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   VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21   

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VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21 (https://dejure.org/2021,13197)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19.04.2021 - 9 I 6/21 (https://dejure.org/2021,13197)
VG Cottbus, Entscheidung vom 19. April 2021 - 9 I 6/21 (https://dejure.org/2021,13197)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Karlsruhe, 10.12.2019 - 3 K 7772/19

    Betreten und Durchsuchen der Wohnung zum Zweck der Abschiebung;

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Über den Antrag, in Bezug auf den der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eröffnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2020 - OVG 2 L 5.20 -), entscheidet die Kammer; eine alleinige Zuständigkeit des Vorsitzenden nach § 169 VwGO ist nicht gegeben, da diese Vorschrift lediglich die Vollstreckung aus Titeln nach § 168 VwGO betrifft (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 K 7772/19 - juris Rn. 10).

    Einer Kostenentscheidung und Festsetzung eines Verfahrenswertes bedarf es nicht, da nach dem Gerichtskostengesetz vorliegend keine Gebühren anfallen (vgl. VG Karlsruhe, B. v. 10. Dezember 2019 - 3 K 7772/19 - juris Rn. 31).

  • VG Gießen, 26.11.2019 - 6 N 4595/19
    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Eine Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO ergibt sich demgegenüber nicht, da insoweit keine Streitigkeit nach dem Asylgesetz vorliegt (so aber: VG Gießen, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 N 4595/19 -, juris Rn. 3).

    Zudem stellt § 58 Abs. 6 AufenthG als insoweit spezialgesetzliche Regelung darauf ab, dass die Verantwortlichkeit für die Durchsuchung und letztlich die Abschiebung des zu ergreifenden Ausländers allein bei der die Abschiebung durchführenden Behörde liegt (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 N 4595/19 - juris Rn. 5).

  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 2474/14

    Durchsuchung einer Wohnung aufgrund eines anonymen Hinweises (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält und damit eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz vorsieht; der Richter darf die Wohnungsdurchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund einer eigenverantwortlichen Prüfung der Ermittlungen davon überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, B. v. 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 26.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Aufnahme; Austauschmittel;

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Im Übrigen sieht weder die Dublin-DVO noch die Dublin-III-Verordnung (vgl. dort Art. 26 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 604/2013) einen Vorrang der Überstellung auf Initiative des Asylbewerbers vor (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 26.14 - BVerwGE 153, 24-36, Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Maßgeblich ist insoweit indes, ob die angefochtene oder begehrte Maßnahme oder Entscheidung ihre rechtliche Grundlage im Asylgesetz findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 6/97 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2019 - OVG 3 M 41.18 - juris Rn. 2), was vorliegend nicht der Fall ist, da sich die Normen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) finden.
  • VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 22 I 28/20

    Durchsuchung Abschiebung Betreten Verhältnismäßigkeit prophylaktische

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Damit wird zugleich die Frage der (voraussichtlichen) Erforderlichkeit der Durchsuchung, weil der betreffende Ausländer nach dem Betreten der Wohnung nicht angetroffen wird, dem Richter im Rahmen der präventiven Kontrolle des Grundrechtseingriffs zugeschrieben (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Oktober 2020 - 22 I 28/20 - juris Rn. 33 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2019 - 11 S 401/19

    Kompetenz des Bundesamtes bei Dublin-Rückführungen; Amtshilfe

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Zwar dient die beantragte Durchsuchunganordnung der Durchsetzung der mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. August 2020 in Ziffer 3 des Bescheides ausgesprochenen Abschiebungsanordnung nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Asylgesetz (AsylG), in dessen Rahmen die Ausländerbehörde bzw. die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) in Amtshilfe für das Bundesamt tätig wird (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 11 S 401/19 - juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 30.09.2019 - 2 S 262/19
    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Außergerichtliche Kosten sind angesichts der fehlenden Beteiligung der Antragsgegner an dem Verfahren und dem demgemäß fehlenden kontradiktorischen Charakter des Verfahrens nicht zu erstatten (vgl. OVG Bremen, B. v. 30. September 2019 - 2 S 262/19 - juris Rn. 24).
  • VG Aachen, 19.02.2021 - 4 L 108/21

    SARS-CoV-2 Test; Reisefähigkeit; Dublin-III; Dublin-Überstellung

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Zwar wird diese - wie bereits ausgeführt - lediglich in Amtshilfe für das Bundesamt tätig (vgl. VGH Mannheim, a.a.O.; VG Cottbus, Beschluss vom 29. April 2016 - 4 L 183/16 - juris Rn. 12; VG Aachen, Beschluss vom 19. Februar 2021 - 4 L 108/21 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 3 M 41.18

