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   OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20   

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https://dejure.org/2021,3404
OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20 (https://dejure.org/2021,3404)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.01.2021 - 6 B 257/20 (https://dejure.org/2021,3404)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 6 B 257/20 (https://dejure.org/2021,3404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 133 Abs. 5 Satz 1, VwGO § 146 Abs. 4, VwGO § 150
    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss nach § 150 VwGO; Einstellungsbeschluss nach Rücknahme; Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 08.02.2017 - 4 A 475/14

    Rücknahme; Beschwerde; Revision; Nichtzulassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20
    2 Die Entscheidung hat der Senat und nicht der Berichterstatter zu treffen, weil wegen der systematischen Zuordnung der Nichtzulassungsbeschwerde zum Revisionsverfahren § 87a VwGO analog § 141 Satz 2 VwGO keine Anwendung findet (SächsOVG, Beschl. v. 8. Februar 2017 - 4 A 475/14 -, juris Rn. 2 m. w. N.).

    Dies ist bis zum Abschluss des Abhilfeverfahrens (vgl. § 133 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) das Ausgangsgericht (SächsOVG, Beschl. v. 8. Februar 2017 - 4 A 475/14 -, a. a. O.; Beschl. v. 21. Februar 2011 - 2 A 365/09 -, …

  • BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62

    Erfordernis der Vorlegung einer offensichtlich unstatthaften Beschwerde vor dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20
    4 Entsprechendes gilt für die vom Antragsteller eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen den nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbaren Beschluss des Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 150, § 146 Abs. 4 VwGO), gegen den das Rechtsmittel der Revision nach § 132 Abs. 1 VwGO von vornherein nicht gegeben ist und eine förmliche Abhilfeentscheidung nach § 133 Abs. 1 VwGO durch Beschlussfassung daher entbehrlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. November 1962 - 4 B 124.62 -, NJW 1963, 504).
  • OVG Sachsen, 21.02.2011 - 2 A 365/09

    Verfahrenseinstellung durch ein Ausgangsgericht als Kollegium bei Zurücknahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20
    Dies ist bis zum Abschluss des Abhilfeverfahrens (vgl. § 133 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 VwGO) das Ausgangsgericht (SächsOVG, Beschl. v. 8. Februar 2017 - 4 A 475/14 -, a. a. O.; Beschl. v. 21. Februar 2011 - 2 A 365/09 -, …
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