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   VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21   

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VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21 (https://dejure.org/2022,1139)
VG Hannover, Entscheidung vom 12.01.2022 - 5 B 1754/21 (https://dejure.org/2022,1139)
VG Hannover, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 5 B 1754/21 (https://dejure.org/2022,1139)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 13 LA 24/21

    Streit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Freizügigkeitsberechtigung;

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Erwerbstätigkeiten betreffen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 -, juris; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2017 - 13 LA 27/17 -, juris Rn. 12; FreizügG/EU-VwV, Zu § 2, Nr. 2.2.1.1).

    Die wöchentliche Stundenzahl erreicht gerade eben die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angenommene Untergrenze von 5, 5 Stunden pro Woche (Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 7).

    Bei dem Ausschluss der Anwendbarkeit europäischen Rechts im Falle rechtsmissbräuchlicher Praktiken handelt es sich um ein allgemeines Prinzip, das auch im Bereich der Freizügigkeitsberechtigung Anwendung findet (Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 9 m. w. N.) und sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige gilt.

    Um zu beurteilen, ob der Leistungsempfänger Sozialhilfeleistungen unangemessen in Anspruch nimmt, sind die Dauer des Aufenthalts, die persönlichen Umstände sowie der gewährte Sozialhilfebezug zu berücksichtigen (Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 9.7.2019 - 10 CS 19.1165 -, juris Rn. 19).

    Es gibt somit keinen schützenswerten anderweitigen Aufenthaltszweck (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 12).

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Als Arbeitnehmer i. S. v. Art. 45 AEUV kann nur angesehen werden, wer eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 4.2.2010 - C-14/09 -, juris Rn. 9 und 23 ff. (Genc: Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und einem monatlichen Durchschnittslohn von etwa 175 EUR); Urteil vom 3.6.1986 - 139/85 -, juris Rn. 11 ff. (Kempf: Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer Wochenarbeitszeit von 10 bis 12 Stunden und einem Bruttomonatsgehalt von 447 EUR).

    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Erwerbstätigkeiten betreffen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 -, juris; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2017 - 13 LA 27/17 -, juris Rn. 12; FreizügG/EU-VwV, Zu § 2, Nr. 2.2.1.1).

    Diese (rechnerische) Stundenzahl und das Einkommen sind mit den Anforderungen des EuGHs in der Sache Genc (EuGH, Urteil vom 4.2.2010 - C-14/09 -, juris) weitgehend vergleichbar und nicht nur marginal (siehe insoweit für "Schrottsammler" LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.3.2020 - L 2 AS 267/19 B ER -, juris Rn. 41).

    Insoweit geht der Europäische Gerichtshof in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass es der Annahme der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegensteht, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers nicht seinen ganzen Lebensunterhalt deckt, die Bezahlung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unter dem Existenzminimum liegt oder die normale Arbeitszeit selbst zehn Stunden pro Woche nicht übersteigt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2017 - 13 LA 27/17 - juris Rn. 12 ff. mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 4.2.2010 - C-14/09 -, juris Rn. 20 und 23 ff., Genc; EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - C-213/05 -, juris Rn. 27, Geven; und EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - C-444/93 -, juris Rn. 17 f. und 21 ff., Megner und Scheffel).

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 1 C 22/14 -, juris Rn. 11; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).

    Ein solches Daueraufenthaltsrecht ergibt sich nicht aus § 4a Abs. 1 FreizügG/EU, weil die Antragstellerin das dafür erforderliche über fünf Jahre durchgehend bestehende Freizügigkeitsrecht nicht glaubhaft gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 1 C 22/14 -, juris Rn. 16 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 11.7.2013 - 8 LA 148/12 -, juris Rn. 12 ff.).

    Allerdings kann dies unter Umständen zu einer unangemessenen Inanspruchnahme von Sozialleistungen führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 1 C 22.14 -, juris Rn. 21 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGHs; siehe auch Erwägungsgründe 10, 16 und Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG).

  • VGH Hessen, 16.04.2021 - 9 A 2282/19

    Fortgeltung der Erwerbstätigeneigenschaft gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Die Fortgeltung der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FreizügG/EU unterliegt zwar - abweichend von einer zumindest früher vertretenen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung - keiner festen zeitlichen Höchstgrenze (vgl. zur Entwicklung Hessischer VGH, Beschluss vom 16.4.2021 - 9 A 2282/19 - juris Rn 34 ff., insbesondere mit Verweis auf EUGH, Urteil vom 11.4.2019 - C-483/17 - juris), dennoch bleibt sie nicht unbegrenzt erhalten.

