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   OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20   

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https://dejure.org/2020,19509
OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20 (https://dejure.org/2020,19509)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.07.2020 - 1 B 126/20 (https://dejure.org/2020,19509)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Juli 2020 - 1 B 126/20 (https://dejure.org/2020,19509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GIRL; UVPG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UVPG § 5 Abs. 3 Satz 2; BImSchG § 5; BImSchG § 6; GG Art. 103 Abs. 1
    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Rinderhaltung; Geruchsbelastung; Geruchsimmission; Gesundheitsgefährdung; Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10

    Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20
    Danach liegt der Zugang einer Erklärung vor, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Juni 2011 - II ZB 15/10 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20
    Soll in einem erheblich vorbelasteten Gebiet ein weiteres emittierendes Vorhaben zugelassen werden, ist das jedenfalls dann möglich, wenn hierdurch die vorhandene Immissionssituation verbessert oder aber zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 2017 - 4 C 3.16 -, BVerwGE 159, 187-194, juris Rn. 12 f. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 8 S 2146/13

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Erkenntnisquellen; Folgen einer erstinstanzliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20
    9 Dabei wird der Prüfungsumfang des Senats nicht wegen einer Verletzung des Anspruchs der Antragstellerin auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) erweitert (vgl. hierzu: VGH BW, Beschl. v. 27. Februar 2014 - 8 S 2146/13 -, juris Rn. 14), weil das Verwaltungsgericht durch seine Entscheidung vom 1. April 2020 der Antragstellerin das rechtliche Gehör nicht versagt hat.
  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 890/20

    Gehörsverstoß durch zivilprozessuale Entscheidung vor Ablauf einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20
    10 Zwar verletzt eine Entscheidung die Beteiligten in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn sie zu einer Zeit erlassen wurde, zu der eine gesetzte Frist noch nicht nachweisbar abgelaufen war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Mai 2020 - 1 BvR 890/20 -, juris Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 04.07.2019 - 1 B 141/19
    Auszug aus OVG Sachsen, 17.07.2020 - 1 B 126/20
    Sofern Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit bei überschlägiger Prüfung nicht evident erscheinen, sind die betroffenen Interessen im Übrigen gegeneinander abzuwägen (vgl. zur Baugenehmigung: Senatsbeschl. v. 4. Juli 2019 - 1 B 141/19 -, juris Rn. 8).
  • LG München I, 11.10.2023 - 15 O 7223/23

    Keine Erstattung von Reisekosten für Rechtsanwalt wegen Terminabladung bei

    Nach § 31a Abs. 6 BORA sei der Klägervertreter verpflichtet, die für die Nutzung des elektronischen Anwaltspostfaches erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten und Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das Postfach zur Kenntnis zu nehmen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.07.2020, Az. 1 B 126/20 RNr. 10).
  • OVG Sachsen, 21.08.2023 - 1 A 585/21

    Immissionsschutzrecht; Änderungsgenehmigung; Nachbarklage; Gebietscharakter;

    Was zumutbar ist (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImSchG) ist, d. h. wann Geräusche die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen überschreiten, also die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist eine Frage der Einzelbeurteilung und richtet sich insbesondere nach der durch die Gebietsart und die tatsächlichen Verhältnisse bestimmten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit, wobei wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz mitbestimmend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 1992 - 7 C 25.91 -, juris Rn 11 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 17. Juli 2020 - 1 B 126/20 -, juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 29.03.2021 - 1 B 30/21

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung; Nachbarantrag; Nachbar;

    Sofern Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit bei überschlägiger Prüfung nicht evident erscheinen, sind die betroffenen Interessen im Übrigen gegeneinander abzuwägen (vgl. Senatsbeschl. v. 17. Juli 2020 - 1 B 126/20 -, juris Rn. 13).
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