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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19.OVG (https://dejure.org/2020,1299)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19.OVG (https://dejure.org/2020,1299)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG (https://dejure.org/2020,1299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 3 Nr 1 BWaldG, § 14 Abs 5 S 3 WaldG RP, § 14 Abs 5 S 4 WaldG RP, § 1 Abs 1 S 1 Nr 1 UmwRG, § 1 Abs 1 S 1 Nr 5 UmwRG
    Forstrecht: Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderungsantrag; Angriffsgegenstand der Verbandsklage; Bebauungsplan; Eilrechtsschutz; Folgenabwägung; Forstrecht; Prozessrecht; reine Interessenabwägung; Rodung; Umwandlungsgenehmigung; Umweltprüfung; Umweltrechtsbehelf; Umweltverträglichkeitsprüfung; Verbandsklage; ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der erteilten Genehmigung zur Rodung und Umwandlung einer Waldfläche; Verhältnis einer Waldumwandlungsgenehmigung zu einem Bebauungsplan; Wegfall der auf das Waldumwandlungsvorhaben bezogenen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    UVP-Prüfungpflicht nach WaldG entfallen: Umweltprüfung nach BauGB erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Auch der Senat ist der Auffassung, dass bei der Eilrechtsschutzentscheidung nicht allein auf die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs der Antragsteller in der Hauptsache abgestellt werden kann (vgl. zu deren vorrangiger Berücksichtigung: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, BauR 2015, 381, Rn. 12; ausführlich: Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80, Rn. 89 ff. m.w.N. [Stufensystem]).

    Ausreichend ist, dass sich der Plan nach der Konzeption der Gemeinde als "objektiv vernünftigerweise geboten" erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, BauR 2015, 968 und juris, Rn. 16).

    Zum anderen kommt auch im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO das einstweilige Außervollzugssetzen eines Bebauungsplans allein aufgrund einer Folgenabwägung in Betracht, wenn die hierfür sprechenden Gründe die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, BauR 2015, 381, und juris, Rn. 12; auch: OVG RP, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 8 B 10948/10.OVG -, S. 4 ff. d.U.).

  • VGH Bayern, 09.08.2006 - 1 CS 06.2014

    Kein Baustop für Großsägewerk in Landsberg am Lech

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Die Rücknahme der Prüfungsanforderungen würde dann als Unterfall zur gänzlichen Genehmigungsfreistellung verstanden werden (vgl. zu letzterem Fall die Regelung in Art. 9 Abs. 8 BayWaldG; hierzu: BayVGH, Beschluss vom 9. August 2006 - 1 CS 06.2014 -, ZfBR 2007, 487 und juris, Rn. 36).

    27 (2) Ob hier die UVP-Vorprüfungspflicht wegen Deckungsgleichheit zur bauleitplanerischen Umweltprüfung entfallen ist (§ 50 Abs. 3 UVPG) oder gar ein Anspruch auf Erteilung der Umwandlungsgenehmigung nach § 14 Abs. 5 Satz 3 LWaldG besteht, hängt aus den oben dargelegten Gründen in beiden Fällen davon ab, dass der erteilten Umwandlungsgenehmigung ein wirksamer Bebauungsplan zugrunde liegt (so auch: BayVGH, Beschluss vom 9. August 2006, a.a.O., juris, Rn. 38).

  • VG Koblenz, 21.02.2019 - 1 L 174/19

    Verwaltungsgericht Koblenz stoppt Rodungsarbeiten für Autohof in Heiligenroth

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Die Beigeladene begehrt die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Februar 2019 - 1 L 174/19.KO -, mit dem die sofortige Vollziehung der ihr erteilten Genehmigung zur Rodung und Umwandlung der 5, 0174 ha großen Waldfläche auf ihrem Grundstück in H. ausgesetzt worden ist.

