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   OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15 (https://dejure.org/2021,15668)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.05.2021 - 1 LB 12/15 (https://dejure.org/2021,15668)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Mai 2021 - 1 LB 12/15 (https://dejure.org/2021,15668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch Schweinemastbetriebe; Fehlende Rücksichtnahme auf Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe durch das Wohnbauvorhaben

  • rechtsportal.de

    Erteilung eines Bauvorbescheides für ein Wohnhaus im Dorfgebiet bei Geruchsimmissionen durch Schweinemastbetriebe; Fehlende Rücksichtnahme auf Entwicklungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe durch das Wohnbauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geruchsimmissionen unzumutbar: Wohnbauvorhaben nicht genehmigungsfähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geruchsimmissionen unzumutbar: Wohnbauvorhaben nicht genehmigungsfähig! (IBR 2021, 542)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Genehmigungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes trotz unzumutbarer Geruchsemissionen (Urteil v. 27.06.2017 - 4 C 3.16 -) ist ein unzumutbaren Geruchsimmissionen ausgesetztes Wohnbauvorhaben wegen Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot nicht genehmigungsfähig.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, Rn. 13 ff. bei juris) hat in einem Fall, dessen Gegenstand die Klage eines Nachbarn gegen eine dem Beigeladenen erteilte Genehmigung zum Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles im Außenbereich war, entschieden, dass im Umfang der Vorbelastung Immissionen zumutbar sind, auch wenn sie sonst in einem vergleichbaren Gebiet nicht hinnehmbar wären, und dass § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles nicht entgegensteht, wenn durch das Vorhaben die vorhandene Immissionssituation zumindest nicht verschlechtert wird (dazu (4)), sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG noch nicht überschritten hat (dazu (2)), das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (dazu (3)) und die als Vorbelastung festgestellte Geruchsfracht sich rechtmäßig betriebenen, mithin entsprechend genehmigten Anlagen zuordnen lässt (dazu (1)); maßgeblich für die Bestimmung der Zumutbarkeitsgrenze bei Anwendung der Geruchsimmissions-Richtlinie seien ferner die konkreten Umstände des Einzelfalls (dazu (5)).

    Geruch ist grundsätzlich nicht gesundheitsgefährdend (Arnold/Klinck, Geruchsimmissionen - zumutbar im Rahmen der Vorbelastung, Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, BauR 2017, 1938, 1942; BVerwG, Urteil vom 23.07.2015 - 7 C 10.13 -, Rn. 33 bei juris; Nds. OVG, Urteil vom 26.07.2012 - 1 LC 130/09 -, Rn. 65 bei juris).

    Dabei verbietet sich allerdings jede schematische Anwendung bestimmter Immissionswerte (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, Rn. 12 bei juris).

    Die oben zu 2) b) bb) dargestellte neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an die einzuhaltenden Immissionswerte im Falle einer von dem landwirtschaftlichen Betrieb beantragten Genehmigung (BVerwG, Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -) führt zu keiner anderen Bewertung.

    Soweit ersichtlich ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - bislang nicht auf die Fallkonstellation der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für ein Wohnbauvorhaben übertragen worden.

    Es werde nun wohl wieder Aufgabe des Rechtsanwenders sein, in jedem Einzelfall die Zumutbarkeitsschwelle individuell zu bestimmen; auch würden nicht mehr regelmäßig umfangreiche Gutachten zur Gesamtbelastung im Ist- und im Planzustand erforderlich sein (Arnold/Klinck, Geruchsimmissionen - zumutbar im Rahmen der Vorbelastung, Besprechung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, BauR 2017, 1938, 1941 f.).

    Einer Übertragung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - auf den vorliegenden Fall steht aber dessen ständige Rechtsprechung entgegen, die im Rahmen von § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO nicht auf rechtlich durchsetzbare Ansprüche des Bauherrn gegen den Betrieb, sondern - sozusagen eine Stufe davor - auf die Hervorrufung von Spannungen und Störungen und die Vermeidung von Konflikten abstellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

    Dem Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - liegt ein bestehender Zustand zugrunde.

