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   VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879   

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VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 (https://dejure.org/2020,8605)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 (https://dejure.org/2020,8605)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2020 - M 4 S 20.30879 (https://dejure.org/2020,8605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, § 113 Abs. 5 S. 1, § 154 Abs. 1; AsylG § 3, § 4, § 25 Abs. 1 S. 2, § 30 Abs. 1, 2, § 34, § 36, § 77 Abs. 2; GG Art. 16a Abs. 1; EMRK Art. 3; GG Art. 16a Abs. 2
    Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Motiven und eheliche Lebensgemeinschaft im Herkunftsland bei einer Stellvertreterheirat eines in Deutschland anerkannten irakischen Asylbewerbers

  • rewis.io

    Abweisung einer Asylklage - Aufhalten eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Auch im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung sind diese drei Streitgegenstände einheitlich zu würdigen (vgl. jüngst BVerfG, B.v. 25.4.2018 - 2 BvR 2435/17 - juris für das Hauptsacheverfahren).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Ablehnung als offensichtlich unbegründet voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 25.4.2018 - 2 BvR 2435/17 - juris; B.v. 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 - juris; B.v. 21.7.2000 - 2 BvR 1429/98 - juris).

    Beschlüsse, mit denen die Zulassung der Berufung mangels hinreichender Darlegung des Zulassungsrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache abgelehnt wurden, sind hierfür nicht ausreichend (BVerfG, B.v. 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - juris Rn. 33).

    Zudem müssen sich diese obergerichtlichen Urteile, insbesondere bei einer disparaten Sicherheitslage, explizit auf die Herkunftsregion der Antragstellerin beziehen (BVerfG, B.v. 25. April 2018 - 2 BvR 2435/17 - juris, Rn. 32, 33), da auf diese bei der Prüfung des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG zuvörderst abzustellen ist.

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Eilantrags hängen davon ab, ob gerade das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes ernstlichen Zweifeln begegnet, ohne dass der Ablehnungsbescheid selbst zum Verfahrensgegenstand wird (BVerfG, B.v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 - juris; U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris; BeckOK AuslR, AsylG, Stand: 18. Ed. 1.8.2017, § 36 Rn. 36; Göbel-Zimmermann u.a., Asyl- und Flüchtlingsrecht, Stand: 1. Auflage 2017, Rn. 551; Heusch u.a., Das neue Asylrecht, Stand: 1. Auflage 2016, Rn. 362; Marx, AsylG, Stand: 9. Auflage 2017, § 36 Rn. 43 u. 53).

    Ernstliche Zweifel sind nur dann gegeben, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris; Marx, AsylG, Stand: 9. Auflage 2017, § 36 Rn. 51).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Eilantrags hängen davon ab, ob gerade das Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes ernstlichen Zweifeln begegnet, ohne dass der Ablehnungsbescheid selbst zum Verfahrensgegenstand wird (BVerfG, B.v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 - juris; U.v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris; BeckOK AuslR, AsylG, Stand: 18. Ed. 1.8.2017, § 36 Rn. 36; Göbel-Zimmermann u.a., Asyl- und Flüchtlingsrecht, Stand: 1. Auflage 2017, Rn. 551; Heusch u.a., Das neue Asylrecht, Stand: 1. Auflage 2016, Rn. 362; Marx, AsylG, Stand: 9. Auflage 2017, § 36 Rn. 43 u. 53).

    Die gerichtliche Prüfung der vom Bundesamt getroffenen Offensichtlichkeitsfeststellung hat aufgrund der als asylerheblich vorgetragenen oder zu erkennenden Tatsachen - vgl. auch § 36 Abs. 4 Satz 2 AsylG - und in Anwendung des materiellen Asylrechts zu erfolgen (z.B. BVerfG, B.v. 2.5.1984 - 2 BvR 1413/83 - juris).

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvR 1429/98

    Verneinung der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 trotz

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Ablehnung als offensichtlich unbegründet voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 25.4.2018 - 2 BvR 2435/17 - juris; B.v. 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 - juris; B.v. 21.7.2000 - 2 BvR 1429/98 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt die Ablehnung als offensichtlich unbegründet voraus, dass an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, B.v. 25.4.2018 - 2 BvR 2435/17 - juris; B.v. 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06 - juris; B.v. 21.7.2000 - 2 BvR 1429/98 - juris).
  • VG Augsburg, 23.01.2012 - Au 5 K 11.30411

    Herkunft aus ... (Irak); Individuelles Flüchtlingsschicksal nicht glaubhaft

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Dies gilt auch für sog. Handschuh- oder Stellvertreterehen (BVerwG, U. v. 15.12.1992 - 9 C 61/9 - beck-online; VG Augsburg, U. v. 23.01.2012 - Au 5 K 11.30411 - beck-online Rn. 42; VG Würzburg, U. v. 08.05.2012 - W 4 K 10.30083 - beck-online unter 1.3.
  • VG München, 23.03.2016 - M 16 S 16.30183