    Jedenfalls wird die hierauf im Ausgangsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. Februar 2019 - 1 L 174/19.KO - gestützte Antragsbefugnis in der Beschwerde nicht in Frage gestellt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2016 - 8 B 10519/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zur Bezeichnung der Beteiligten im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. zu den geänderten prozessualen Rollen der Beteiligten im Abänderungsverfahren gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO: OVG RP, Beschluss vom 27. Juni 2016 - 8 B 10519/16.OVG -, juris, Rn. 3 f.; Külpmann, jurisPR-BVerwG 6/2016 Anm. 4).
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt in ihrem planerischen Ermessen (BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Die Antragstellerin dürfte sich aber auf den Angriffsgegenstand gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG berufen können (vgl. zu der Ablehnung eines Exklusivitätsverhältnisses zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG: VGH BW, Urteil vom 20. November 2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 158 bis 165).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Allerdings ist ein Bebauungsplan fernerLeitsatz auch dann nicht erforderlich i.S.v. § 1 Abs. 3 BauGB, wenn dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, 978).
  • BVerwG, 06.06.2019 - 4 CN 7.18

    Anstoßwirkung; Arten der umweltbezogenen Informationen; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Insbesondere ist die von der Rechtsprechung geforderte Zusammenfassung der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Charakterisierung ihres Inhalts (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 6. Juni 2019 - 4 CN 7.18 -, NVwZ 2019, 1613, LS 1 und Rn. 13 und 20) entgegen der Auffassung der Antragstellerin erfolgt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.01.2020 - 8 B 11880/19
    Eine konkrete Bestandsanalyse ist nicht geboten; die Gemeinde darf auch für einen Bedarf planen, der sich erst in der Zukunft erweist (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, ZfBR 2014, 774).
  • VG Koblenz, 26.06.2020 - 1 K 1154/19

    Verwaltungsgericht Koblenz hebt Rodungsgenehmigung für Autohof Heiligenroth auf

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -.

    Sie wendet sich gegen einen jedenfalls nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG statthaften Angriffsgegenstand, so dass offen bleiben kann, ob sie sich auch mit Erfolg auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG berufen kann (vgl. dazu näher OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, juris Rn. 9 f.).

    Das ist hier der Fall, da die Klägerin einen Satzungsauszug vorgelegt hat, wonach sie "den Schutz der Wälder und der in diesem Lebensraum lebenden Tiere" bezweckt und zum Ziel hat, "bei den verantwortlichen Stellen [...] Planungen oder Maßnahmen mit Nachdruck entgegenzutreten, die Wildtiere, Wildpflanzen, Lebensräume, Ökosysteme und Landschaften schädigen" (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, juris Rn. 13).

    Die Klägerin macht zudem die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften geltend (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 UmwRG), indem sie eine Verletzung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen UVP-Vorprüfung (§ 7 UVPG) und die Verletzung von im Bebauungsplanverfahren zu beachtenden umweltbezogenen Vorschriften vorträgt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, juris Rn. 11).

    Bebauungsplan wirksam ist (vgl. näher bereits OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, juris Rn. 27; zu § 50 Abs. 3 UVPG auch OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - 2 A 3300/18 -, ZUR 2020, 156 [157] und Ls.).

    Nach alledem ist der Bebauungsplan bereits wegen seiner Unvereinbarkeit mit den Ausgleichsmaßnahmen des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses unwirksam, so dass es nicht darauf ankommt, ob er darüber hinaus auch deshalb nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB ist, weil seiner Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt artenschutzrechtlicher Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 NB 12.97 -, BauR 1997, 978; OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, juris Rn. 34).

    Diese verfolgt den Zweck des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege, da sie ausweislich ihrer Satzung "vornehmlich bezweckt [...] den Schutz der Wälder und der in diesem Lebensraum lebenden Tiere"; ferner bezweckt sie, "bei den verantwortlichen Stellen [...] Planungen oder Maßnahmen mit Nachdruck entgegenzutreten, die Wildtiere, Wildpflanzen, Lebensräume, Ökosysteme und Landschaften schädigen" (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, juris Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20

    Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Die Regelung in § 17 Abs. 3 UVPG a. F. bzw. § 50 Abs. 3 UVPG n. F. dürfte dabei auch nicht nur die UVP an sich entlasten, sondern jedenfalls grundsätzlich auch dazu in der Lage sein, den Prüfungsumfang einer ggf. vorgelagerten AV zu reduzieren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; a. A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 58 f.).

