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   VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17   

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VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17 (https://dejure.org/2018,47549)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22.08.2018 - 1 A 340/17 (https://dejure.org/2018,47549)
VG Göttingen, Entscheidung vom 22. August 2018 - 1 A 340/17 (https://dejure.org/2018,47549)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2017 - 11 S 2090/17

    Auslegung der Übergangsregelung in AufenthG 2004 § 60a Abs 6 S 1 Nr 3

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Demgegenüber sieht in Einklang mit der früheren Erlasslage in Niedersachsen der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 09.10.2017 - 11 S 2090/17 -, juris Rn. 6 ff.) den Wortlaut von § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG als offen an.

    Er ist mithin in die Zukunft gerichtet (so auch VGH BW, Beschl. v. 09.10.2017 - 11 S 2090/17 -, juris Rn. 8) und kann nur in Bezug auf ein Asylverfahren erreicht werden, das zum Zeitpunkt der Verkündung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes am 20. Oktober 2015 noch nicht durch einen förmlich gestellten Asylantrag beim Bundesamt anhängig war, nicht jedoch durch die Streichung von Beschäftigungsmöglichkeiten bezüglich bereits eingereister und im Asylverfahren befindlicher Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten des Balkan.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2017 (- 11 S 2090/17 -, juris Rn. 9) zutreffend auf das Zusammenspiel des Beschäftigungsverbots in § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § 61 Abs. 2 Satz 4 AsylG mit § 26 Abs. 2 BeschV hin, der mit dem Asylpaket I ebenfalls neu gefasst wurde.

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2016 - 8 ME 183/16

    Asylantrag; Aussetzung der Abschiebung; Berufsausbildung; Beschwerde; Duldung;

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht angeschlossen haben, kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt der förmlichen Asylantragstellung an (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 08.12.2016 - 8 ME 183/16 -, juris Rn. 6; Hbg.

    Insoweit ist die ursprüngliche Erlasslage in Niedersachsen vom zutreffenden Normverständnis wie von der Normgenese informiert gewesen und widersprach nach Auffassung der Kammer gerade nicht der Gesetzeslage (so aber Nds. OVG, Beschl. v. 08.12.2016 - 8 ME 183/16 -, juris Rn. 7).

    Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Abweichung von den Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2016 - 8 ME 183/16 -, vom 30. August 2018 - 13 ME 298/18 - und vom 19. September 2018 - 13 ME 355/18 - in der im vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Frage der Auslegung des Begriffs der Asylantragstellung in § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zuzulassen.

  • OVG Niedersachsen, 19.09.2018 - 13 ME 355/18

    Asylantrag; Asylantragstellung; Ausbildungsduldung; sicherer Herkunftsstaat;

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Einen solchen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grund für die Unterscheidung nach Herkunftsländern hat der Gesetzgeber indes herangezogen, als er auf die äußerst niedrige Anerkennungsquote von Asylantragstellern aus diesen Herkunftsländern und die allgemeine Lage in den Ländern abstellte (so auch Nds. OVG, Beschl. v. 19.09.2018 - 13 ME 355/18 -, juris Rn. 9 ff.; Werdermann, Die Vereinbarkeit von Sonderrecht für Asylsuchende und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten mit Art. 3 GG, ZAR 2018, S. 11; vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, BT-Drs. 18/6185, S. 25 f., S. 40 ff. (zu Kosovo); Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, BR-Drs.

    OVG, Beschl. v. 15.11.2017 - 3 Bs 252/17 -, juris Rn. 9; OVG NW, Beschl. v. 18.08.2017 - 18 B 792/17, juris Rn. 5; zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 19.09.2018 - 13 ME 355/18 -, juris Rn. 5).

    Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Abweichung von den Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2016 - 8 ME 183/16 -, vom 30. August 2018 - 13 ME 298/18 - und vom 19. September 2018 - 13 ME 355/18 - in der im vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Frage der Auslegung des Begriffs der Asylantragstellung in § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zuzulassen.

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2018 - 13 ME 298/18

    Aufnahme der staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten qualifizierten

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Nur in Bezug auf Personen aus den sicheren Herkunftsstaaten des Balkan, die nach einem erfolglosen Asylverfahren im Bundesgebiet verblieben sind und als abgelehnte Asylbewerber weitere Asylfolgeverfahren geführt haben, kommt im Hinblick auf die Besonderheiten von § 71 AsylG in Betracht, allein auf den Asyl(erst)antrag abzustellen (vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 20.12.2017 - 22 L 4570/17 -, juris Rn. 20 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 30.08.2018 - 13 ME 298/18 -, juris Rn. 7).

    Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3, Nr. 4 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie wegen Abweichung von den Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2016 - 8 ME 183/16 -, vom 30. August 2018 - 13 ME 298/18 - und vom 19. September 2018 - 13 ME 355/18 - in der im vorliegenden Fall entscheidungserheblichen Frage der Auslegung des Begriffs der Asylantragstellung in § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG zuzulassen.

  • BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07

    Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Sie knüpft tatbestandlich an Asylanträge an, die nach dem Stichtag 31. August 2015 gestellt wurden, und entfaltet in Bezug auf diejenigen Asylanträge, die bis zur Verkündung des Gesetzes am 20. Oktober 2015 gestellt wurden, eine sogenannte "unechte" Rückwirkung (vgl. zum Begriff der unechten Rückwirkung BVerfG, Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 -, BVerfGE 132, 302 Rn. 43).

    Diese Grenzen sind dann überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Beschl. v. 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 -, BVerfGE 132, 302 Rn. 43 m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 05.09.2017 - 1 Bs 175/17

    Erteilung einer Duldung bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis steht im Ermessen der Ausländerbehörde, welches, da die Bundesagentur für Arbeit hier der Beschäftigung des Klägers zugestimmt hat, nicht an arbeitsmarktpolitischen, sondern allein an einwanderungspolitischen Erwägungen auszurichten ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.12.2018 - 13 ME 480/18 -, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Hamburgisches OVG, Beschl. v. 5.9.2017 - 1 Bs 175/17 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 22.87

    Sozialhilfe - Ausländer - Einreiseentschluß

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 04.06.1992 - 5 C 22.87 -, BVerwGE 90, 212 Rn. 11) zum inzwischen außer Kraft getretenen § 120 BSHG jedenfalls dann der Fall, wenn das Asylbegehren des Ausländers nicht ernstgemeint, sondern vorgeschoben sei, um Sozialhilfe zu erlangen.
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Erst mit der förmlichen Antragstellung im Sinne von § 14 AsylG liegt ein Asylantrag im engeren Sinne vor; im Übrigen handelt es sich um ein bloßes Asylgesuch (BVerwG, Beschl. v. 03.12.1997 - 1 B 219.97 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 13 ME 480/18

    Ausbildungsduldung; Ausschlussgrund; Beschwerde; Beschäftigungserlaubnis;

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis steht im Ermessen der Ausländerbehörde, welches, da die Bundesagentur für Arbeit hier der Beschäftigung des Klägers zugestimmt hat, nicht an arbeitsmarktpolitischen, sondern allein an einwanderungspolitischen Erwägungen auszurichten ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.12.2018 - 13 ME 480/18 -, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf Hamburgisches OVG, Beschl. v. 5.9.2017 - 1 Bs 175/17 -, juris Rn. 23).
  • VG Freiburg, 17.08.2017 - 3 K 5875/17

    Aufenthaltsduldung - Stichtag 31. August 2015

    Auszug aus VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
    Das Asylgesetz verwendet bezüglich der in § 13 AsylG legal als "Asylantrag" definierten und als "Nachsuchen um Asyl" beschriebenen Handlung eines Schutzsuchenden etwa in § 20 Abs. 2 Satz 1 AsylG unter anderem auch den Begriff der "Stellung eines Asylgesuchs" (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 17.08.2017 - 3 K 5875/17 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung

  • VG Cottbus, 24.05.2017 - 4 L 244/17

    Widerruf einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Einreise zur

  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2017 - 18 B 792/17
  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 3 Bs 252/17

    Vorläufige Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis zum Zweck der

  • VG Düsseldorf, 20.12.2017 - 22 L 4570/17

    Einstweilige Anordnung; Ausbildungsduldung; Altenpflege; Lehrlingsrolle;

  • VG Halle, 26.10.2016 - 4 B 251/16

    Kommunalrecht: Antrag auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bezüglich der

  • VG Freiburg, 20.01.2016 - 6 K 2967/15

    Duldung, Aufenthaltsgestattung, Nebenbestimmung, Arbeitserlaubnis, sichere

  • VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
    VG Göttingen, Urteil vom 22.08.2018 - 1 A 340/17, juris, an, das ausgeführt hat:.

    VG Göttingen, Urteil vom 22.08.2018 - 1 A 340/17, juris, angeschlossen, das insoweit Folgendes ausführt:.

  • VG Berlin, 09.07.2021 - 19 L 166.21
    Anhaltspunkte für ein zusätzliches Motiv des Gesetzgebers, durch den Entzug des bestehenden Arbeitsmarktzugangs die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise unter den im Verfahren befindlichen Asylbewerbern zu erhöhen, mithin eine zusätzliche Sanktionsnorm zu schaffen, lassen sich in den Gesetzesmaterialien allerdings nicht finden (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 22. August 2018 - VG 1 A 340/17, juris Rn. 40).
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