    Bei Übertragung der zur Genehmigungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes trotz unzumutbarer Gerüche entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 -, juris) auf die Frage der Genehmigungsfähigkeit einer Wohnbebauung trotz unzumutbarer Gerüche hätte die Berufung Erfolg, weshalb dieser Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt.

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Das für die Frage materiellen Bestandsschutzes vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, bei juris) entwickelte - und auf sehr kurze Zeiträume abstellende - "Zeitmodell" für das Tatbestandsmerkmal der "alsbaldigen" Neuerrichtung eines Gebäudes im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB findet keine Anwendung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 31, 34 bei juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2019 - 1 B 7/19 -, Rn. 41 bei juris, unter Hinweis auf spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.97 -, bei juris; vgl. zu dieser Frage auch BVerwG, Beschluss vom 05.05.2015 - 4 BN 2.15 -, Rn. 18 bei juris; Bay. VGH, Beschluss vom 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231 -, Rn. 14 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 2995/17 -, Rn. 126 ff. bei juris).

    Die Anforderungen des § 22 BImSchG müssen Anlagen, die nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind, ohnehin in der gesamten Betriebsphase erfüllen; sie wirken unmittelbar (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 26 bei juris).

    Die Regelungen des § 15 Abs. 1 BauNVO stellen sich als eine zulässige Bestimmung des Eigentumsinhalts im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und können in Einzelfällen die Folge nach sich ziehen, dass ein planungsrechtlich - an sich - zulässiges Vorhaben nicht ausgeführt werden darf (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

    Einer Übertragung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - auf den vorliegenden Fall steht aber dessen ständige Rechtsprechung entgegen, die im Rahmen von § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO nicht auf rechtlich durchsetzbare Ansprüche des Bauherrn gegen den Betrieb, sondern - sozusagen eine Stufe davor - auf die Hervorrufung von Spannungen und Störungen und die Vermeidung von Konflikten abstellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Die Regelungen des § 15 Abs. 1 BauNVO stellen sich als eine zulässige Bestimmung des Eigentumsinhalts im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und können in Einzelfällen die Folge nach sich ziehen, dass ein planungsrechtlich - an sich - zulässiges Vorhaben nicht ausgeführt werden darf (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

    Denn das baurechtliche Rücksichtnahmegebot stellt nicht "personenbezogen" auf die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 29 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 25 bei juris).

    Einer Übertragung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - auf den vorliegenden Fall steht aber dessen ständige Rechtsprechung entgegen, die im Rahmen von § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO nicht auf rechtlich durchsetzbare Ansprüche des Bauherrn gegen den Betrieb, sondern - sozusagen eine Stufe davor - auf die Hervorrufung von Spannungen und Störungen und die Vermeidung von Konflikten abstellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Die Regelungen des § 15 Abs. 1 BauNVO stellen sich als eine zulässige Bestimmung des Eigentumsinhalts im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und können in Einzelfällen die Folge nach sich ziehen, dass ein planungsrechtlich - an sich - zulässiges Vorhaben nicht ausgeführt werden darf (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

    Denn das baurechtliche Rücksichtnahmegebot stellt nicht "personenbezogen" auf die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 29 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 25 bei juris).

    Einer Übertragung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2017 - 4 C 3.16 - auf den vorliegenden Fall steht aber dessen ständige Rechtsprechung entgegen, die im Rahmen von § 15 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BauNVO nicht auf rechtlich durchsetzbare Ansprüche des Bauherrn gegen den Betrieb, sondern - sozusagen eine Stufe davor - auf die Hervorrufung von Spannungen und Störungen und die Vermeidung von Konflikten abstellt (BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, Rn. 21 bei juris unter Hinweis auf die stRspr; BVerwG, Urteil vom 23.09.1999 - 4 C 6.98 -, Rn. 20 bei juris; BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 16 bei juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2010 - 1 LB 6/10

    Geruchsemissionen eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    OVG, Urteil vom 09.12.2010 - 1 LB 6/10 -, Rn. 24 bei juris: offen, ob bis zu 0, 25 im Außenbereich "im Regelfall" zumutbar; OVG NRW, Urteil vom 25.03.2009 - 7 D 129/07.NE -, Rn. 127 f. bei juris: bis zu 0, 25 im Außenbereich; VG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013 - 3 K 5158/12 -, Rn. 27 bei juris: bis zu 0, 25 im Außenbereich; VG Hannover, Urteil vom 14.01.2013 - 4 A 205/12 -, Rn. 30, Rn. 44 f.: über 0, 20 im faktischen Dorfgebiet nur in besonderen Ausnahmesituationen).

