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   VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259   

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VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259 (https://dejure.org/2020,23053)
VG München, Entscheidung vom 29.07.2020 - M 7 K 18.4259 (https://dejure.org/2020,23053)
VG München, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - M 7 K 18.4259 (https://dejure.org/2020,23053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 4 Abs. 1, Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 36 Abs. 1, § 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2, § 45 Abs. 2 S. 1, § 46 Abs. 2; AWaffV § 13; StAG § 30
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

  • rewis.io

    Waffenentzug von Reichsbürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 24.11.2017 - 21 CS 17.1531

    Kein erheblicher Verstoß gegen waffenrechtliche Aufbewahrungspflicht

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Denn als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen und Munition (so hier die Schreckschusswaffe) ist ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung anzusehen, um den Gesetzeszweck der Sicherung gegen Abhandenkommen und unbefugte Benutzung durch Dritte zu erfüllen (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 17).

    (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 18; BT-Drs. 16/8224 S. 17 zu § 42a WaffG a.F. mit folgenden Beispielen für "verschlossenes Behältnis": "in einer eingeschweißten Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche").

    Denn vor dem Hintergrund, dass eine unsorgfältige und gesetzeswidrige Aufbewahrung den Übergang von der legalen zur illegalen Schusswaffe erleichtert, schlagen Aufbewahrungsmängel daher insbesondere auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) durch (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

    Im Rahmen von § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b WaffG kann - wie bereits ausgeführt - schon ein einziger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2017 - 21 CS 17.1531 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

    Hat ein Waffenbesitzer in diesem Sinne bereits einmal versagt, ist allein das ein gewichtiges Indiz dafür, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen nicht mehr verdient Eine dahingehende Lebenserfahrung oder ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist, besteht nicht (st. Rspr. BayVGH, vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Zwar verweist das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 30.11 - darauf, dass nach dem Wortlaut des § 41 Abs. 2 WaffG ein Waffenbesitzverbot für erlaubnispflichtige Waffen nur in Betracht kommt, soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit "geboten" ist, worin sich eine gesteigerte Anforderung im Sinne einer "Erforderlichkeit" ausdrückt.

    Dabei ist im Rahmen der gebotenen Gefahrenprognose derselbe Maßstab anzulegen, der auch im Zuge eines Erwerbs- und Besitzverbots für erlaubnisfreie Waffen nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WaffG zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30.11 - juris Rn. 31 u. 33).

    Nach diesem Urteil ist ein Verbot erlaubnispflichtiger Waffen gemäß § 41 Abs. 2 WaffG aber auch dann geboten, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis nicht erfüllt sind, weil dem Betroffenen die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 a.a.O., Rn. 35).

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Dementsprechend rechtfertigt bereits ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dementsprechend berührt jeder Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften zugleich die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit, jedenfalls im Sinn einer abstrakten Gefährdung (vgl. BayVGH, B.v. 2.10.2013 - 21 CS 13.1564 - juris Rn.12).

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

  • VGH Bayern, 19.03.2010 - 21 CS 10.59

    Waffenverbot; erlaubnisfreie Waffen; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2007 - 21 CS 07.1446 - juris Rn. 10; vgl. auch B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 7 ff.).

    Im Hinblick auf den Zweck des Waffengesetzes, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren einzugrenzen und überwachen zu können (vgl. BayVGH, B.v. 19.3.2010 - 21 CS 10.59 - juris Rn. 14), ist das strafbewehrte Besitz- und Erwerbsverbot (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 8 WaffG) ein geeignetes Mittel der Gefahrenabwehr.

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Es handelt sich bei den konkreten Verstößen gegen die Aufbewahrungspflichten angesichts der Gesamtumstände auch jeweils nicht lediglich um eine situative Nachlässigkeit minderen Gewichts, die bei nur einmaligem Auftreten noch toleriert werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 21 CS 15.1156 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Der Umstand allein, dass sich eine Person in bestimmten, ihr opportun erscheinenden Situationen in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben verhält, begründet keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn sie ihre Bindung an die Rechtsordnung, wie hier, durch Wort und Tat unter Vorbehalt stellt und auf diese Weise Zweifel weckt, ob sie waffenrechtliche Vorschriften auch dann noch einhält, wenn sie ihr nicht (mehr) opportun erscheinen (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Dementsprechend ist für eine glaubhafte Distanzierung zu verlangen, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Betroffene seine innere Einstellung verändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11/18 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259
    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15

    Durchgeladene Waffe in Waffenschrank; gemeinschaftliche Aufbewahrung;

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.1949

    Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen nicht ordnungsgemäßer Aufbewahrung

  • VGH Bayern, 31.07.2015 - 21 CS 15.1156

    Beschwerde; Waffenbesitzkarten; Widerruf; Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 21 CS 17.2506

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins -

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 21 CS 15.2023

    Waffenrecht/Jagdrecht

  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

  • VGH Bayern, 15.03.2019 - 21 CS 17.2281

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungsbestimmungen -

  • VG München, 10.06.2015 - M 7 S 15.1335

    Waffenbesitzverbot wegen mangelnder persönlicher Eignung

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

  • VGH Bayern, 08.01.2019 - 21 CS 18.657

    Waffenbesitzverbot

  • VGH Bayern, 10.08.2007 - 21 CS 07.1446
  • VGH Bayern, 10.08.2006 - 21 ZB 06.428
  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 K 21.658

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Grundlage für die zu erstellende Prognose sind die festgestellten Tatsachen (VG München, U.v. 29.7.2020 - M 7 K 18.4259 - juris Rn. 26).

    Hierbei ist anerkannt, dass die Voraussetzungen des § 41 Abs. 2 WaffG erfüllt sind, sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hiernach auch die Zuverlässigkeit nach §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 WaffG, nicht vorliegen (BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 35; VG München, U.v. 29.7.2020 - M 7 K 18.4259 - juris Rn. 23).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung dieses Dauerverwaltungsaktes war der Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung (vgl. VG München, U.v. 29.7.2020 - M 7 K 18.4259 - juris Rn. 19).

  • VG Mainz, 06.05.2021 - 1 K 496/20

    Entzug des Besitzes einer erlaubnisfreien Waffe

    Auch hieraus folgt die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Klägers (vgl. zu einer geladenen Schreckschusswaffe in einer Kommode: VG München, Urteil vom 29. Juli 2020 - M 7 K 18.4259 -, juris, Rn. 42; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 21 CS 17.2506 -, juris, Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 03.05.2023 - 22 K 6330/21

    Verschlossenes Behältnis, Aufbewahrung Schreibtischschublade, Schreckschusswaffe,

    vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 24. November 2017 - 21 CS 17.1531 -, juris, Rn. 15; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 13. Juni 2022 - B 1 K 21.1006 -, juris, Rn. 36; VG München, Urteil vom 29. Juli 2020 - M 7 K 18.4259 -, juris, Rn. 40.
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