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   VG München, 08.02.2023 - M 31 K 21.5025   

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VG München, 08.02.2023 - M 31 K 21.5025 (https://dejure.org/2023,3157)
VG München, Entscheidung vom 08.02.2023 - M 31 K 21.5025 (https://dejure.org/2023,3157)
VG München, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - M 31 K 21.5025 (https://dejure.org/2023,3157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 3 Abs. 1; BV Art. 118 Abs. 1; VwGO § ... 62 Abs. 3; AktG §§ 78 Abs. 1, 81 Abs. 1; HGB § 15 Abs. 1; Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für November und Dezember 2020 (November-/Dezemberhilfe); Neustarthilfe
    Zuwendungsrecht, Vertretung einer Aktiengesellschaft

  • rewis.io

    Zuwendungsrecht, Vertretung einer Aktiengesellschaft

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 29.07.2008 - 9 U 5/08

    Anwendung des § 15 Abs. 3 HGB im Rahmen von § 51 ZPO

    Auszug aus VG München, 08.02.2023 - M 31 K 21.5025
    Auch wenn die Wirksamkeit einer Änderung des Vorstands eine Aktiengesellschaft nicht konstitutiv von ihrer Eintragung ins Handelsregister abhängig ist, sondern nur deklaratorisch wirkt (vgl. z.B. Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, 5. Aufl. 2019, § 81 Rn. 23 m.w.N.), kommt ihr als gemäß § 81 Abs. 1 AktG eintragungspflichtige Tatsache (vgl. Krebs in Münchener Kommentar zum HGB, 5. Aufl. 2021, § 15 Rn. 29 f.) eine grundlegende Bedeutung für den Schutz Dritter im Geschäftsverkehr zu, die auch im Rahmen von § 62 Abs. 3 VwGO vom prozessualer Bedeutung ist (vgl. mit Blick auf § 51 ZPO insbesondere OLG Naumburg, U.v. 29.7.2008 - 9 U 5/08 - BeckRS 2008, 18874, sowie allgemein zur Geltung im Prozessverkehr Schaal in: BeckOGK HGB, Stand September 2019, § 15 Rn. 11 m.w.N.; Krebs aaO, § 15 Rn. 27 m.w.N.).
  • VG München, 28.10.2022 - M 31 K 21.5978

    Zuwendungsrecht, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint),

    Auszug aus VG München, 08.02.2023 - M 31 K 21.5025
    Nach der hierbei allein maßgeblichen ständigen zuwendungsrechtlichen Vollzugspraxis der Klägerin zu den Corona-Wirtschaftshilfen (vgl. dazu statt vieler aktuell z.B. VG München, U.v. 28.10.2022 - M 31 K 21.5978 - juris Rn. 22) wird in Fällen, in denen, wie hier, gegen den prüfenden Dritten ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, eine Entscheidung bis zu dessen Abschluss zurückgestellt.
  • VG München, 31.10.2022 - M 31 E 22.5178

    Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022, Antragsstellung durch mit

    Auszug aus VG München, 08.02.2023 - M 31 K 21.5025
    Ohne weiteres nachvollziehbar weist die Beklagte darauf hin, dass sie in den rein elektronisch geführten Massenverfahren der Corona-Wirtschaftshilfen auf die Richtigkeit der Angaben des prüfenden Dritten in besonderer Weise vertrauen können muss (vgl. zur besonderen Gewährsfunktion des prüfenden Dritten in den Verfahren der Corona-Wirtschaftshilfen VG München, B.v. 31.10.2022 - M 31 E 22.5178 - juris Rn. 27 f.).
  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.476

    Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III

    Die Ausgestaltung des Verfahrens bei Corona-Hilfen der vorliegenden Art baut maßgeblich auf die besondere Funktion des eigens eingebundenen prüfenden Dritten bei der Antragstellung, um überhaupt eine korrekte sowie zügige und effektive Bewältigung der Vielzahl von Förderanträgen seitens der Bewilligungshilfe gewährleisten zu können (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - juris Rn. 104; siehe auch VG München, U.v. 1.3.2023 - M 31 K 22.3666 - juris Rn. 26 "qualifiziert-objektive Gewährsfunktion" des prüfenden Dritten; U.v. 8.2.2023 - M 31 K 21.5025 - BeckRS 2023, 2626 Rn. 26).
  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.1018

    Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe III

    Die Ausgestaltung des Verfahrens bei Corona-Hilfen der vorliegenden Art baut maßgeblich auf die besondere Funktion des eigens eingebundenen prüfenden Dritten bei der Antragstellung, um überhaupt eine korrekte sowie zügige und effektive Bewältigung der Vielzahl von Förderanträgen seitens der Bewilligungshilfe gewährleisten zu können (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - juris Rn. 104; siehe auch VG München, U.v. 1.3.2023 - M 31 K 22.3666 - juris Rn. 26 "qualifiziert-objektive Gewährsfunktion" des prüfenden Dritten; U.v. 8.2.2023 - M 31 K 21.5025 - BeckRS 2023, 2626 Rn. 26).
  • VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.878

    Versagungsgegenklage, Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der

    Die Ausgestaltung des Verfahrens bei Corona-Hilfen der vorliegenden Art baut maßgeblich auf die besondere Funktion des eigens eingebundenen prüfenden Dritten bei der Antragstellung, um überhaupt eine korrekte sowie zügige und effektive Bewältigung der Vielzahl von Förderanträgen seitens der Bewilligungshilfe gewährleisten zu können (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.11.2022 - W 8 K 22.95 - juris Rn. 104; siehe auch VG München, U.v. 1.3.2023 - M 31 K 22.3666 - juris Rn. 26 "qualifiziert-objektive Gewährsfunktion" des prüfenden Dritten; U.v. 8.2.2023 - M 31 K 21.5025 - BeckRS 2023, 2626 Rn. 26).
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