein Grenzabstand i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 NBauO einzuhalten, wie der Senat bereits im Normenkontrolleilverfahren ausgeführt hat (1 MN 6/21, BA S. 21).

    Wie der Senat im Normenkontrolleilverfahren bereits ausgeführt hat (1 MN 6/21, BA S. 19), hat die Gemeinde bei der Festsetzung einen größeren Bereich in den Blick genommen.

    Zunächst ist festzuhalten, dass der Senat im Normenkontrolleilverfahren bereits festgestellt hat, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Antragstellergrundstück in hinreichender Weise berücksichtigt (1 MN 6/21, BA S. 20).

    Abgesehen davon hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 16. April 2021 darauf hingewiesen, dass mit einer Baugrenze keine Bauverpflichtung einhergeht (1 MN 6/21, BA S. 21 f.).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2021 - 12 KN 112/20

    Sondergebiet für Windenergieanlagen; Umweltverband; Vorhaben- und

    Problematisch ist dabei allerdings, dass der Begriff "einzelne" Flächen bislang so verstanden wird, dass der sonstige Flächenanteil im Regelfall nicht über demjenigen für den VEP-Bereich liegen darf (vgl. Kukk, a. a. O., Rn. 59, m. w. N. sowie jüngst Nds. OVG, Beschl. v. 21.4.2021 - 1 MN 6/21 -, Rn. 33), was bei den hier in Rede stehenden Sondergebieten wohl regelmäßig anders wäre.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2022 - 1 MN 131/21

    Allgemeines Wohngebiet; Etikettenschwindel; Gefälligkeitsplanung;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (Senatsbeschl. v. 21.4.2021 - 1 MN 6/21 -, juris Rn. 18; v. 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, BRS 88 Nr. 182 = BauR 2020, 978 = juris Leitsatz Nr. 2 und Rn. 15 im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015, - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2022 - 1 MN 156/20

    Aufgabenübertragung; Bekanntmachungsmangel; Bestimmtheitsgebot; DIN 45691;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (Senatsbeschl. v. 24.3.2022 - 1 MN 131/21 -, juris Rn. 19; v. 21.4.2021 - 1 MN 6/21 -, juris Rn. 18; v. 28.2.2020 - 1 MN 153/19 -, BRS 88 Nr. 182 = BauR 2020, 978 = juris Leitsatz Nr. 2 und Rn. 15 im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 25.2.2015, - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190 = BauR 2015, 968 = juris Rn. 12).
  • VG Hannover, 04.04.2022 - 3 A 2740/20

    Bestandskräftiger Überprüfungsbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Unzulässigkeit der

    Gleiches gilt für die Frage, ob die Klage gegen den ablehnenden BAföG-Bescheid vom 17.04.2020 möglicherweise auch deshalb unzulässig ist, weil sich die Bestandskraft des Überprüfungsbescheids vom 18.05.2020 bzw. das klägerische Absehen von einer diesbezüglichen Klage als widersprüchliches Verhalten der Klägerin darstellt, welches auf Seiten der Beklagten einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. allgemein zu diesen Voraussetzungen der Treuwidrigkeit widersprüchlichen Verhaltens etwa Nds. OVG, Beschl. v. 21.04.2021 - 1 MN 6/21, juris Rn. 30).
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