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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19 (https://dejure.org/2020,22327)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.07.2020 - 2 K 22/19 (https://dejure.org/2020,22327)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 2 K 22/19 (https://dejure.org/2020,22327)
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    § 50 S 1 BImSchG, § 1 Abs 2 BImSchV 16, § 3 Abs 1 S 2 FStrG, § 17 Abs 1 S 2 FStrG, § 37 Abs 1 VwVfG
    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der B 185 mit Querungshilfe; Lärmbelästigung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (52)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 98/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Als relevanter Größenwert, bei dessen Erreichen eine UVP-Pflicht für den Bau bestimmter Arten von Straßen besteht, wird in der Anlage die Länge der Straße (5 km bzw. 10 km) genannt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 - juris Rn. 69).

    Die Vorschrift erfasst auch Änderungen und Erweiterungen von "Altvorhaben", für die nach früherem Recht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - juris Rn. 29, m.w.N.; Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013, a.a.O.).

    Der Umstand, dass die Anwendung des § 3e Abs. 1 UVPG a.F. auf zu ändernde Vorhaben, bei denen nach heutiger Rechtslage lediglich eine Vorprüfung durchzuführen wäre, streitig ist, genügt für die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG vorausgesetzte Möglichkeit, dass eine UVP-Pflicht bestehen kann (Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013, a.a.O.).

    Ausgehend hiervon wird eine Straßenplanung, die sich an den Vorgaben dieser Richtlinien orientiert, nur in besonderen Ausnahmefällen gegen das fachplanerische Abwägungsgebot verstoßen (BVerwG, Urteile vom 19. März 2003 - 9 A 33.02 - juris Rn. 39, und vom 30. Mai 2012 - 9 A 35.10 - juris Rn. 43; Urteil des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 98/12 - juris Rn. 280 f.).

  • BVerwG, 12.01.1994 - 4 B 163.93

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Es kommt darauf an, ob die Bestandteile des offengelegten und später festgestellten Plans bei einer Gesamtbetrachtung ausreichen, um einerseits dem Informationszweck des planfeststellungsrechtlichen Anhörungsverfahrens und andererseits den an einen Planfeststellungsbeschluss nach § 37 Abs. 1 i.V.m. § 73 Abs. 1 Satz 2 VwVfG zu stellenden Bestimmtheitsanforderungen, die auch in den Planfeststellungsrichtlinien ihren Niederschlag gefunden haben, zu genügen (BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994 - 4 B 163.93 - juris Rn. 16).

    Im Grunderwerbsverzeichnis (Beiakte H, Unterlage 14), das gemäß Abschnitt II Nr. 17 Abs. 1 Buchstabe n) der Planfeststellungsrichtlinien in der hier maßgeblichen Fassung vom Juni 2015 (PlaFeR 2015) regelmäßig Bestandteil des Plans ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994, a.a.O., Rn. 15), ist diese Teilfläche des 2.733 m² großen Flurstücks ... unter der Nr. ... als "vorübergehend in Anspruch zu nehmende Fläche" bezeichnet.

    Bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung des Planfeststellungsbeschlusses einschließlich der Planunterlagen (vgl. dazu nochmals BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1994, a.a.O., Rn. 16) kommt hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass diese Teilfläche von 16 m², die in den genannten Planunterlagen (Grunderwerbsverzeichnis, Beiakte H, Unterlage 14 Blatt 2, und Lageplan, Beiakte G, Unterlage 7 Blatt 3) i.V.m. der Beschreibung in der Begründung hinreichend deutlich bezeichnet ist, während der Bauphase vorübergehend in Anspruch genommen werden soll, dauerhaft aber nur dann in den Gehweg einbezogen und mit Mosaikpflaster ausgepflastert werden darf, wenn der Kläger zu 2 hierzu seine Zustimmung erteilt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Eine Straßenplanung ist auch dann noch vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (Urteile des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 99/12 - juris, Rn. 128, und vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 - juris Rn. 38).

    Ein Betroffener kann die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 - juris, Rn. 47, m.w.N., und vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 122).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Schließlich können behauptete Verstöße gegen zwingende Vorschriften des nationalen oder gemeinschaftsrechtlichen Naturschutzrechts, namentlich der Habitat- und Vogelschutzrichtlinie, dann nicht zu einem Erfolg eines Anfechtungsbegehrens führen, wenn die Planung lediglich an Mängeln leidet, die für die Sachentscheidung nicht von Einfluss gewesen oder durch eine schlichte Planergänzung zu beheben sind (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 23. Januar 2015 - 7 VR 6.14 - juris Rn. 12; Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - juris Rn. 22).