    Darüber hinaus muss die Unionsbürgerin binnen angemessener Frist zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und damit zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit fähig sein (Hessischer VGH, Beschluss vom 16.4.2021 - 9 A 2282/19 - juris Rn 38).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2017 - 13 LA 27/17

    Feststellung des Verlusts des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts;

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Erwerbstätigkeiten betreffen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 -, juris; siehe auch Nds. OVG, Beschluss vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2017 - 13 LA 27/17 -, juris Rn. 12; FreizügG/EU-VwV, Zu § 2, Nr. 2.2.1.1).

    Insoweit geht der Europäische Gerichtshof in gefestigter Rechtsprechung davon aus, dass es der Annahme der Arbeitnehmereigenschaft nicht entgegensteht, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers nicht seinen ganzen Lebensunterhalt deckt, die Bezahlung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unter dem Existenzminimum liegt oder die normale Arbeitszeit selbst zehn Stunden pro Woche nicht übersteigt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 21.6.2017 - 13 LA 27/17 - juris Rn. 12 ff. mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 4.2.2010 - C-14/09 -, juris Rn. 20 und 23 ff., Genc; EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - C-213/05 -, juris Rn. 27, Geven; und EuGH, Urteil vom 14.12.1995 - C-444/93 -, juris Rn. 17 f. und 21 ff., Megner und Scheffel).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2011 - 8 LB 121/08
    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Eine Reiseunfähigkeit im engeren oder weiteren Sinn (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.03.2011 - 8 LB 121/08 - juris Rn. 47 m. w. N.) ergibt sich nicht aus den vorgelegten Gesundheitszeugnissen, die weder den Anforderungen des § 60 Abs. 2c AufenthG entsprechen noch in ihrer Gesamtheit eine solche Reiseunfähigkeit vermuten ließen.
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Von einer unangemessenen Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen kann nicht ohne eine umfassende Beurteilung der Frage ausgegangen werden, "welche Belastung dem nationalen Sozialhilfesystem in seiner Gesamtheit aus der Gewährung dieser Leistung nach Maßgabe der individuellen Umstände, die für die Lage des Betroffenen kennzeichnend sind, konkret entstünde" (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-140/12 -, juris Rn. 64, Brey).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 1 C 22/14 -, juris Rn. 11; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder - wie hier - Entscheidung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - BVerwG 1 C 21.18 -, juris Rn. 11; Urteil vom 22.2.2017 - BVerwG 1 C 3.16 -, juris Rn. 18; Urteil vom 16.7.2015 - BVerwG 1 C 22/14 -, juris Rn. 11; Urteil vom 10.7.2012 - BVerwG 1 C 19.11 -, juris Rn. 12).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus VG Hannover, 12.01.2022 - 5 B 1754/21
    Weiterhin ist Voraussetzung, dass diese Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird (EuGH, Urteil vom 25.7.1991 - C-221/89 -, juris Rn. 20, Factortame).
  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

  • LSG Bayern, 20.06.2016 - L 16 AS 284/16

    Leistungsbezug in Abhängigkeit vom Aufenthaltsrecht

  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 18.07.2007 - C-213/05

    Geven - Grenzgänger - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erziehungsgeld - Versagung -

  • EuGH, 11.04.2019 - C-483/17

    Tarola

  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2013 - 8 LA 148/12

    Verlust des Freizügigkeitsrechts und Aufforderung zur Ausreise bei Ausreise der

  • OVG Bremen, 21.06.2010 - 1 B 137/10

    Unionsbürger; Freizügigkeit des selbständig Erwerbstätigen - Freizügigkeit;

  • VGH Bayern, 09.07.2019 - 10 CS 19.1165

    Die für sofort vollziehbar erklärte Verlustfeststellung in Bezug auf das

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.03.2020 - L 2 AS 267/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • VG München, 21.06.2023 - M 4 K 21.2606

    Prozesskostenhilfe, FreizügG/EU

    Dementsprechend führt eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit wie auch der Eintritt in das Rentenalter, wenn keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt werden soll, zum Wegfall der Rechtsposition aus § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU (VG Hannover, B.v. 12.1.2022 - 5 B 1754/21 - juris Rn. 28; vgl. Bergmann/Dienelt, a.a.O. Rn. 111).
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