    Demgegenüber sind im Dorfgebiet Wohngebäude ebenso allgemein zulässig wie Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 BauNVO) mit der Folge, dass die dort - nicht nur im Einzelfall - Wohnenden sich eher berechtigt fühlen werden, sich gegen Geruchsimmissionen zu wehren (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 09.12.2010 - 1 LB 6/10 -, Rn. 23 bei juris).

    Der Senat hat innerhalb eines Dorfgebiets nur einen Wert von 0, 18 für zulässig gehalten (Beschluss vom 29.04.2019 - 1 MB 3/18 -, Beschlussabdruck Seite 13, n. v., unter Bezugnahme auf Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 09.12.2010 - 1 LB 6/10 -, Rn. 24 bei juris, dort zum Außenbereich).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der Landesbauordnung erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 30 ff. bei juris, u. a. unter Hinweis auf § 18 BImSchG; VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 22.07.2016 - 8 S 969/16 -, Rn. 13 ff. bei juris für eine Nutzungsaufgabe vor 20 Jahren; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2019 - 1 B 7/19 -, Rn. 31 ff. bei juris; Nds. OVG, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 209/10 -, Rn. 29 ff. bei juris).

    Die bloße zeitliche Nichtweiterführung der genehmigten Nutzung - zumal bei fortbestehender Nutzungstauglichkeit der baulichen Anlagen - ohne zusätzliche Anhaltspunkte lässt aber noch nicht auf einen dauerhaften Verzichtswillen schließen, zumal im Baurecht keine Rechtspflicht zur fortgesetzten Nutzung eines genehmigten Baubestands besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 34 bei juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 08.07.2014 - 8 S 1071/13 -, Rn. 27 f. bei juris).

    Das für die Frage materiellen Bestandsschutzes vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, bei juris) entwickelte - und auf sehr kurze Zeiträume abstellende - "Zeitmodell" für das Tatbestandsmerkmal der "alsbaldigen" Neuerrichtung eines Gebäudes im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB findet keine Anwendung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 31, 34 bei juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2019 - 1 B 7/19 -, Rn. 41 bei juris, unter Hinweis auf spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.97 -, bei juris; vgl. zu dieser Frage auch BVerwG, Beschluss vom 05.05.2015 - 4 BN 2.15 -, Rn. 18 bei juris; Bay. VGH, Beschluss vom 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231 -, Rn. 14 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 2995/17 -, Rn. 126 ff. bei juris).

  • OVG Sachsen, 28.10.2019 - 1 B 7/19

    Nutzungsuntersagung; Baugenehmigung; Wohnnutzung; Nutzungsaufgabe; Zeitmodell

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Hätte der Gesetzgeber auch das Stadium einer späteren Nutzungsunterbrechung oder -beendigung spezialgesetzlich in der Landesbauordnung erfassen wollen, hätte er dies zum Ausdruck gebracht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 30 ff. bei juris, u. a. unter Hinweis auf § 18 BImSchG; VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 22.07.2016 - 8 S 969/16 -, Rn. 13 ff. bei juris für eine Nutzungsaufgabe vor 20 Jahren; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2019 - 1 B 7/19 -, Rn. 31 ff. bei juris; Nds. OVG, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 209/10 -, Rn. 29 ff. bei juris).

