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   SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18   

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https://dejure.org/2020,50154
SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18 (https://dejure.org/2020,50154)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 08.12.2020 - S 4 SO 81/18 (https://dejure.org/2020,50154)
SG Nürnberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - S 4 SO 81/18 (https://dejure.org/2020,50154)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UN-BRK Art. 24 Abs. 3b, Abs. c; GG Art. 3 Abs. 3; SGB XII § 53, § 54, § 55; SGB IX § 76, § 82, § 113
    Paradigmenwechsel zu Eingliederungsansprüchen behinderter Menschen

  • rewis.io

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht sie damit im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

    Deutsche Rechtsvorschriften sind nach Möglichkeit so auszulegen, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nicht entsteht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 141, 1 ).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht sie damit im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 142, 313 ; 149, 293 ).

    Gleichwohl besitzt sie verfassungsrechtliche Bedeutung als Auslegungshilfe für die Bestimmung des Inhalts und der Reichweite der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 142, 313 ).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Völkervertragliche Bindungen haben innerstaatlich zwar nicht den Rang von Verfassungsrecht (vgl. für die EMRK BVerfGE 111, 307 ).

    Deutsche Rechtsvorschriften sind nach Möglichkeit so auszulegen, dass ein Konflikt mit völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland nicht entsteht (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 141, 1 ).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Denn dem Merkmal der Erforderlichkeit liegt ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde, das eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung verlangt (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az. B 8 SO 30/10 R, Rn. 21 BAYERN.RECHT; BSG, Urteil vom 09.12.2016, Az. B 8 SO 8/15 R, Rn. 26 BAYERN.RECHT, jeweils m.w.N.) Eine Eingliederungshilfemaßnahme ist erforderlich, wenn sie aufgrund der Behinderung im konkreten Fall geboten ist.
  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Das Bundesverfassungsgericht führt hierzu Kammerbeschluss vom 30. Januar 2020, Az. 2 BvR 1005/18 -, Rn. 40, juris aus (Unterstreichungen eingefügt):.
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Mit Urteil vom 06.03.2012 habe das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 1 KR 10/11 R), dass das unmittelbar anwendbare UNkonventionsrechtliche Diskriminierungsverbot dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot behinderter Menschen entspreche und zum Beispiel Art. 30 Abs. 4 UN-BRK einen unmittelbaren Anspruch des Hilfesuchenden begründen würde.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 7 SO 4642/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    4.) Unabhängig davon, ob die UN-BRK, insbesondere vorliegend die Artt. 30 Abs. 4, 24 UN-BRK einen unmittelbaren und klagbaren Anspruch auf Erlernen der DGS vermittelt (dagegen: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013, Az.: L 7 SO 4642/12) sind jedenfalls deren Wertungen bezüglich der Frage der Erforderlichkeit der DGS zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Innerhalb der deutschen Rechtsordnung steht sie damit im Rang eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 142, 313 ; 149, 293 ).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Denn dem Merkmal der Erforderlichkeit liegt ein individualisiertes Förderverständnis zugrunde, das eine am Einzelfall orientierte, individuelle Beurteilung verlangt (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az. B 8 SO 30/10 R, Rn. 21 BAYERN.RECHT; BSG, Urteil vom 09.12.2016, Az. B 8 SO 8/15 R, Rn. 26 BAYERN.RECHT, jeweils m.w.N.) Eine Eingliederungshilfemaßnahme ist erforderlich, wenn sie aufgrund der Behinderung im konkreten Fall geboten ist.
  • LSG Thüringen, 23.05.2012 - L 8 SO 640/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Nürnberg, 08.12.2020 - S 4 SO 81/18
    Denn bei Leistungen nach § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII a.F. hat der Sozialhilfeträger gemäß § 17 Abs. 2 SGB XII über Art und Ausmaß der Leistungserbringung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012, Az. L 8 SO 640/09 mwN), auch wenn das "Ob" der Leistung nicht in seinem Ermessen steht.
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R

    Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge

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