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   VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194   

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VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194 (https://dejure.org/2020,11096)
VG München, Entscheidung vom 05.02.2020 - M 7 K 19.3194 (https://dejure.org/2020,11096)
VG München, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - M 7 K 19.3194 (https://dejure.org/2020,11096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 1, § 45 Abs. 2 S. 1; VwGO § 84 Abs. 1, § 113 Abs. 1 S. 1, § 124a Abs. 4, § 167
    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse

  • rewis.io

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130

    Widerruf, Erlaubniss, Waffenerwerb, Waffenbesitz, sorgfältige Verwahrung,

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Dem genügt ein Transportkoffer offenkundig nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 20).

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen diese Regelungen zugleich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 21).

    Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.1949

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Denn die offen in den Räumlichkeiten eines dauernd bewohnten Gebäudes aufbewahrten Waffen sind auch bei abgeschlossenem Haus nicht sorgfältig aufbewahrt (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20).

    Diese Ausnahme trägt den Fällen Rechnung, in denen Schusswaffen, z.B. in Museen oder Sammlungen, trotz sicherer Aufbewahrung der Sichtbarkeit nicht entzogen werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 21 ZB 15.2434

    Richtige Aufbewahrung von Waffen und zugehöriger Munition

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Waffen sind im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG nur dann sorgfältig verwahrt, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition beachtet sind (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2018 - 21 ZB 15.2434 - juris Rn. 12).

    Jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften berührt zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2018 - 21 ZB 15.2434 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Denn die geforderte sichere Aufbewahrung dient keineswegs nur dazu, unbefugt in der Wohnung befindlichen Personen den Zugriff zu erschweren, sondern sie gewährleistet ebenso, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige, Besucher und Gäste, nicht unkontrolliert an Waffen und Munition gelangen können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 - BayVBl 1996, 534).

    Zielrichtung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist es, die unkontrollierte Sachherrschaft über Waffen und Munition solchen Personen nicht zu ermöglichen, die nicht ausdrücklich die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.1996 a.a.O.).

  • VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Gegen diesen Bescheid haben die Klägerbevollmächtigten am 4. Juli 2019 Klage erhoben und zugleich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (M 7 S 19.3198) gestellt.

    Die Beklagte nimmt zur Begründung Bezug auf die vorgelegte Waffenakte, die Begründung des Bescheids vom 6. Juli 2019 sowie auf die Antragserwiderung vom 24. Juli 2019 in dem Verfahren M 7 S 19.3198.

  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann damit schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Maßgebend ist dabei der Zweck des Gesetzes, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris).
  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Es handelt sich bei dem konkreten Verstoß gegen die dem Kläger als Waffenbesitzer obliegenden Aufbewahrungspflichten - entgegen dessen Vorbringen - auch nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend des Bescheidserlasses (vgl. zum Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
    Diese sollen mit Blick auf bekannt gewordene Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit einen Zugriff gerade auch durch die Personen verhindern, die sich fortwährend im räumlichen Umfeld der Waffen aufhalten (Hausgenossen, Mitbewohner, Familienangehörige; vgl. VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 21 CS 15.1156

    Beschwerde; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von

  • VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

    Gegen diesen Bescheid haben die Bevollmächtigten des Antragstellers am 4. Juli 2019 Klage erhoben (M 7 K 19.3194) und zugleich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten in diesem und im Verfahren M 7 K 19.3194 sowie die vorgelegte Behördenakte ergänzend Bezug genommen.

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