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   SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18   

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SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18 (https://dejure.org/2022,5500)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 21.02.2022 - S 13 KR 200/18 (https://dejure.org/2022,5500)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 21. Februar 2022 - S 13 KR 200/18 (https://dejure.org/2022,5500)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89

    Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Diese Differenzierung nach dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses beruht auf der Zweckbestimmung des Krankengeldes, das den Versicherten während der Arbeitsunfähigkeit bewirkenden Erkrankung wirtschaftlich absichert und in der Erwartung schützt, nach Beseitigung der Arbeitsunfähigkeit seine bisherige Arbeit wieder aufzunehmen (BSGE 69, 180, 183).

    Kündigt der Arbeitgeber nicht, muss auch bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit von einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis ausgegangen werden (BSGE 69, 180, 183-186).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Die Frage, ob ein Versicherter arbeitsunfähig ist, muss somit im Rahmen der Krankenversicherung der Arbeitslosen (KVdA) stets an dem Kriterium überprüft werden, ob der Versicherte Arbeiten verrichten kann, die ihm nach dem Arbeitsförderungsrechtzugemutet werden können (BSGE 96, 182).
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Es kommt mithin darauf an, ob der Versicherte die an seinen konkreten Arbeitsplatz gestellten beruflichen Anforderungen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erfüllen und die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeit nicht mehr verrichten kann (BSGE 94, 19).
  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Darunter ist die unmittelbar vor Eintritt der jeweiligen Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Beschäftigung zu verstehen (BSGE 51, 287).
  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Feststellung eines höheren Grades der Behinderung; Verfahrensrüge im

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Der hieraus resultierende Verfahrensmangel ist gem. § 202 S. 1 SGG in Verbindung mit § 295 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Einverständnis der Beteiligten geheilt (vgl. BSG, Beschl. v. 4. November 2021 - B 9 SB 76/20 B).
  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" -

    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Arbeitsunfähigkeit liegt grundsätzlich vor, wenn der Versicherte seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin, seinen Zustand zu verschlimmern, verrichten kann (BSGE 26, 288).
  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
    Auszug aus SG Darmstadt, 21.02.2022 - S 13 KR 200/18
    Nimmt der Versicherte eine andere Tätigkeit auf und liegt darin die Lösung vom bisherigen Beruf , so bildet die neue Tätigkeit den für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit maßgeblichen Bezugspunkt (BSGE 32, 18).
  • BFH, 30.06.2023 - V B 13/22

    "Videokonferenz" und gesetzlicher Richter

    Dementsprechend kommt es auch nicht auf die instanzgerichtliche Rechtsprechung und auf Beiträge im Schrifttum an, die sich nur zu verzichtbaren Verfahrensmängeln äußern (vgl. z.B. zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts --OLG-- vom 15.07.2021 - 4 U 48/20, Recht Digital 2022, 185, Rz 53 f.; Sozialgericht Darmstadt, Urteil vom 21.02.2022 - S 13 KR 200/18, juris, Rz 14; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Hessisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 8 K 1324/10, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 2061, Rz 10; vgl. auch Brandis in Tipke/Kruse, § 91a FGO Rz 11 mit Bezugnahme auf den vorstehenden BSG-Beschluss; zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 18; Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Aufl., § 128a Rz 17 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Saarländischen OLG; zur Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit und des Anspruchs auf rechtliches Gehör Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 128a Rz 3a; Ulrich in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 102a VwGO Rz 41 mit Bezugnahme auf das vorstehende Urteil des Hessischen FG; zum vorstehenden BSG-Beschluss vgl. Müller, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2022, 277; zum Verstoß gegen die Grundsätze der Mündlichkeit oder der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Klasen in Ory/Weth, juris PraxisKommentar Elektronischer Rechtsverkehr, Bd. 2, 2. Aufl., § 128a ZPO [Stand: 12.05.2023] Rz 30; zur Vergleichbarkeit des § 91a Abs. 1 FGO mit der Nichtteilnahme an der mündlichen Verhandlung nach § 91 Abs. 2 FGO Schumann, Deutsches Steuerrecht 2022, 1359; vgl. auch ohne Äußerung zur vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung Windau, NJW 2020, 2753, 2754).
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