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   VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267   

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VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267 (https://dejure.org/2022,16661)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.02.2022 - B 5 E 21.1267 (https://dejure.org/2022,16661)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Februar 2022 - B 5 E 21.1267 (https://dejure.org/2022,16661)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; BBG § 17 Abs. 4; BLV § 20; VV-BLV Anlage 2
    Verbeamtung eines Tarifangestellten, Fehlen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, keine Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.12.2020 - 2 A 2.20

    Übernahme vom Tarifangestellten- in das Beamtenverhältnis auf Probe nur bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Diese Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung grundlegend festgehalten (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online).

    Diese sind - neben weiteren Voraussetzungen - eine zulässige gesetzliche und verordnungsrechtliche Konkretisierung der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, anhand derer über ein Übernahmebegehren von Verfassungs wegen zu entscheiden ist (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 10).

    Auch eine unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) ausnahmsweise eröffnete gerichtliche Kontrolle auf Willkür oder Missbrauch verhilft der Klage nicht zum Erfolg, weil die Entscheidung, den Antragsteller nicht vom Tarifangestellten in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, nach diesem Maßstab nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 12).

    Zu diesem Bereich gehört auch die hier in Rede stehende Einschätzung der Antragsgegnerin, die Entscheidung, ob sie einen Bediensteten im Tarifangestellten- oder im Beamtenverhältnis an sich binden will, davon abhängig zu machen, ob dieser über eine - allein von ihr zu definierende - für die Aufgabenerfüllung nützliche besondere Qualifikation verfügt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 13).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG erstreckt sich insbesondere nicht auf die Frage, ob eine Stellenbesetzung im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis erfolgt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 14, m.w.N.).

    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Bediensteten wahr (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 15).

    Die Vorschrift garantiert lediglich institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 16).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tarifbeschäftigte auf seinem Dienstposten hoheitliche Befugnisse ausübt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 17).

    Ebenso obliegt es allein seiner Entscheidung, ob er für Letzteres zur Voraussetzung macht, dass der Bewerber über ein - allein im öffentlichen Interesse begründetes und allein vom Dienstherrn festzulegendes - besonderes fachliches Wissen verfügt (BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 18 f.).

    Er verfügt insbesondere über keine subjektiv-rechtliche Rechtsposition, kraft der er eine Erweiterung der aufgelisteten Berufsfelder auch um seine eigene Ausbildung beanspruchen könnte (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 21).

    Dem entsprechend hat der Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden, dass etwa Festlegungen des Dienstherrn in einer Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung zwar zum objektiv-rechtlichen Bereich der Organisationsgewalt gehören, diese aber auf eine entsprechende Klage des Beamten hin einer gerichtlichen Kontrolle auf Willkür und Missbrauch zugänglich sind (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2020 - 2 A 2/20, NVwZ-RR 2021, 455, beck-online, Rn. 22 f.).

  • VGH Bayern, 22.03.2018 - 3 CE 18.398

    Einhaltung eines generalisierend festgelegten Anforderungsprofils bei

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Danach ist der Streitwert ausgehend von der Besoldungsgruppe A 9 (3.799,32 Euro) auf 11.397,96 Euro (3 x 3.799,32 Euro) festzusetzen (BayVGH, B.v. 22.3.2018, Az.: 3 CE 18.398 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Entscheidung über den Antrag des Antragstellers als Tarifbeschäftigten auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U. v. 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 21.7.2020 - 6 CE 20.1191 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746/747; B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
  • VG Potsdam, 06.05.2015 - 2 K 2060/13

    Recht der Bundesbeamten

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Mit weiteren Schriftsätzen vom 17.12.2021 und 29.12.2021 ließ der Antragsteller ergänzend ausführen, dass in materiell-rechtlicher Hinsicht auf das Urteil des VG Potsdam vom 06.05.2015, Az. 2 K 2060/13 verwiesen werde, in dem die von der Antragsgegnerin genannte Anlage 2 lediglich als Arbeitserleichterung bezeichnet werde.
  • VG Gelsenkirchen, 24.10.2008 - 1 K 5178/08

    Örtliche Zuständigkeit, Verweisung, Wohnsitz, Einstellung, Übernahme,

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Bei einer Streitigkeit über die Entstehung eines Beamtenverhältnisses ist auf den privaten Wohnsitz im Sinne der §§ 7 bis 11 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abzustellen, weil sich der Kläger noch nicht im Beamtenverhältnis befindet und daher noch keinen dienstlichen Wohnsitz hat (VG Gelsenkirchen, B.v. 24.10.2008 - 1 K 5178/08 - juris; Berstermann in BeckOK, VwGO, 42. Ed. 1.7.2017, § 52 Rn. 15).
  • OVG Sachsen, 18.12.2020 - 2 B 169/20

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Tarifbeschäftigte;

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Die Entscheidung über die Übernahme eines Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis ist entgegen den Ausführungen der Antragstellerseite ausschließlich am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 Satz 1 BBG zu messen (SächsOVG, B. v. 18.12.2020 - 2 B 169/20, BeckRS 2020, 37868 Rn. 13, beck-online).
  • VG Bayreuth, 11.10.2017 - B 5 K 17.747

    Örtliche Zuständigkeit für Klage auf Übernahme in das Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Nicht abzustellen ist daher auf einen etwaigen zukünftigen dienstlichen Wohnsitz, den der Antragsteller im Falle der Entstehung eines Beamtenverhältnisses sodann innehaben würde (VG Bayreuth, B. v. 11.10.2017 - 5 K 17.747, BeckRS 2017, 129248 Rn. 5, beck-online).
  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Diese Grundsätze gelten auch bei der Entscheidung über den Antrag des Antragstellers als Tarifbeschäftigten auf Übernahme in das Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, U. v. 25.2.2010 - 2 C 22.09 -, juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 21.7.2020 - 6 CE 20.1191 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
    Es verbleibt bei dem Grundsatz, dass für die Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit der Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. Antragstellung maßgeblich ist, vgl. § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG (vgl. etwa BVerwG, B.v. 11.6.1981 - 2 ER 401.81 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CE 22.710

    Bundesbeamtenrecht, Einstellung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Übernahme von

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 22. Februar 2022 - B 5 E 21.1267 - wird zurückgewiesen.
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