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   OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07.KO   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07.KO (https://dejure.org/2008,31322)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2008 - 6 K 67/07.KO (https://dejure.org/2008,31322)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2008 - 6 K 67/07.KO (https://dejure.org/2008,31322)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG ... Art. 6; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 20; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 28; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; LBG § 90; ; LBG § 90 Abs. 1; ; LBG § 90 Abs. 1 S. 1; ; LBVAnpG 2007/2008 Art. 13; ; BVO § 12c

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Die Antragstellung nach § 13 Abs. 1 BVO ist lediglich die formale Geltendmachung dieses Beihilfeanspruchs (vgl. BVerwGE 118, 277 [287 f.]).

    Dem zuständigen Gesetzgeber ist es im Rahmen seiner Kompetenzen (vgl. hierzu BVerwG, NJW 2004, 308) grundsätzlich nicht verwehrt, eine zunächst dem Verordnungsgeber überlassene und von diesem in Anspruch genommene Regelungsbefugnis wieder selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 22, 330).

    Der Gesetzgeber durfte den Unterschieden in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beamten in typisierender Weise Rechnung tragen (vgl. BVerwGE 118, 277 [284 f.]).

    Insofern folgt aus der Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben dürfen, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfGE 106, 225 [233]; BVerwGE 118, 277 [279]).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 103 ff.) folgt kein anderes Ergebnis.

    Im Übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht die Weitergeltung der Beihilfevorschriften des Bundes für eine Übergangszeit festgestellt und eine andere Beurteilung erst dann für geboten erachtet, wenn der Gesetzgeber in einem überschaubaren Zeitraum seiner Normierungspflicht nicht nachkomme (vgl. BVerwGE 121, 103 [111]).

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Insofern folgt aus der Fürsorgepflicht, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben dürfen, die sie durch zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern können (BVerfGE 106, 225 [233]; BVerwGE 118, 277 [279]).

    Weder fordert der Alimentationsgrundsatz eine betragsmäßige Bestimmung des Eigenvorsorgeanteils und dessen Anpassung an Änderungen des Beihilferechts noch stellt das derzeitige Beihilfensystem einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar (vgl. BVerfGE 106, 225 [232 f.]).

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Der Gesetzgeber ist insoweit nicht gehindert, den formellen Fehler, der auch den Fall einer Rechtsverordnung erfasst, die den Rahmen der Ermächtigung überschreitet, - rückwirkend - zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 330 [348]; BVerfG, NVwZ-RR 2007, 433 [434]; BVerwGE 66, 116 [122]; OVG RP, AS 29, 13 [15]).

    Dem zuständigen Gesetzgeber ist es im Rahmen seiner Kompetenzen (vgl. hierzu BVerwG, NJW 2004, 308) grundsätzlich nicht verwehrt, eine zunächst dem Verordnungsgeber überlassene und von diesem in Anspruch genommene Regelungsbefugnis wieder selbst wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 22, 330).

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Eine Verletzung des Alimentationsprinzips durch die pauschale Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten muss der Beamte mit der Feststellungsklage auf amtsangemessene Besoldung geltend machen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 -).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - im Einzelnen ausgeführt.

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    In diesem Sinne ist das Vertrauen in die Ungültigkeit einer Norm generell nicht schutzwürdig (vgl. BVerwGE 66, 116 [122]; 75, 262 [271]).

    Der Gesetzgeber ist insoweit nicht gehindert, den formellen Fehler, der auch den Fall einer Rechtsverordnung erfasst, die den Rahmen der Ermächtigung überschreitet, - rückwirkend - zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 330 [348]; BVerfG, NVwZ-RR 2007, 433 [434]; BVerwGE 66, 116 [122]; OVG RP, AS 29, 13 [15]).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (vgl. BVerfGE 87, 1 [35 f.]).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Die von Art. 33 Abs. 5 gebotene Amtsangemessenheit der Regelbesoldung bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen der Beamten, das sich nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 (BVerfGE 99, 300 [321]) berechnet.
  • BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04

    Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Dieses muss die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamten gewährleisten und über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen dem Amt angemessenen Lebenszuschnitt ermöglichen (vgl. BVerfGE 117, 330 [351]; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 K 67/07
    Die Besoldung ist nicht mehr amtsangemessen, wenn die finanzielle Ausstattung der Beamten greifbar hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückbleibt (vgl. BVerfGE 117, 372 [388]; BVerwGE 117, 305 [309]).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 34.01

    Absenkung der Besoldung und Versorgung; Alimentationsprinzip; Eigenbeitrag zur

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 3140/06

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Umlagebeträgen für die staatliche Aufsicht

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 2 A 10723/07

    Beamte müssen Kostendämpfungspauschale auch für Vergangenheit zahlen

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