    (2) Soweit das Verwaltungsgericht aber die Auffassung vertritt (dahingehend juris Rn. 29), dass die UVP und mit ihr die AV auch insoweit entlastet werde, als Umweltauswirkungen Gegenstand der UP im Bebauungsplanverfahren hätten sein sollen, tatsächlich aber nicht Gegenstand waren bzw. darin jedenfalls nicht in nachvollziehbarer Weise abgearbeitet worden sind, teilt der Senat diese Auffassung nicht (so wohl auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26.02.2020 - 12 LB 157/18 - juris Rn. 62; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21 f.; ferner Wagner/Paßlick in: Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl., § 17 Rn. 192).

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18

    Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des

    Denn eine solche Beschränkung des Prüfungsumfangs der Vorprüfung bezogen auf die Zulassung des Vorhabens setzt jedenfalls voraus, dass die durch Abschichtung von der Vorprüfung auszunehmenden Umweltauswirkungen bereits vollständig und deckungsgleich auf der vorhergehenden Ebene der Bauleitplanung abgearbeitet worden sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 -, juris, Rn. 21; Mitschang, in Schink/Reidt/Mitschang, a. a. O., § 50 UVPG., Rn. 82, der auf die "grundsätzlich unterschiedlichen Prüfinhalte auf beiden Ebenen" verweist).
  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Diese Beschränkung des Prüfungsprogramms kann unter Umständen sogar dazu führen, dass die Vorprüfungspflicht für das Verfahren der Vorhabenzulassung gänzlich entfällt, wenngleich man dies nur dann wird annehmen können, wenn die Prüfungsinhalte im Planaufstellungs- und im Vorhabenzulassungsverfahren im Einzelfall tatsächlich deckungsgleich sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.02.2014 - 12 LA 97/13 -, BauR 2014, 983; Wagner, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, § 50, Rn. 164; Hamann, ZfBR 2006, 537).

    Denn § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG eröffnet schließlich bereits den Anwendungsbereich des Gesetzes hier nur für Vorhaben, die unter Anwendung umweltbezogener Rechtsvorschriften des Bundesrechts, des Landesrechts oder unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Union zugelassen werden, nicht aber wenn insoweit ein Bebauungsplan als kommunale Satzung (§ 10 BauGB) zugrunde gelegt wird (vgl. dazu Schlacke, NVwZ 2019, 1392, 1399), wodurch dessen - ggf. anderweitig und eigenständig im Wege von Primärrechtsschutz zu rügende - Wirksamkeit vorausgesetzt und für die Sekundärebene gewissermaßen ausgeklammert wird (vgl. Burrack, jurisPR-ÖffBauR 6/2018 Anm. 3; vgl. zur Erforderlichkeit der Wirksamkeit des Bebauungsplans demgegenüber aber auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.01.2020 - 8 B 11880/19 -, juris, Rn. 27).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 B 674/23

    Eilantrag gegen das Amazon-Logistikzentrum im Industriepark Lippe in Horn-Bad

    vgl. hierzu auch: OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2022 - 8 B 11880/19 -, juris Rn. 22; VG Ansbach, Beschluss vom 1. April 2020 - AN 17 S 19.02134 -, juris Rn. 90.
  • VG Trier, 16.03.2021 - 7 L 436/21

    Die Bauarbeiten an der Jugendherberge "Saarblick" dürfen fortgeführt werden

    Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum streitgegenständlichen Vorhaben - welches gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Ziffer 18.1.2 des UVPG dem Anwendungsbereich des UVPG unterliegt - grundsätzlich gemäß §§ 3, 7 Abs. 1 S. 1 und 2, 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UVPG erforderliche Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls ist gemäß § 50 Abs. 1 S. 2 UVPG vorliegend entfallen (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift: OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19.OVG -, Rn. 19, juris).

    Sofern man nicht bereits davon ausgeht, dass der Anwendungsbereich des § 50 Abs. 1 S. 2 UVPG eröffnet ist, folgt dies jedenfalls aus § 50 Abs. 3 UVPG, wonach die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden oder gänzlich entfallen kann, wenn die Prüfungsinhalte im Planaufstellungs- und im Vorhabenzulassungsverfahren im Einzelfall tatsächlich deckungsgleich sind (vgl. OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020, a. a. O., Rn. 21).

