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   OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21 (https://dejure.org/2021,719)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2021 - 3 MR 3/21 (https://dejure.org/2021,719)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 (https://dejure.org/2021,719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • rechtsportal.de

    Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels mit nicht überwiegend für die Grundversorgung notwendigem Sortiment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange der Antragstellerin, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für die Antragstellerin günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 4).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015, a. a. O., juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020, a. a. O., juris Rn. 5).

    Hierbei ist wegen der schwerwiegenden Folgen einer einstweiligen Anordnung grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (Beschl. des Senats v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 07.04.2020 -1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395 m.w.N.).

    Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung v. 07.04.2020, a. a. O., juris Rn. 11 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 12/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Beschränkter Außerhausverkauf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Es fehlt an der Vergleichbarkeit; denn die in § 8 Abs. 1 Satz 2 Corona-BekämpfVO vom 8. Januar 2021 genannten Verkaufsstellen dienen der Grundversorgung der Bevölkerung (vgl. hierzu bereits Beschl. d. Senats v. 30.04.2020 - 3 MR 12/20 -, juris Rn. 31).

    Nicht zu bestanden ist, dass § 8 Abs. 1 Satz 3 Corona-BekämpfVO vom 8. Januar 2021 bei Mischsortimenten auf die "überwiegenden Sortimentsteile" abstellt (vgl. Beschl. d. Senats v. 30.04.2020, a.a.O., Rn. 31, wo ebenfalls darauf abgestellt wird, ob das "hauptsächliche Angebot" der Grundversorgung dient), so dass das nicht erlaubte Nebensortiment mitverkauft werden darf, sofern das Hauptsortiment erlaubt ist (vgl. die Begründung der Landesregierung zu § 8 Abs. 1 Corona-BekämpfVO vom 8. Januar 2021).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags in der Hauptsache, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015, a. a. O., juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020, a. a. O., juris Rn. 5).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" geht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG, Urt. v. 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, NJW 2017, 217, 222 f.).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG, der keinen Anspruch auf Erfolg im Wettbewerb und auf Sicherung künftiger Erwerbsmöglichkeiten umfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 -, juris Rn. 43), ist die angegriffene Regelung für die Antragstellerin eine Berufsausübungsregelung, da das (zeitweise) Verbot, Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr zu öffnen, eine Schließung aller Filialen der Antragstellerin in Schleswig-Holstein nach sich zieht.
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschl. v. 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 171).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Zum anderen hat das Bundesverwaltungsgericht zu den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG möglichen Schutzmaßnahmen in seinem Urteil vom 22. März 2012 (Az. 3 C 16.11, juris Rn. 24) ausgeführt:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20

    Corona-Krise; Schließung von Spielhallen in Schleswig-Holstein; CoronaVV SH 12 v.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Danach lässt sich die Fülle der Schutzmaßnahmen, die bei Ausbruch einer übertragbaren Krankheit in Frage kommen können, nicht von vornherein übersehen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 26.11.2020 - 3 MR 62/20 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.01.2021 - 3 MR 3/21
    Es genügt, dass die Antragstellerin hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die eine Verletzung in einem subjektiven Recht als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, stRspr., vgl. z. B. Beschl. v. 17.12.2012 - 4 BN 19.12 -, juris Rn. 3 und v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, juris LS 1 und Rn. 9).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 1 S 4028/20

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen in

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

  • BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2021 - 3 MR 2/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 2 B 1367/13

    Notwendigkeit der Einbeziehung von Lärmschutzbelangen in die Abwägung bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Dieses Tatbestandsmerkmal ist in dem Sinne zu verstehen, dass der genannte Schwellenwert zwar nicht "in allen Stadt- und Landkreisen" überschritten sein muss, sondern, dass es ausreicht - aber auch erforderlich ist -, dass der Schwellenwert in dem auf das Bundesland bezogenen Durchschnitt überschritten wird (in diesem Sinne etwa OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 - juris; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2021 - 20 NE 21.76 - juris; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 18.01.2021 - 6 B 11642/20 - juris; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 11.12.2020 - 3 R 259/20 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    Nicht zu bestanden ist ferner, dass der Verordnungsgeber gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 Corona-BekämpfVO vom 20. November 2021, in der Fassung der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung vom 3. Dezember 2021, bei Mischsortimenten auf die "überwiegenden Sortimentsteile" abstellt (vgl. hierzu Beschl. d. Senats v. 30.04.2020, a.a.O., Rn. 31, wobei diesbezüglich ebenfalls darauf abgestellt wird, ob das "hauptsächliche Angebot" der Grundversorgung dient, sowie Beschl. d. Senats v. 22.01.2021 - 3 MR 3/21 -, Rn. 44 juris).
  • VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21

    Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der

    § 4c Abs. 1 EindämmungsVO dürfte die Antragstellerin nicht in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) und der Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG) verletzen (vgl. auch VG Hamburg, Beschlüsse vom 1. März 2021, 20 E 753/21 und 754/21, abrufbar unter: https://justiz.hamburg.de/vg-aktuelles/, zuletzt abgerufen am Tag der Entscheidung; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021, 3 MR 3/21, juris Rn. 29 ff.).

