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   SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10 ER   

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SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10 ER (https://dejure.org/2010,31322)
SG Bremen, Entscheidung vom 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10 ER (https://dejure.org/2010,31322)
SG Bremen, Entscheidung vom 24. August 2010 - S 18 AS 1534/10 ER (https://dejure.org/2010,31322)
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  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Er ist nach objektiven Kriterien bestimmt, die das Arbeitsverhältnis in Ansehung der Rechte und Pflichten der betreffenden Personen charakterisieren und die in ihrer Gesamtheit zu betrachten sind (EuGH. Urteil vom 06. November 2003 Rs C-413/01).

    Die Arbeitnehmereigenschaft kann allerdings nicht durch Tätigkeiten begründet werden, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (grundlegend EuGH, Urteil vom 23. März 1982 aa0, etwa auch EuGH, Urteil vom 06. November 2003 aaO).

    In der Rechtsprechung des EuGH ist die Bagatellklausel nicht als erfüllt angesehen worden bei einer von Beginn an zeitlich auf zweieinhalb Monate befristeten (Vollzeit-) Tätigkeit (EuGH, Urteil vom 06. November 2003 aaO), bei einer 30 Wochenstunden umfassenden Tätigkeit eines Rehabilitanden gegen Unterkunft und Taschengeld (EuGH Urteil vom 07. September 2004 Rs. C-456/02), bei einem Zeitumfang von 12 Wochenstunden (Urteil vom 03. Juni 1986 Rs, 139/85) und auch von 10 Wochenstunden (Urteil vom 14. Dezember 1995, Rs C-444/93).

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Sie muss nicht den Umfang haben, dass aus ihr Einkommen erzielt wird, das im Beschäftigungsgebiet als Minimaleinkommen definiert ist oder angesehen wird (bereits EuGH, Urteil vom,e23. März 1982, Rs 53/81) bzw. das den Bezug ergänzender Sozialleistungen nötig macht bzw ausschließt (EuGH, Urteil vom 03. Juni 1986, Rs 139/85).

    In der Rechtsprechung des EuGH ist die Bagatellklausel nicht als erfüllt angesehen worden bei einer von Beginn an zeitlich auf zweieinhalb Monate befristeten (Vollzeit-) Tätigkeit (EuGH, Urteil vom 06. November 2003 aaO), bei einer 30 Wochenstunden umfassenden Tätigkeit eines Rehabilitanden gegen Unterkunft und Taschengeld (EuGH Urteil vom 07. September 2004 Rs. C-456/02), bei einem Zeitumfang von 12 Wochenstunden (Urteil vom 03. Juni 1986 Rs, 139/85) und auch von 10 Wochenstunden (Urteil vom 14. Dezember 1995, Rs C-444/93).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    In der Rechtsprechung des EuGH ist die Bagatellklausel nicht als erfüllt angesehen worden bei einer von Beginn an zeitlich auf zweieinhalb Monate befristeten (Vollzeit-) Tätigkeit (EuGH, Urteil vom 06. November 2003 aaO), bei einer 30 Wochenstunden umfassenden Tätigkeit eines Rehabilitanden gegen Unterkunft und Taschengeld (EuGH Urteil vom 07. September 2004 Rs. C-456/02), bei einem Zeitumfang von 12 Wochenstunden (Urteil vom 03. Juni 1986 Rs, 139/85) und auch von 10 Wochenstunden (Urteil vom 14. Dezember 1995, Rs C-444/93).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Zuletzt ist die Arbeitnehmereigenschaft - in diesem Falle auch vom vorlegenden Bundessozialgericht - nicht in Frage gestellt worden bei einer Beschäftigungszeit zwischen 3 und 14 Stunden wöchentlich bei einem Einkommen zwischen 40 und 168, 67 Euro (Urteil vom 18. Juli 2007, Rs C-213/05) sowie bei einer "kurzen und nicht existenzsichernden" geringfügigen bzw. einer "wenig als mehr als einen Monat dauernden" Beschäftigung (Urteil vom 04. Juni 2009, Rs C-22/08 verbunden mit C 23/08).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Zuletzt ist die Arbeitnehmereigenschaft - in diesem Falle auch vom vorlegenden Bundessozialgericht - nicht in Frage gestellt worden bei einer Beschäftigungszeit zwischen 3 und 14 Stunden wöchentlich bei einem Einkommen zwischen 40 und 168, 67 Euro (Urteil vom 18. Juli 2007, Rs C-213/05) sowie bei einer "kurzen und nicht existenzsichernden" geringfügigen bzw. einer "wenig als mehr als einen Monat dauernden" Beschäftigung (Urteil vom 04. Juni 2009, Rs C-22/08 verbunden mit C 23/08).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    In der Rechtsprechung des EuGH ist die Bagatellklausel nicht als erfüllt angesehen worden bei einer von Beginn an zeitlich auf zweieinhalb Monate befristeten (Vollzeit-) Tätigkeit (EuGH, Urteil vom 06. November 2003 aaO), bei einer 30 Wochenstunden umfassenden Tätigkeit eines Rehabilitanden gegen Unterkunft und Taschengeld (EuGH Urteil vom 07. September 2004 Rs. C-456/02), bei einem Zeitumfang von 12 Wochenstunden (Urteil vom 03. Juni 1986 Rs, 139/85) und auch von 10 Wochenstunden (Urteil vom 14. Dezember 1995, Rs C-444/93).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2008 - L 14 B 282/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Von den nationalen Gerichten hat das LSG NRW eine Tätigkeit im Umfang von 4 Stunden pro Woche bei einem Monatslohn von 160, 00 Euro für ausreichend gehalten, die Arbeitnehmereigenschaft zu begründen (Beschluss vom 30. Januar 2008 - L 20 8 76/07 SO) und das LSG Berlin-Brandenburg eine Beschäftigung von 10 Stunden pro Woche bei tariflicher Entlohnung (Beschluss vom 30. Mai 2008 - L 14 B 282/08 AS Er) ...".
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Sie muss nicht den Umfang haben, dass aus ihr Einkommen erzielt wird, das im Beschäftigungsgebiet als Minimaleinkommen definiert ist oder angesehen wird (bereits EuGH, Urteil vom,e23. März 1982, Rs 53/81) bzw. das den Bezug ergänzender Sozialleistungen nötig macht bzw ausschließt (EuGH, Urteil vom 03. Juni 1986, Rs 139/85).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2009 - L 10 AS 617/09

    Arbeitnehmerbegriff bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen an einen

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Das LSG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 08.06.2009 - L 10 AS 617/09 B ER dazu wörtlich in einem ähnlich gelagerten Fall ausgeführt:.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2008 - L 19 B 111/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Bremen, 24.08.2010 - S 18 AS 1534/10
    Höchsthilfsweise, den Antragstellern im beantragten zeitraum eine Notversorgung nach dem Muster des Beschlusses des LSG NRW vom 16.07.2008 _ L 19 B 111/08 AS ER zu gewähren.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2009 - L 15 AS 864/09

    Sicherung des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums während eines

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