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   OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16   

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OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16 (https://dejure.org/2018,7453)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.02.2018 - 2 L 45/16 (https://dejure.org/2018,7453)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 2 L 45/16 (https://dejure.org/2018,7453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG bei Einreise ohne erforderliches Visum und darauf folgender unverzüglicher Stellung eines Asylantrags; Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 AufenthG bei Erfüllung der Ausnahmetatbestände des § 39 AufenthV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG bei Einreise ohne erforderliches Visum und darauf folgender unverzüglicher Stellung eines Asylantrags; Anwendbarkeit des § 5 Abs. 2 AufenthG bei Erfüllung der Ausnahmetatbestände des § 39 AufenthV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Nach dem Urteil des EuGH vom 08.03.2011 in der Sache "Zambrano" (Az: C-34/09) erwachse den drittstaatsangehörigen Eltern eines minderjährigen Kindes, das - wie im Falle eines deutschen Kindes - Unionsbürger sei, aus dessen Unionsbürgerschaft ein Aufenthaltsrecht.

    Damit vermag die Beklagte deshalb nicht durchzudringen, weil das Verwaltungsgericht seine Entscheidung selbständig tragend darauf gestützt hat, dass § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG mit Blick auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011 in der Sache "Zambrano" (Az: C-34/09 - NvWZ 2011, 545) selbst dann keine Anwendung finden könne, wenn § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG die von der Beklagten beigemessene Bedeutung habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - 2 O 31/17

    Aufenthaltserlaubnis bei Eltern-Kind-Beziehung nach Rücknahme des Asylantrags

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Wer ohne das erforderliche Visum einreist, aber unverzüglich nach der Einreise einen Asylantrag stellt, macht sich nicht nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG strafbar und begründet hierdurch auch kein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, insbesondere kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (vgl. OVG Magdeburg, 24. April 2017, 2 O 31/17).

    Wer den Asylantrag unverzüglich nach der Einreise stellt, macht sich daher nicht strafbar und begründet hierdurch auch kein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, insbesondere kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (Beschl. d. Senats v. 24.04.2017 - 2 O 31/17 -, juris, RdNr. 14, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 18 B 1535/07

    Aufenthaltstitel Schengen-Visum Einreise Zweckwechsel Eheschließung Dänemark

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Soweit die Ausnahmetatbestände des § 39 AufenthV erfüllt sind, ist § 5 Abs. 2 AufenthG unanwendbar (OVG NW, Beschl. v. 21.12.2007 - 18 B 1535/07 -, InfAuslR 2008, 129; Hailbronner, a.a.O.).

    Die in der Norm enthaltene Wendung "kann ein Ausländer" verdeutlicht lediglich, dass der Ausländer die Möglichkeit hat, nach seiner Einreise im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel einzuholen oder zu verlängern; ein Ermessensspielraum der Behörde ist damit nicht eröffnet (OVG NW, Beschl. v. 21.12.2007, a.a.O. [S. 131], RdNr. 22 in juris).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Solche Zweifel bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, 3506, RdNr. 36 in juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Der Beklagten ist zwar darin beizupflichten, dass als Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur ein strikter Rechtsanspruch in Betracht kommt, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 C 37.07 -, juris RdNr. 20; Beschl. v. 16.02.2012 - BVerwG 1 B 22.11 -, juris RdNr. 4).
  • BVerwG, 13.05.1997 - 9 C 35.96

    Familienasyl für in Deutschland geborene Kinder asylberechtigter Eltern

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Eine Asylantragstellung innerhalb von zwei Wochen ist in der Regel noch als "unverzüglich" anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.05.1997 - BVerwG 9 C 35.96 -, BVerwGE 104, 262; Treiber, in: GK-AsylG, II - § 13 RdNr. 171, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Sie teile insoweit die Rechtsauffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 04.11.2014 - 11 S 1886/14 -, InfAuslR 2015, 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 06.03.2008 - 7 A 11276/07 -, AuAS 2008, 194), dass die Vorschrift auch die rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung erfasse.
  • VGH Bayern, 20.10.2015 - 19 C 15.820

    Die Vorschrift des § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist durch das Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Mit dieser selbständig tragenden Erwägung des Verwaltungsgerichts, die auch der Bayerische VGH in seinem Beschluss vom 20.10.2015 (19 C 15.820 - NJW 2016, 664) angeführt hat, setzt sich die Beklagte nicht auseinander.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2008 - 7 A 11276/07

    Kein Aufenthaltsrecht bei rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Sie teile insoweit die Rechtsauffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 04.11.2014 - 11 S 1886/14 -, InfAuslR 2015, 45) und des OVG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 06.03.2008 - 7 A 11276/07 -, AuAS 2008, 194), dass die Vorschrift auch die rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung erfasse.
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16
    Der Beklagten ist zwar darin beizupflichten, dass als Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG nur ein strikter Rechtsanspruch in Betracht kommt, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2008 - BVerwG 1 C 37.07 -, juris RdNr. 20; Beschl. v. 16.02.2012 - BVerwG 1 B 22.11 -, juris RdNr. 4).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre;

    ff) Offen bleiben kann auch, ob sich die Klägerin - ungeachtet der nur wenige Tage nach der Einreise erfolgen Asylantragstellung - auch wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AufenthG) nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar gemacht hat (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 14. Februar 2018 - 2 L 45/16 - juris Rn. 7, m.w.N.), der Senat an die strafrechtliche Bewertung des Amtsgerichts Magdeburg im Strafbefehl vom 5. November 2012 gebunden ist und sich hieraus ein Ausweisungsinteresse ergab.
  • VG Magdeburg, 20.10.2020 - 8 A 298/19

    Titelerteilungssperre und Hinweispflichten im Asylverfahren

    Mit Schreiben vom 18.10.2018 teilten die Prozessbevollmächtigten des Klägers der Beklagten mit, dass vor dem Hintergrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.02.2018 (2 L 45/16) auch bei dem Kläger die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG vorlägen.