    Das für die Frage materiellen Bestandsschutzes vom Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, bei juris) entwickelte - und auf sehr kurze Zeiträume abstellende - "Zeitmodell" für das Tatbestandsmerkmal der "alsbaldigen" Neuerrichtung eines Gebäudes im Sinne von § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB findet keine Anwendung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.03.2009 - 3 S 1467/07 -, Rn. 31, 34 bei juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2019 - 1 B 7/19 -, Rn. 41 bei juris, unter Hinweis auf spätere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG, Urteil vom 07.11.1997 - 4 C 7.97 -, bei juris; vgl. zu dieser Frage auch BVerwG, Beschluss vom 05.05.2015 - 4 BN 2.15 -, Rn. 18 bei juris; Bay. VGH, Beschluss vom 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231 -, Rn. 14 bei juris; OVG NRW, Urteil vom 07.05.2019 - 2 A 2995/17 -, Rn. 126 ff. bei juris).

    Eine darüber hinaus gehende Rechtfertigung seiner künftigen Absichten kann vom Inhaber der Baugenehmigung nicht verlangt werden; es gibt keine Nutzungsobliegenheit (Sächs. OVG, Beschluss vom 28.10.2019 - 1 B 7/19 -, Rn. 41 bei juris; Bay. VGH, Urteil vom 20.02.2003 - 15 B 00.1363 -, Rn. 28, 31 bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 8 A 1760/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Bei der Prüfung des Einzelfalls sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen und zu gewichten, wie Ortsüblichkeit und Siedlungsstruktur, Nutzung des betreffenden Gebäudes, historische Entwicklung und die besondere Ortsgebundenheit von Immissionsquellen (OVG NRW, Urteil vom 01.06.2015 - 8 A 1760/13 -, Rn. 88 bei juris; vgl. zu weiteren Aspekten OVG NRW, Beschluss vom 22.05.2015 - 8 B 1029/14 -, Rn. 56 bei juris).

    Insoweit wird angenommen, dass im Außenbereich, für den die GIRL keinen Immissionswert vorsieht, der für Dorfgebiete maßgebliche Immissionswert von 0, 15 angesichts der anderen Position landwirtschaftlicher Betriebe allgemein oder bei Vorliegen besonderer Einzelfallumstände auf 0, 25 erhöht werden kann, wobei der Wert von 0, 25 eine "olfaktorische Schallmauer" bilde, aber dennoch bei Vorliegen ganz außergewöhnlicher Einzelfallumstände erhöht werden könne (OVG NRW, Urteil vom 01.06.2015 - 8 A 1760/13 -, Rn. 70, 81, 82 bei juris; Schl.-Holst.

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 19 L 523.19

    Spandau: Groß-Hostel im reinen Arbeitsgebiet zulässig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Dem ist der Senat in einem Verfahren, das die Nachbarklage gegen eine einem Landwirt erteilte Baugenehmigung für einen im Innenbereich liegenden Betrieb betraf, die zu einer Verringerung der Geruchshäufigkeit von 32, 2 % auf 27, 1 % führte, gefolgt (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 06.06.2019 - 1 LB 10/16 -, n. v.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 11.02.2020 - 1 LC 63/18 -, Rn. 35 bei juris; VG Berlin, Beschluss vom 18.02.2020 - 19 L 523.19 -, Rn. 44 bei juris; OVG NRW, Beschluss vom 24.04.2019 - 2 A 1906/18 -, Rn. 5 bei juris).

    Das ist gerade nicht der Fall, wenn ein Betrieb nicht dem Stand der Technik entspricht, weil er dann ohnehin mit Einschränkungen hätte rechnen müssen und das Vorhaben für diese nicht kausal ist (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 18.02.2020 - 19 L 523.19 -, Rn. 44 bei juris).

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 LB 12/15
    Der Bebauungszusammenhang reicht so weit, wie die vorhandene Bebauung den Eindruck der Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit vermittelt (BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, Rn. 17 bei juris) und erfasst hier das streitgegenständliche Grundstück.

    aa) Insoweit gilt zunächst, dass Beeinträchtigungen, die von einem legal genutzten Bestand ausgehen, als Vorbelastungen zu berücksichtigen sind und der landwirtschaftliche Betrieb beanspruchen kann, in seinem genehmigten Bestand nicht beeinträchtigt zu werden (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.07.1995 - 3 S 2123/93 -, Rn. 31 bei juris; BVerwG, Urteil vom 14.01.1993 - 4 C 19.90 -, Rn. 20).