    Anspruch auf Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung - Streitigkeit nach dem

    Auszug aus VG Cottbus, 19.04.2021 - 9 I 6/21
    Maßgeblich ist insoweit indes, ob die angefochtene oder begehrte Maßnahme oder Entscheidung ihre rechtliche Grundlage im Asylgesetz findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 6/97 - juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2019 - OVG 3 M 41.18 - juris Rn. 2), was vorliegend nicht der Fall ist, da sich die Normen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) finden.
  • VG Cottbus, 29.04.2016 - 4 L 183/16

    Ausländerrecht

  • OVG Bremen, 05.08.2019 - 2 F 211/19
  • RG, 19.06.1920 - I 5/20

    Haftungsmodell beim Handel mit Kuxen gothaischer Gewerkschaften

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2022 - 13 ME 276/22

    Abschiebung; Beschwerde; Landesaufnahmebehörde Niedersachsen; rechtliches Gehör;

    Wird die behördlich beantragte Durchsuchungsanordnung vom Verwaltungsgericht erlassen, ohne dass dem von der Durchsuchung betroffenen Ausländer oder sonstigen Wohnungsinhaber der behördliche Antrag im gerichtlichen Verfahren zugestellt und rechtliches Gehör gewährt worden ist, kann der Vorsitzende des Prozessgerichts oder ein von ihm bestimmtes Mitglied die antragstellende Behörde gemäß § 56 Abs. 1 und 2 VwGO in Verbindung mit §§ 168 Abs. 2, 173 ff. ZPO, § 14 VwGO beauftragen, die gerichtliche Durchsuchungsanordnung dem von der Durchsuchung betroffenen Ausländer oder sonstigen Wohnungsinhaber spätestens mit der Durchführung der Durchsuchung zuzustellen (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 10.12.2021 - 3 O 12/21 -, juris Rn. 26; VG Cottbus, Beschl. v. 19.4.2021 - 9 I 6/21 -, juris Rn. 12; VG Gießen, Beschl. v. 26.11.2019 - 6 N 4595/19 -, juris Rn. 9; Dietz, Richterlicher Durchsuchungsbeschluss nach § 58 Abs. 8 AufenthG, in: BayVBl. 2021, 505, 506).
  • VG Göttingen, 27.04.2023 - 1 E 142/23

    Abschiebung; Dritter; Durchsuchung; Antrag auf richterliche Anordnung der

    Denn die Auffassung, wonach sogenannte "prophylaktische" Anordnungen der Durchsuchung nicht zulässig wären, verkennt, dass bereits im Durchsuchungsbeschluss Maßgaben zum Ablauf der geplanten Durchsuchung gemacht werden können, die insbesondere die Erforderlichkeit der Durchsuchung rechtlich absichern (so auch VG Cottbus, Beschl. v. 19.04.2021 - 9 I 6/21 -, juris Rn. 9 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 05.08.2019 - 2 F 211/19 -, juris Rn. 14).
  • VG Schwerin, 20.02.2023 - 1 E 314/23

    Zuständigkeit für den Erlass einer ausländerrechtlichen Durchsuchungsanordnung in

    Eine Zuständigkeit nach § 52 Nr. 2 Satz 3 VwGO ergibt sich demgegenüber nicht, da keine Streitigkeit nach dem Asylgesetz vorliegt (vgl. Niedersächsisches OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. November 2022 - 13 ME 276/22 -, Rn. 11, juris; VG Cottbus, Urteil vom 19. April 2021 - 9 I 6/21 -, Rn. 1, juris).
  • VG Cottbus, 15.06.2021 - 9 I 7/21
    Die Durchführung der Festnahme sowie Zuführung durch die Ausländerbehörde bzw. für Brandenburg wegen § 3 Nr. 6 i. V. m. § 4 Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung durch die ZABH umfasst auch das Aufgreifen des abzuschiebenden Ausländers, zu dessen Zweck die hier beantragte Durchsuchungsanordnung getroffen werden soll; es handelt sich damit um Modalitäten im Rahmen der Durchführung der Amtshilfe (hier: Festnahme und Zuführung), die sich nach dem Recht der ersuchten Behörde richtet und mithin von dieser - da sie nur vom Gericht angeordnet werden kann - auch zu beantragen ist (vgl. VG Cottbus, B. v. 19. April 2021 - 9 I 6/21 - juris Rn. 2; AG Augsburg, B. v. 06. Oktober 2011 - 2 M 27049/11 - juris Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13. Februar 1980 - 3 B 1716/79 - juris Rn. 11).
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