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   OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21   

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OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21 (https://dejure.org/2022,18446)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2022 - 4 B 235/21 (https://dejure.org/2022,18446)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 4 B 235/21 (https://dejure.org/2022,18446)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    EnWG § 43 Abs. 3, EnWG § 43e, EnWG § 43h, UVPG § 16, UVPG § 18, UVPG § 22, UVPG § 24 Abs. 2
    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vollprüfungsanspruch; Umweltverträglichkeitsprüfung; Öffentlichkeitsbeteiligung; Variantenprüfung

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen.de (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 28.03.2020 - 4 VR 5.19

    Eilverfahren gegen Planergänzungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    a) Die vom Antragsteller innerhalb der Frist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 -, juris Rn. 9; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Auflage 2019, § 43e Rn. 3), zeigen nicht auf, dass entgegen der gesetzlichen Wertung des § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an der Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses hinter dem privaten Aussetzungsinteresse des Antragstellers zurückzutreten haben.

    Dem Vollzugsinteresse kommt nach der gesetzlichen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (BVerwG, Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u. a. -, juris Rn. 11).

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnwG, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 26).

    Die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten eine andere Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 27; ferner NdsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 7 MS 4/13 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Dem Vollzugsinteresse kommt nach der gesetzlichen Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit in § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG erhebliches Gewicht zu (BVerwG, Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u. a. -, juris Rn. 11).

    Bei einer solchen Sachlage hat ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung keinen Erfolg (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u. a. -, juris Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt sich die Pflicht zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem danach, ob eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheit stattfindet, die ihren Niederschlag in einer neuen entscheidungserheblichen Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens findet (BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rn. 54) und die ein hinreichendes Gewicht hat, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Das Gebot der Nutzung bestehender Trassen hat im Grundsatz Vorrang vor dem Neubau von Leitungen auf neuen Trassen (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 -, juris Rn. 35; zur Berücksichtigung vorbelasteter Grundstücke NdsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2013 - 7 MS 4.13 -, juris Rn. 24).

    Sie sind namentlich dann problematisch, wenn die zusätzliche Belastung durch die Änderung der Nutzung einer bestehenden Trasse erheblich größer ist als die Neubelastung durch eine bislang nicht genutzte Trasse (BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 26.06.2019 - 4 A 5.18

    380 kV-Höchstspannungsleitung; 400 m-Abstand zu Wohngebieten; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 -, juris Rn. 12; Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 -, juris Rn. 15; Urt. v. 12. August - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24), der sich der Senat anschließt, unterliegt dieser Vollprüfungsanspruch aber Einschränkungen.

    Dies ist der Fall, wenn ein als verletzt geltend gemachter öffentlicher Belang nur von örtlicher Bedeutung ist und die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde (BVerwG, Urt. v. 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 -, juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17

    Energiewirtschaftsrecht; Umweltrecht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Dies ist jedenfalls immer dann der Fall, wenn gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Anspruch genommen wird und Private gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffen sind (BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober - 7 VR 7.20 -, juris Rn. 5; SächsOVG, Urt. v. 8. September 2020 - 4 C 18/17 -, juris Rn. 60).

    Der Antragsgegner hat hierzu ausgeführt, dass die Nachbewertung des Kollisionsrisikos deshalb erfolgt sei, weil der Senat in seinem Urteil vom 8. September 2020 - 4 C 18/17 - ausführlich auf diese wissenschaftliche Publikation zum Vogelschutz abgestellt hatte (a. a. O., juris Rn. 128 ff.).

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen ernsthaft sich anbietende Alternativlösungen bei der Zusammenstellung des abwägungserheblichen Materials berücksichtigt werden und mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden (BVerwG, Beschl. v. 24. April 2009 - 9 B 10.09 -, juris Rn. 5; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 74 Rn. 125).
  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beurteilt sich die Pflicht zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung vor allem danach, ob eine nach Gegenstand, Systematik und Ermittlungstiefe neue oder über die bisherigen Untersuchungen wesentlich hinausgehende Prüfung der Umweltbetroffenheit stattfindet, die ihren Niederschlag in einer neuen entscheidungserheblichen Unterlage über die Umweltauswirkungen des Vorhabens findet (BVerwG, Urt. v. 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rn. 54) und die ein hinreichendes Gewicht hat, um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zu rechtfertigen (BVerwG, Beschl. v. 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 5.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 -, juris Rn. 12; Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 -, juris Rn. 15; Urt. v. 12. August - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24), der sich der Senat anschließt, unterliegt dieser Vollprüfungsanspruch aber Einschränkungen.
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26. Juni 2019 - 4 A 5.18 -, juris Rn. 12; Urt. v. 14. März 2018 - 4 A 5.17 -, juris Rn. 15; Urt. v. 12. August - 9 A 64.07 -, juris Rn. 24), der sich der Senat anschließt, unterliegt dieser Vollprüfungsanspruch aber Einschränkungen.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21
    a) Die vom Antragsteller innerhalb der Frist des § 43e Abs. 1 Satz 2 EnWG vorgetragenen Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (BVerwG, Beschl. v. 11. Mai 2022 - 4 VR 3.21 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 28. März 2020 - 4 VR 5.19 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 28. Februar 2013 - 7 VR 13.12 -, juris Rn. 9; Kment, Energiewirtschaftsgesetz, 2. Auflage 2019, § 43e Rn. 3), zeigen nicht auf, dass entgegen der gesetzlichen Wertung des § 43e Abs. 1 Satz 1 EnWG das öffentliche Interesse und das Interesse der Beigeladenen an der Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses hinter dem privaten Aussetzungsinteresse des Antragstellers zurückzutreten haben.
  • BVerwG, 19.12.2017 - 7 A 6.17

    Elbvertiefung: Klagen von Anwohnern aus Övelgönne und Blankenese erfolglos

  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2013 - 7 MS 4/13

    Vorliegen einer neuen Trasse bei Errichtung des Ersatzneubaus einer

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 VR 3.21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegen den

  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

    Der Senat hat mit Beschluss vom 13. Juli 2022 - 4 B 235/21 - den Antrag des Klägers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage abgelehnt.

    Dies ist hier der Fall, weil die als verletzt geltend gemachten öffentlichen Belange nur von örtlicher Bedeutung seien und die fehlerfreie Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung der Planung im Bereich des klägerischen Grundstücks führen würde.16 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte (1 Band) und die Akte des Verfahrens 4 B 235/21 (2 Bände) sowie die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (8 Aktenordner, 1 Heftung) verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung gewesen sind.

    aa) Diese Einwände sind, wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 13. Juli 2022 - 4 B 235/21 - ausgeführt hat, in diesem Verfahren nicht zu prüfen.

    Bereits im Verfahren - 4 B 235/21 - hat die Beigeladene zu diesem Einwand eine weitere Stellungnahme eines Fachgutachters beigebracht, welche die Bewertung nach Bernotat/Dierschke erläutert und - in Teilen - modifiziert: Die Erwähnung der Zwergschnepfe im Kartierbericht 2015 für den "Nördlichen M.......grund" hat danach nur auf mündlichen Informationen örtlicher Ornithologen beruht, und zwar ohne Angaben einer Individuenzahl und ohne Angaben dazu, wie regelmäßig die Beobachtung stattgefunden hat.

    Soweit der Kläger gegen diese Einschätzung, wie sie auch in den Beschluss v. 13. Juli 2022 - 4 B 235/21 - eingeflossen ist, einwendet, dass sie sich zu sehr auf die Frage der Querung der Mulde konzentriere, während es an anderen Stellen Optimierungsmöglichkeiten gebe, zeigt er keinen Planungsfehler auf.

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