    Senegal ist ein sicherer Herkunftsstaat

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Dabei hat das Gericht die Frage der Offensichtlichkeit eigenständig zu klären (BVerfG, a.a.O.), wobei es jedenfalls im Rahmen des Eilverfahrens genügt, wenn die Offensichtlichkeitsfeststellung des Bescheids im Ergebnis nicht ernstlich zweifelhaft ist (vgl. u.a. VG Berlin, B.v. 27.4.2018 - 34 L 1592.17 A - juris; VG München, B.v. 23.3.2016 - M 16 S 16.30183 - juris; Heusch u.a., Das neue Asylrecht, Stand: 1. Auflage 2016, Rn. 363).
  • VG München, 30.04.2018 - M 9 S 17.47613

    Erfolgloses Eilbegehren eines Nigerianers gegen sofort vollziehbare

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Die Prüfung schließt das (Nicht-) Vorliegen von Abschiebungshindernissen ein, vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 3 AsylG (statt aller VG München, B.v. 3.5.2018 - M 21 S 17.43792 - juris; B.v. 30.4.2018 - M 9 S 17.47613 - juris; BeckOK AuslR, AsylG, Stand: 18. Ed. 1.8.2017, AsylG § 36 Rn. 42.2).
  • VG München, 03.05.2018 - M 21 S 17.43792

    Erfolgloses Eilverfahren einer Nigerianerin bzgl. einer qualifiziert ablehnenden

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Die Prüfung schließt das (Nicht-) Vorliegen von Abschiebungshindernissen ein, vgl. § 34 Abs. 1 Nr. 3 AsylG (statt aller VG München, B.v. 3.5.2018 - M 21 S 17.43792 - juris; B.v. 30.4.2018 - M 9 S 17.47613 - juris; BeckOK AuslR, AsylG, Stand: 18. Ed. 1.8.2017, AsylG § 36 Rn. 42.2).
  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
    Die vom Gesetz vorausgesetzte Beziehung zum Aufenthalt in Deutschland kann insofern missverständlich wirken; in Wahrheit geht es um die Gründe des Asylgesuchs (BVerfG, B.v. 20.9.2001 - 2 BvR 1392/00 - juris).
  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in

  • VGH Bayern, 13.03.2018 - 20 ZB 17.30363

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VG Wiesbaden, 12.09.1994 - 2 E 7282/93
  • VG Berlin, 27.04.2018 - 34 L 1592.17

    Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet; Täuschung über das

  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 20 ZB 17.30121

    Gefahr einer Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak

  • VG Braunschweig, 26.01.2022 - 2 B 18/22

    Irak; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; wirtschaftliche

    Deswegen und auch vor dem Hintergrund der allgemein angenommenen Vorverfolgung der Yeziden im Irak durch den IS in den Jahren 2014 bis 2017 ist auch nicht ersichtlich, dass die Antragstellerin ihr Vorbringen offensichtlich lediglich grundlos vorgeschoben hat, um andere, nicht schutzrelevante Aufenthaltsmotive zu verdecken (vgl. zu diesem Kriterium VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Unter Berücksichtigung der jüngeren Geschichte des Irak mit dem Erstarken des IS in den Jahren 2013 bis 2015, seinen rechtlich als Gruppenverfolgung anzusehenden grausamen und gewalttätigen Übergriffen auf die Yeziden, der Zurückdrängung des IS durch den irakischen Staat, Verbündete und eine Vielzahl paramilitärischer Gruppierungen in den Folgejahren und den seither schwelenden multiplen religiösen sowie ethnischen Konflikten im Irak sind subsidiäre Schutzansprüche für Menschen aus dem Nordirak gegenwärtig nicht offensichtlich ausgeschlossen (vgl. dazu auch VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 25).

  • VG Hannover, 31.03.2022 - 12 B 1138/22

    Nordirak; offensichtlich unbegründet; subsidiärer Schutz; Yezide

    "Unter Berücksichtigung der jüngeren Geschichte des Irak mit dem Erstarken des IS in den Jahren 2013 bis 2015, seinen rechtlich als Gruppenverfolgung anzusehenden grausamen und gewalttätigen Übergriffen auf die Yeziden, der Zurückdrängung des IS durch den irakischen Staat, Verbündete und eine Vielzahl paramilitärischer Gruppierungen in den Folgejahren und den seither schwelenden multiplen religiösen sowie ethnischen Konflikten im Irak sind subsidiäre Schutzansprüche für Menschen aus dem Nordirak gegenwärtig nicht offensichtlich ausgeschlossen (vgl. dazu auch VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 25).
  • VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22

    Irak; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; wirtschaftliche

    Mit diesen Ausführungen hat der Antragsteller verdeutlicht, dass er den Irak auch wegen der instabilen allgemeinen Sicherheitslage verlassen hat; eine solche Lage kann zumindest zu Schutzansprüchen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG führen (vgl. dazu auch VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 28).
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