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VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194 |
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- VGH Bayern, 23.11.2015 - 21 CS 15.2130
Widerruf, Erlaubniss, Waffenerwerb, Waffenbesitz, sorgfältige Verwahrung, …
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Dem genügt ein Transportkoffer offenkundig nicht (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 20).Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen diese Regelungen zugleich das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefahr (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 21).
Angesichts des möglichen Schadens bei Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition genügt es vielmehr, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen verbleibt (vgl. BayVGH, B.v. 23.11.2015 - 21 CS 15.2130 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.1949
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Denn die offen in den Räumlichkeiten eines dauernd bewohnten Gebäudes aufbewahrten Waffen sind auch bei abgeschlossenem Haus nicht sorgfältig aufbewahrt (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20).Diese Ausnahme trägt den Fällen Rechnung, in denen Schusswaffen, z.B. in Museen oder Sammlungen, trotz sicherer Aufbewahrung der Sichtbarkeit nicht entzogen werden sollen (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2016 - 21 ZB 15.1949 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 05.06.2018 - 21 ZB 15.2434
Richtige Aufbewahrung von Waffen und zugehöriger Munition
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Waffen sind im Sinn des § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG nur dann sorgfältig verwahrt, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition beachtet sind (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2018 - 21 ZB 15.2434 - juris Rn. 12).Jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften berührt zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B.v. 5.6.2018 - 21 ZB 15.2434 - juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 19.03.1996 - 21 CS 95.3505
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Denn die geforderte sichere Aufbewahrung dient keineswegs nur dazu, unbefugt in der Wohnung befindlichen Personen den Zugriff zu erschweren, sondern sie gewährleistet ebenso, dass Personen bei rechtmäßigem Aufenthalt in der Wohnung, also Familienangehörige, Besucher und Gäste, nicht unkontrolliert an Waffen und Munition gelangen können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.1996 - 21 CS 95.3505 - BayVBl 1996, 534).Zielrichtung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG ist es, die unkontrollierte Sachherrschaft über Waffen und Munition solchen Personen nicht zu ermöglichen, die nicht ausdrücklich die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen haben (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.1996 a.a.O.).
- VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Gegen diesen Bescheid haben die Klägerbevollmächtigten am 4. Juli 2019 Klage erhoben und zugleich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (M 7 S 19.3198) gestellt.Die Beklagte nimmt zur Begründung Bezug auf die vorgelegte Waffenakte, die Begründung des Bescheids vom 6. Juli 2019 sowie auf die Antragserwiderung vom 24. Juli 2019 in dem Verfahren M 7 S 19.3198.
- VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531
Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann damit schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16). - BVerwG, 12.10.1998 - 1 B 245.97
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Maßgebend ist dabei der Zweck des Gesetzes, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, B.v. 12.10.1998 - 1 B 245.97 - juris). - BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; …
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Es handelt sich bei dem konkreten Verstoß gegen die dem Kläger als Waffenbesitzer obliegenden Aufbewahrungspflichten - entgegen dessen Vorbringen - auch nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12). - BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend des Bescheidserlasses (vgl. zum Fall des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35). - VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11
Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen …
Auszug aus VG München, 05.02.2020 - M 7 K 19.3194
Diese sollen mit Blick auf bekannt gewordene Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit einen Zugriff gerade auch durch die Personen verhindern, die sich fortwährend im räumlichen Umfeld der Waffen aufhalten (Hausgenossen, Mitbewohner, Familienangehörige; vgl. VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512
Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von …
- VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung; …
- VGH Bayern, 31.07.2015 - 21 CS 15.1156
Beschwerde; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige …
- VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418
Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von …
- VG München, 09.09.2019 - M 7 S 19.3198
Widerruf der Waffenbesitzkarte
Gegen diesen Bescheid haben die Bevollmächtigten des Antragstellers am 4. Juli 2019 Klage erhoben (M 7 K 19.3194) und zugleich Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten in diesem und im Verfahren M 7 K 19.3194 sowie die vorgelegte Behördenakte ergänzend Bezug genommen.