    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fall, in dem sich ein Kläger gegen die lärmtechnische Berechnung und die darauf aufbauende Behandlung der Lärmschutzbelange mit der Begründung wendet, sie beruhten auf einer verfehlten Verkehrsprognose, in der die tatsächlich zu erwartende Verkehrsbelastung des Vorhabens weit unterschätzt worden sei, die Möglichkeit nicht von der Hand gewiesen werden, dass davon die konzeptionelle Planungsentscheidung einschließlich der Trassenwahl betroffen wird; Abwägungsdefiziten aufgrund einer fehlerhaften Verkehrsprognose kann deshalb nicht durch eine Planergänzung um Schutzauflagen abgeholfen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - juris Rn. 95, und vom 9. Juni 2010 - 9 A 20.08 - juris, Rn. 72; OVG NW, Urteil vom 11. September 2019 - 11 D 81/16.AK - juris Rn. 149).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2018 - 8 B 1463/17

    Baustopp für die Verlegung der B 224 in Essen-Werden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Da die Umweltverträglichkeits(vor)prüfung nach § 4 UVPG unselbstständiger Teil eines verwaltungsbehördlichen Zulassungsverfahrens ist, richtet sich nach den jeweiligen fachplanungsrechtlichen Vorgaben, wann ein Änderungsvorhaben in diesem Sinne vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 -, juris Rn. 23, 25; OVG NW, Beschluss vom 11. April 2018 - 8 B 1463/17 - juris Rn. 38 f., m.w.N.).

    In Betracht kamen etwa Veränderungen im Grund- oder Aufriss (Verbreiterung, Höher- oder Tieferlegung, Bau zusätzlicher Fahrstreifen, Kurvenabflachung, Änderung des Überschneidungswinkels bei Kreuzungsbauwerken), die Änderung der Konstruktion von Kunstbauten (beispielsweise Brücken) oder die Anpassung höhengleicher Kreuzungen bzw. Einmündungen (OVG NW, Beschluss vom 11. April 2018, a.a.O., Rn. 41 f., m.w.N.).

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 C 21.12

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Begründung; Auslegung; Einzelfallregelung; konkret;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Die Begründung bestimmt damit den Inhalt der getroffenen Regelung mit, sodass sie in aller Regel unverzichtbares Auslegungskriterium ist (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 C 21.12 - juris Rn. 13 f., m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 73/09

    Gerichtliche Überprüfung einer Planfeststellung den Neubau betreffend für eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Der Gefahr der Entstehung eines Planungstorsos muss bei jeder abschnittsweisen Planung vorgebeugt werden (zum Ganzen: OVG NW, Urteil vom 18. Januar 2013 - 11 D 73/09.AK - juris Rn. 80 ff, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1989 - 10 C 20/88

    Festsetzung; Straße; Pflasterung; Lärm; Schallschutz; Verkehrsberuhigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Es kann vielmehr davon ausgegangen werden, dass Maßnahmen dieser Art, die lediglich den Verkehrsfluss innerhalb der Ortslage verlangsamen (sollen), nicht per se nachteilige Auswirkungen in Form von Lärmerhöhungen zu Folge haben (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. April 1989 - 10 C 20/88 - juris Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2018 - 1 U 196/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem in der Dämmerung ohne

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Im Gegensatz zu Fußgängerüberwegen, an denen Fahrzeuge den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen und, wenn nötig, warten müssen (vgl. § 26 Abs. 1 StVO), bleibt im Bereich einer Querungshilfe der Fahrverkehr bevorrechtigt; der Fahrverkehr muss lediglich - wie im übrigen Straßenverlauf auch - die gesamte Fahrbahnbreite zwecks rechtzeitigen Erkennens querender Fußgänger beobachten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018 - I-1 U 196/14 - juris Rn. 66).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen (Trassen-)Varianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 9 A 11.03 - juris Rn. 57, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 05.12.2008 - 9 B 28.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 18.11

    Vereinigung; Klagebefugnis; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltschutz;

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

  • BVerwG, 20.01.2010 - 9 A 22.08

    Straßenplanung, Lärmschutz, ergänzende Schutzauflage, Verkehrsprognose,

  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger;

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - 11 D 81/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über den sechsstreifigen Ausbau der

  • BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17

    Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die

  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 14.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12

    Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"

  • BVerwG, 18.04.2007 - 9 A 34.06

    Rechtmäßigkeit des Ausbaus einer Straße durch landwirtschaftliche Nutzflächen -

  • BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei

  • BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01

    Planfeststellung; Bedarfsplan; Planrechtfertigung; Verbesserungsmaßnahme

  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 101.89

    Drittbetroffenheit als Voraussetzungen für die Beteiligung am vereinfachten

  • BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen fehlerhafter Überschätzung

  • BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem

  • BVerwG, 06.02.1992 - 4 B 147.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidungserheblichkeit und

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11

    Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix;

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2016 - 11 D 33/13

    Klagen gegen den sechsstreifigen Ausbau der BAB 43 nur zum Teil erfolgreich

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2017 - 5 S 2449/14

    Rechtmäßigkeit der Umgestaltung einer Zufahrt sowie der Schließung einer zweiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40;

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16

    Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses;

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 5 S 1036/13

    Plangenehmigungsverfahren; Ausbau von Bahnknoten; Zuständigkeit des

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 402/03

    Einwendungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2019 - 8 R 1/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausführungsanordnung

  • VG Lüneburg, 02.02.2021 - 3 A 152/18

    Alternativenprüfung; landwirtschaftlicher Betrieb; Planfeststellung; Prüfung,

    Ein Betroffener kann grundsätzlich auch die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative geltend machen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.7.2020 - 2 K 22/19 -, juris Rn. 92).

    Ein Betroffener kann grundsätzlich die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative geltend machen (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.7.2020 - 2 K 22/19 -, juris Rn. 92).

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