    Es fehlt an der Vergleichbarkeit dieser Verkaufsstellen mit dem Einzelhandelsgeschäft der Antragstellerin; denn diese Verkaufsstellen dienen der Grundversorgung der Bevölkerung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 41 ff.).

    Nicht zu bestanden ist außerdem, dass § 4c Abs. 4 EindämmungsVO bei Mischsortimenten auf die "überwiegenden Sortimentsteile" abstellt, so dass das nicht erlaubte Nebensortiment mitverkauft werden darf, sofern das Hauptsortiment erlaubt ist (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 41 ff.; VG Hamburg, Beschlüsse vom 1. März 2021, 20 E 753/21 und 754/21).

  • VG Hamburg, 01.03.2021 - 20 E 753/21

    Erfolgloser Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das aus der

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat zur vergleichbaren dortigen Regelung mit Beschluss vom 22. Januar 2021 (3 MR 3/21, juris Rn. 29 ff.) insoweit ausgeführt:.

    Zur vergleichbaren Regelung in Schleswig-Holstein hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Januar 2021 (3 MR 3/21, juris Rn. 41 ff.) ausgeführt:.

  • OVG Thüringen, 23.03.2021 - 3 EN 119/21

    Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels; Mischsortiment;

    Die begehrte einstweilige Anordnung ist - selbst bei Offenheit der Erfolgsaussichten der Normenkontrolle in der Hauptsache - jedenfalls nicht auf Grund der nach den genannten Maßgaben erforderlichen Folgenabwägung geboten (vgl. bei ähnlichen Sachverhalten und entsprechender Rechtslage: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 R 20/21 - juris / Pressemitteilung).
  • VG Schleswig, 07.04.2021 - 1 B 41/21

    Möbelhäuser im Kreis Segeberg bleiben geschlossen

    Der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" geht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 28 - 30 m. w. N.).

    Dies gilt mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe auch für den Fall, dass die Antragstellerin tatsächlich aufgrund ihres Umsatzes oder anderer wirtschaftlicher Faktoren keinen Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

  • OVG Thüringen, 26.03.2021 - 3 EN 180/21

    Corona-Krise; 3. Welle; Schließung von Elektrofachmärkten; Thüringen

    Die begehrte einstweilige Anordnung ist - selbst bei Offenheit der Erfolgsaussichten der Normenkontrolle in der Hauptsache - jedenfalls nicht auf Grund der nach den genannten Maßgaben erforderlichen Folgenabwägung geboten (vgl. bei ähnlichen Sachverhalten und entsprechender Rechtslage: OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. März 2021 - 3 R 20/21 - juris / Pressemitteilung).
  • VG Hamburg, 01.03.2021 - 20 E 754/21

    Keine Öffnung von Einzelhandelsfilialen mit Mischsortiment

    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat zur vergleichbaren dortigen Regelung mit Beschluss vom 22. Januar 2021 (3 MR 3/21, juris Rn. 29 ff.) insoweit ausgeführt:.

    Zur vergleichbaren Regelung in Schleswig-Holstein hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Januar 2021 (3 MR 3/21, juris Rn. 41 ff.) ausgeführt:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21

    Corona-Lockdown - Auch Friseure bleiben noch geschlossen

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 21. Januar 2021 (- 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38), an denen er festhält.
  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 46/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" geht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 28 - 30 m. w. N.).

    Dies gilt mit Blick auf die schweren Grundrechtseingriffe auch, obwohl die Antragstellerin tatsächlich aufgrund des eingeleiteten Insolvenzverfahrens keinen Anspruch auf staatliche Hilfen nach den Corona-Hilfsprogrammen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 S 398/21 -, juris Rn. 95; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 3 MR 3/21 -, juris Rn. 38).

  • VG Schleswig, 08.04.2021 - 1 B 50/21

    Autohäuser in Flensburg bleiben geschlossen

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 3 MR 35/21

    2G-Regelung im Einzelhandel während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2021 - 2 KM 120/21

    § 2 Abs. 1 Corona-Landesverordnung M-V voraussichtlich verfassungswidrig, bleibt

  • VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 MR 17/21

    Corona-Pandemie: Einschränkungen der Beherbergungsmöglichkeiten in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2021 - 2 KM 38/21

    Zulässigkeit der Schließung von Verkaufsstellen des Einzelhandels für Kunden in

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

  • VG Schleswig, 01.03.2021 - 1 B 21/21

    Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

  • VG Schleswig, 09.04.2021 - 1 B 52/21

    Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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