    Ein anderes folgt auch nicht aus dem Einwand des Klägers unter Verweis auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.02.2018 (2 L 45/16), im Hinblick auf die nicht mit dem erforderlichen Visum erfolgte Einreise des Klägers in das Bundesgebiet lägen die Voraussetzungen des § 39 Nr. 5 AufenthV vor, so dass ein Ermessen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG der Ausländerbehörde nicht eingeräumt sei und ein strikter Anspruch vorliege.

    Trotz des Wortlauts, dass ein Aufenthaltstitel eingeholt werden kann, eröffnet die Vorschrift der Ausländerbehörde keinen Ermessensspielraum (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris, Rn. 9 a. E.) und regelt mithin einen Anspruch des Ausländers.

    Zudem sieht sie nur einen Ausnahmetatbestand in Abweichung von den Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris, Rn. 9), nicht aber von den jeweiligen besonderen Vorschriften des Aufenthaltstitels vor.

  • VG Bayreuth, 12.04.2018 - B 6 E 18.269

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels - Aufenthaltserlaubnis

    Eine Ermessensreduzierung "auf Null" im Einzelfall sowie das Vorliegen eines Ausnahmefalls bezüglich einer regelhaft zu erfüllenden Tatbestandsvoraussetzung erfüllen diese Anforderungen nicht (BayVGH, Beschluss vom 23.09.2016 - 10 C 16.818, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.05.2017 - 3 B 90/17, juris Rn. 5; OVG Hamburg, Urteil vom 20.03.2015 - 1 Bf 231/13, juris Rn. 28; OVG Saarland, Beschluss vom 30.04.2008 - 2 B 207/08, juris Rn. 9).

    Die in der Norm enthaltene Wendung "kann ein Ausländer" verdeutlicht lediglich, dass der Ausländer die Möglichkeit hat, nach seiner Einreise im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel einzuholen oder verlängern zu lassen; ein Entscheidungsspielraum der Behörde ist damit nicht eröffnet (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08, juris Rn. 14; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16, juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Einer Ermessensentscheidung der Behörde bedarf es insoweit nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris Rdnr. 9).
  • VG Karlsruhe, 17.09.2020 - 3 K 7076/19

    Ausländerrechtliche Privilegierung nach § 39 Nr. 5 AufenthV für geduldeten

    Eine Meldung innerhalb von zwei Wochen ist aber in der Regel noch als "unverzüglich" anzusehen (Winkelmann/Stephan, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl., § 95 Rn. 115; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 L 45/16 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.05.1997 - 9 C 35.96 - juris Rn. 10).
  • VG Potsdam, 05.12.2018 - 8 K 4598/16

    Erteilung eines Aufenthaltstitels; Bestehen eines aktuellen Ausweisungsinteresses

    Eine Asylantragstellung innerhalb von zwei Wochen nach der Einreise ist in der Regel noch als "unverzüglich" anzusehen (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 L 45/16 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 05.02.2020 - 3 B 335/19

    Visumverfahren; Standesamt; Generalkonsulat; Ermessen; Eheschließung im

    14 Selbst wenn es sich hierbei nicht um eine Entscheidung nach Ermessen handelt, weil der Begriff "kann" nur verdeutlichen soll, dass der Ausländer die Möglichkeit hat, nach seiner Einreise im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel einzuholen oder zu verlängern, und damit ein Ermessensspielraum der Behörde nicht eröffnet sein soll (OVG LSA, Beschl. v. 14. Februar 2018 - 2 L 45/16 -, juris Rn. 9. m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 21. Dezember 2007 - 18 B 1535707 -, juris Rn. 22), liegen dessen Voraussetzungen hier nicht vor.
  • VG Cottbus, 28.09.2018 - 3 K 1823/16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Einreise ohne Visum

    Eine Asylantragstellung innerhalb von zwei Wochen ist in der Regel noch als "unverzüglich" anzusehen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2017 - 2 O 31/17 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 L 45/16 -, juris Rn. 7; Fahlbusch, in: Hofmann, AuslR, AufenthG § 95 Rn. 258).
  • VG Schleswig, 27.04.2023 - 11 B 27/23
    Wer den Asylantrag unverzüglich nach der Einreise stellt, macht sich daher nicht strafbar und begründet hierdurch auch kein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, insbesondere kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG (OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 29.03.2023 - 11 B 21/23

    Vorwegnahme der Hauptsache bei einstweiliger Anordnung einer Aufenthaltsbefugnis

    Aufgrund der unterbliebenen unverzüglichen Asylantragstellung (vgl. § 13 Abs. 3 Satz 2 AsylG; zur "Unverzüglichkeit": OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.02.2018 - 2 L 45/16 -, juris Rn. 7) ist auch nicht erkennbar, dass eine Strafbarkeit aufgrund des zielstaatsbezogenen (Verfolgungs-)Vortrags des Antragstellers nicht gegeben wäre (vgl. zur Thematik: VG Cottbus, Urt. v. 28.09.2018 - 3 K 1823/16 -, juris Rn. 41 m.w.N.).
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