    Ferner geht die Kammer nach der im Eilverfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung davon aus, dass der der Baugenehmigung zugrundeliegende Bebauungsplan wirksam ist (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG RP, Beschluss vom 10. Januar 2020, a. a. O., Rn. 27; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - 2 A 3300/18 -, Rn. 25 - 27, juris; VG Koblenz, Urteil vom 26. Juni 2020 - 1 K 1154/19.KO -, Rn. 26, juris).

  • VG Berlin, 26.10.2023 - 19 K 422.19
    Damit bedarf es einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Vorprüfung in dem Verfahren der Vorhabenzulassung jedenfalls dann nicht, wenn die Prüfungsinhalte im Planaufstellungs- und im Vorhabenzulassungsverfahren im Einzelfall tatsächlich deckungsgleich sind (OVG Koblenz, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21

    Abschichtung; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Planebene;

    Die vorherigen Ausführungen (Rn. 6), bei Vorhaben nach Anlage 1 Nr. 18 UVPG bedürfe es keiner Letztzulassung durch Verwaltungsakt mit Umweltverträglichkeitsprüfung, stehen dazu vordergründig in einem gewissen Widerspruch, dürften aber nur auf Fallgestaltungen bezogen sein, in denen - wie bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB möglich - ausnahmslos alle Umweltaspekte auf Planebene abgearbeitet worden sind, sodass für das Zulassungsverfahren gemäß § 50 Abs. 3 UVPG keine zusätzlichen oder anderen erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens verbleiben (vgl. zu dieser Möglichkeit und den verfahrensrechtlichen Konsequenzen OVG RP, Beschl. v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 -, NuR 2020, 479 = juris Rn. 21; Wagner, in: Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG, 5. Aufl. 2018, § 50 Rn. 167).
  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

    Hierfür spricht, dass nach der europarechtlich gebotenen Abschichtung, die § 50 UVPG, insbesondere mit seinem Absatz 3, vorsieht (vgl. NdsOVG, B.v. 14.7.2022 - 1 ME 58/22 - juris Rn. 21 m.w.N.), die UVP (Vorprüfungs)-Pflicht im Verfahren der Vorhabenzulassung allenfalls dann vollständig entfällt, wenn die Umweltprüfung im Planaufstellungsverfahren (ordnungsgemäß) durchgeführt worden ist und die Prüfungsinhalte im Planaufstellungssowie im Vorhabenzulassungsverfahren identisch sind (vgl. OVG RhPf, B.v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; OVG SH, B.v. 8.11.2021 - 5 LA 6/19 - juris Rn. 12).

    § 50 Abs. 3 UVPG verteilt die Aufgaben im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht abstrakt auf die verschiedenen Ebenen, sondern ermöglicht vielmehr als "Sollvorschrift" die Anpassung der noch zu leistenden Prüfung bei der Endzulassung an den Prüfungsumfang im vorangegangenen Bebauungsplanverfahren (vgl. NdsOVG, B.v. 11.10.2021 - 1 ME 110/21 - juris Rn. 20; VGH BW, B.v. 23.2.2021 - 10 S 1327/20 - juris Rn. 19; OVG RhPf, B.v. 10.1.2020 - 8 B 11880/19 - juris Rn. 21; vgl. zur "Entlastung des Zulassungsverfahrens" auch Mitschang, UPR 2022, 161).

  • VG Münster, 12.10.2021 - 2 K 673/16
    vgl.: OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 10. Januar 2020 - 8 B 11880/19 - und vom 18. Juni 2010 - 8 B 10260/18: jeweils juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Februar 2014 - 12 LA 97/13 -, BauR 2014, 983; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Bs 14/17 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 9 E 5500/16 -, juris.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2021 - 5 LA 6/19

    Vermeidung von Doppelprüfungen im Umweltverträglichkeitsverfahren; allgemeine

  • VG Trier, 13.12.2021 - 7 L 3134/21

    Eilantrag gegen Bauvorhaben in Saarburg erfolglos

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