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   VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222   

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https://dejure.org/2018,25771
VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222 (https://dejure.org/2018,25771)
VG München, Entscheidung vom 01.08.2018 - M 8 K 16.1222 (https://dejure.org/2018,25771)
VG München, Entscheidung vom 01. August 2018 - M 8 K 16.1222 (https://dejure.org/2018,25771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 3; BImSchG § 22 Abs. 1a; BayBO Art. 47
    Nutzungsmöglichkeiten eines Parkplatzes - Beeinträchtigung der Anwohner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Nutzungsmöglichkeiten eines Parkplatzes - Beeinträchtigung der Anwohner

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 2 AS 16.420

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses betreffend außerschulischer

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222
    Mit Beschluss vom 9. Mai 2016 (2 AS 16.420 - juris) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung vom 3. November 2015 (2 AS 15.1886) auf Antrag der Beklagten nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO ab und lehnte den Antrag der Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 80 Abs. 5 VwGO insgesamt ab.

    Es handele sich um eine echte Tektur ohne eigenständigen Regelungsbereich (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2016 - 2 AS 16.420 - juris Rn. 2).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (vgl. B.v. 9.5.2016 - 2 AS 16.420 - juris Rn. 3) geht davon aus, dass es sich bei dem Änderungs- bzw. Nachgangsbescheides vom 18. Februar 2016 um einen eine Nachbarrechtsverletzung korrigierenden Tekturbescheid zu einer Baugenehmigung handele, der diese nicht aufhebe und durch eine gänzlich neue ersetze, sondern sie lediglich in einigen Punkten modifiziere und daher nicht selbständig ausgenutzt werden könne, was zur Folge habe, dass keine Änderung des Streitgegenstands entsprechend § 91 VwGO vorliege.

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222
    2.2 Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 21; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Dabei ist zu beachten, dass ein Nachbar eine Baugenehmigung zudem nur dann mit Erfolg anfechten kann, wenn die Genehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit sich aus einer Verletzung von Vorschriften ergibt, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222
    Grundsätzlich kann der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 WEG) baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht (vgl. BVerwG, U.v. 20.8.1992 - 4 B 92/92 - juris; BayVGH, B.v. 08.07.2013 - 2CS 13.872 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 20.8.1992 - 4 B 92/92 - juris) bejaht eine Klagebefugnis des Sondereigentümers, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 8 A 11829/17

    Zumutbarkeit des von einem Schulsportplatz ausgehenden Lärm

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222
    Vor allem die Privilegierung in § 5 Abs. 3 der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 18. BImSchV ändert nichts daran, dass grundsätzlich auch die durch die Regelung privilegierten Nutzungen die materiellen Anforderungen des § 2 Abs. 1 der 18. BImSchV einhalten müssen (vgl. Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 85. EL Dezember 2017, 18. BImSchV § 5 Rn. 38; aA OVG RhPf, B.v. 8.3.2018 - 8 A 11829/17 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 01.08.2018 - M 8 K 16.1222
    2.2 Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (vgl. BayVGH, B.v. 26.07.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 21; B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).
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