  • BVerwG, 25.10.1996 - 4 B 191.96
  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71

    Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks

  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2014 - 8 S 1071/13

    Wirksamkeit und Erledigung der Baugenehmigung - Nutzungsunterbrechung

  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 15 ZB 19.2231

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn wegen Erweiterung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2019 - 2 A 2995/17

    Zivile Nachnutzung von ehemals von Angehörigen der britischen Streitkräfte

  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 25.11.1985 - 4 B 202.85

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch eines Industriebetriebs gegen heranrückende

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2009 - 7 D 129/07

    Zumutbarkeit von Lärm

  • OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/16

    Geruch; Schicksalsgemeinschaft; Schweinehaltung; heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 1 LA 60/13

    Zumutung von Tierhaltungsgerüche an mehr als 20 v.H. der Jahresstunden

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15

    Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2019 - 2 A 1906/18

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Schweinehaltung hinsichtlich Nachbarschutzes

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2020 - 1 LC 63/18

    Abluftreinigung; Abluftreinigungsanlage; Anlagenart; Außenklimastall; Geruch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2015 - 8 B 1029/14

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG Hannover, 14.01.2013 - 4 A 205/12

    Baugenehmigung; Biofilter; GIRL; Grenzwert; Rücksichtnahmegebot; Schweinemast;

  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 3 K 5158/12

    Außenbereich; Geruch; Geruchsbelastung; Hähnchenmast; Jahresgeruchsstunden

  • VG Hannover, 20.07.2018 - 4 A 1590/17

    Dorfgebiet; Etikettenschwindel; Geruch; Kleinsiedlungsgebiet;

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 LB 10/16

    Baugenehmigung; Nachbarklage gegen einen (zweiten) Schweinemaststall;

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.1995 - 1 L 89/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2019 - 1 MB 3/18

    Baugenehmigung für einen Stallneubau im Dorfgebiet: Erheblichkeit von

  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2011 - 1 ME 209/10

    Andauern der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung bei mehr als

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1995 - 3 S 2123/93

    Geruchsbelästigung durch Viehhaltung - Zumutbarkeitsgrenzen - heranrückende

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16

    Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2022 - 1 ME 48/22

    Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geruch;

    Mit Abwehransprüchen aufgrund von über den Immissionsrichtwerten der GIRL liegenden Jahresgeruchsstunden kann es die genehmigten landwirtschaftlichen Betriebe in seinem Umfeld nicht konfrontieren (vgl. ebenso OVG SH, Urt. v. 6.5.2021 - 1 LB 12/15 -, juris Rn. 57 ff.; offen gelassen noch im Senatsurt. v. 16.8.2018 - 1 LC 180/16 -, BauR 2019, 483 = BRS 86 Nr. 130 = juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 01.12.2022 - 1 B 267/22

    Abänderungsantrag; heranrückende Wohnbebauung; Lärm; Gerüche; Rücksichtnahmegebot

    Vorliegend ist allerdings die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Vorhabenstandort durch eine schon vorhandene emittierende Nutzung vorgeprägt ist, weshalb ein modifizierter Maßstab in Betracht kommt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12. September 2022 - 1 ME 48/22 -, juris Rn. 13 ff. m. w. N.; OVG Schl.-H., Urt. v. 6. Mai 2021 - 1 LB 12/15 -, juris Rn. 57).
  • VG Augsburg, 19.01.2023 - Au 5 K 21.2567

    Erfolgreiche Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

    Denn das baurechtliche Rücksichtnahmegebot stellt nicht "personenbezogen" auf die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, juris Rn. 29 zu einem Fall, in dem der Bauherr sich persönlich bereit erklärt hat, die Lärmimmissionen hinzunehmen und auch in dinglich gesicherter Form auf etwaige Abwehrrechte zu verzichten; U.v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, juris Rn. 25; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.5.2021 - 1 LB 12/15 - juris Rn. 83).
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