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   VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19   

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https://dejure.org/2020,25303
VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19 (https://dejure.org/2020,25303)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2020 - 19 K 492.19 (https://dejure.org/2020,25303)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2020 - 19 K 492.19 (https://dejure.org/2020,25303)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Berlin, 01.07.2020 - 19 K 3.18

    Erhaltungsrechtliche Genehmigung: behördliche Entscheidungsfrist

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Dabei geht die Kammer entgegen der Ansicht des Beklagten davon aus, dass die einmonatige Entscheidungsfrist der Bauaufsichtsbehörde nicht erst mit der formellen Vollständigkeit des Antrags, also der Einreichung aller von der Behörde in jedem Verfahren "checklistenmäßig" abgefragten Unterlagen beginnt, sondern mit dem in der Regel früheren Zeitpunkt der Bescheidungsfähigkeit des konkreten Antrags (vgl. bereits die Urteile der Kammer vom 2. April 2019, a.a.O., S. 7 sowie eingehend vom 1. Juli 2020 - VG 19 K 3.18 -, juris Rn. 35 ff.; so auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: 2/2020, § 22 Rn. 54a), der auch als materielle Vollständigkeit bezeichnet werden kann.

    Dabei ist schon zweifelhaft, ob ein ausreichender Grund für die Verlängerung der Frist gegeben war (vgl. zu den Voraussetzungen das Urteil der Kammer vom 1. Juli 2020 - VG 19 K 3.18 -, juris Rn. 43).

  • BGH, 20.04.2017 - III ZR 470/16

    Gaststättenerlaubnisverfahren: Verfassungsmäßigkeit der gaststättenrechtlichen

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Diesem Erfordernis kann durch Mitteilung sowohl des neuen Fristendes als auch des konkreten Verlängerungszeitraums Genüge getan werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 2017 - BGH III ZR 470/16 -, juris Rn. 40 aus einem Amtshaftungsprozess zum vergleichbaren § 6a GewO).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Zu der vergleichbaren Regelung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB hat das das Bundesverwaltungsgericht verneint (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 24/95 -, juris Rn. 17 f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2005 - 8 OB 57/05

    Anspruch auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente ohne Nebenbestimmungen;

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Rechtsbehelfsbelehrung des Versagungsbescheides dahin lautete, dass gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden kann, diese Belehrung aber für den Betroffenen nicht erkennbar unrichtig gewesen ist und er deshalb mit anwaltlicher Unterstützung Widerspruch eingelegt hat (ebd., Rn. 16; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20. Mai 2005 - OVG 8 OB 57/05 -, juris amtl. Ls.).
  • BVerwG, 06.05.1970 - IV C 28.68

    Erteilung einer Bodenverkehrsgenehmigung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Genau zu dieser Wendung aber hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass Genehmigungsfähigkeit (im Sinne von Bescheidungsfähigkeit) nicht die unmittelbare Prüfungsfähigkeit eines Antrages in der Weise verlangt, dass das Vorliegen oder Fehlen eines Versagungsgrundes ohne weiteres aufgrund der in ihm enthaltenen Angaben festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970 - BVerwG IV C 28.68 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2008 - 5 NC 73.08

    Zulässigkeit der wirksamen Zustellung eines Verwaltungsaktes per Fax an den

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Dabei handelt es sich um schriftliche Verwaltungsakte, die elektronisch übermittelt werden (vgl. Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 41 Rn. 82 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 41 Rn. 41; ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - OVG 5 NC 73.08 -, juris Rn. 3, wonach auf Telefaxe die 3-Tage-Regel anwendbar ist).
  • OVG Berlin, 13.06.1991 - 2 B 35.88

    Bauplanungsrecht, - Teilung eines Grundstücks im Planbereich, -

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Eine entsprechende Erklärung müsste von echter Freiwilligkeit getragen sein und in eindeutiger und unmissverständlicher Form vorliegen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 13. Juni 1991 - OVG 2 B 35.88 -, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 19.11.1968 - IV B 93.68

    Feststellung der Erteilung einer beantragten Bodenverkehrsgenehmigung

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2020 - 19 K 492.19
    Das Begehren auf Erteilung einer schriftlichen Bestätigung zum Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 22 Abs. 5 Satz 5 BauGB i.V.m. § 173 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BauGB ist gerichtlich im Wege einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen, weil mit der Bestätigung keine Regelung im Sinne des § 1 Abs. 1 VwVfG Bln i.V.m. § 35 Satz 1 VwVfG getroffen, sondern lediglich die gesetzlich eingetretene Rechtsfolge, dass eine Genehmigung als erteilt gilt, schriftlich bestätigt wird (vgl. zuletzt das Urteil der Kammer vom 2. April 2019 - VG 19 K 1.18 -, UA S. 6; vgl. außerdem BVerwG, Beschluss vom 19. November 1968 - BVerwG IV B 93.68 -, BRS 20 Nr. 94, mit dem eine berufungsgerichtliche Entscheidung bestätigt wurde, die im Fall einer Genehmigungsbedürftigkeit eine Feststellungsklage für unzulässig hielt wegen einer möglichen Leistungsklage; zum diesbezüglich vergleichbaren § 42a VwVfG s. auch Uechtritz, in: Mann/ Sennekamp/ders., VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 42a Rn. 83 m.w.N.).
  • VG Berlin, 05.03.2021 - 19 L 507.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer fingierten erhaltungsrechtlichen

    Denn die Monatsfrist des § 22 Abs. 5 Satz 2 BauGB begann bereits mit Eingang des bescheidungsfähigen Bauantrags zu laufen (vgl. hierzu ausführlich VG Berlin, Urteil vom 14. August 2020 - 19 K 492.19 -, juris Rn. 26 ff. m.w.N.) und endete folglich am 13. Juni 2019.
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