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   OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18   

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OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18 (https://dejure.org/2018,13962)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.05.2018 - 13 ME 170/18 (https://dejure.org/2018,13962)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 13 ME 170/18 (https://dejure.org/2018,13962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1522
  • DÖV 2018, 676
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.03.2016 - X S 47/15

    Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
    Die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Antragstellerin nicht als Passivpartei im Sinne der genannten Bestimmungen in Anspruch genommen werden soll (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Bestimmungen: BFH, Beschl. v. 10.3.2016 - X S 47/15 -, juris Rn. 14; Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 57 Rn. 6 ff.).

    Geht die Antragstellerin hingegen selbst von ihrer mangelnden Prozessfähigkeit aus, obliegt es zuvörderst ihr, dass mit der Prozessunfähigkeit verbundene Prozesshindernis zu beseitigen, etwa durch Bevollmächtigung eines Dritten nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 51 Abs. 3 ZPO oder durch einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB durch das Betreuungsgericht (vgl. BFH, Beschl. v. 10.3.2016, a.a.O., Rn. 16).

  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
    Geht die Antragstellerin selbst davon aus, prozessfähig zu sein, und zweifelt sie die Richtigkeit der Feststellung ihrer Prozessunfähigkeit an, gilt sie für das gerichtliche Verfahren, soweit dieses auf die Klärung ihrer Prozessfähigkeit gerichtet ist, als prozessfähig (vgl. BGH, Beschl. v. 22.6.2016 - XII ZB 142/15 -, juris Rn. 19; Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 57 Rn. 21 f. jeweils m.w.N.), so dass es von vorneherein der Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers nicht bedarf.
  • BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67

    Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
    Es sind im konkreten Einzelfall auch keine Umstände gegeben, die eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen auf die Antragstellerin in ihrer Rolle als Aktivpartei gebieten würden (vgl. zur ausnahmsweise entsprechenden Anwendung auf die Aktivpartei: BVerwG, Urt. v. 5.6.1968 - BVerwG V C 147.67 -, BVerwGE 30, 24, 27; Urt. v. 31.8.1966 - BVerwG V C 223.65 -, BVerwGE 25, 36, 38 ff. m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81

    Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
    Sinn und Zweck der Bestellung des Prozess- und Verfahrenspflegers als eines kurzzeitig (bis zum Einsatz des gesetzlichen Vertreters) tätigen, besonderen Vertreters bestehen darin, die Rechtsdurchsetzung der Aktivpartei nicht an einer mangelnden Prozessfähigkeit der Passivpartei scheitern zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1984 - IVb ZB 830/81 -, juris Rn. 13; Zöller, a.a.O., § 57 Rn. 1).
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
    Es sind im konkreten Einzelfall auch keine Umstände gegeben, die eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen auf die Antragstellerin in ihrer Rolle als Aktivpartei gebieten würden (vgl. zur ausnahmsweise entsprechenden Anwendung auf die Aktivpartei: BVerwG, Urt. v. 5.6.1968 - BVerwG V C 147.67 -, BVerwGE 30, 24, 27; Urt. v. 31.8.1966 - BVerwG V C 223.65 -, BVerwGE 25, 36, 38 ff. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 14.04.2022 - 10 K 217/22

    Bestellung eines Prozesspflegers für eine durch Eingemeindung untergegangene

    Die Entscheidung ergeht durch die Kammer (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 13 ME 170/18 -, BeckRS 2018, 9582 Rn. 1).
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