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   VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18   

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VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18 (https://dejure.org/2018,44016)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25.09.2018 - 6 B 291/18 (https://dejure.org/2018,44016)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 25. September 2018 - 6 B 291/18 (https://dejure.org/2018,44016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 29 Abs 1 Nr 1b AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992, § 35 AsylVfG 1992, § 71 Abs 5 AsylVfG 1992
    Lage anerkannter international Schutzberechtigter in Italien nach Regierungswechsel; Verhältnis von § 29 Abs 1 Nr 2 und Nr 5 AsylVfG 1992 zueinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (25)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).

    Umgekehrt besteht bei besonderen Situationen von rückkehrenden anerkannten Flüchtlingen und zuerkannten subsidiär Schutzberechtigten (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder im Falle des Vorliegens besonderer Merkmale in ihrer Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) Anlass, die Prüfung einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im konkreten Einzelfall vor dem Hintergrund der Gesamtsituation zu vertiefen.

    Letzteres betrifft beispielsweise die Frage nach Garantien bei der Rückführung von Familien mit Kindern (EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 99) - insbesondere bei der Rückführung neugeborener Kinder oder von Kleinstkindern (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 -, juris, Rn. 16; Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 602/15 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Die fachgerichtliche Beurteilung solcher möglicherweise gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Aufnahmebedingungen muss daher, jedenfalls wenn diese ernsthaft zweifelhaft sind, auf einer hinreichend verlässlichen, auch ihrem Umfang nach zureichenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 16).

    Bei als Flüchtling Anerkannten und zuerkannt subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich wie bei Asylantragstellern für diese Status um eine besonders verletzliche Gruppe, die zumindest in einer Übergangszeit auf staatliche Hilfe bei ihrer Integration angewiesen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 21).

    Fern des formalen Arguments einer gewährleisteten Inländergleichbehandlung stellen sich die Fragen nach der Unterbringung, Zugang zu sanitären Einrichtungen, der Versorgung mit Lebensmitteln und dem Zugang zu Sozialleistungen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 08.05.2017 - 2 BvR 157/17 -, juris, Rn. 20 ff.).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Für anerkannte Schutzberechtigte stellen sich diese Fragen für die erste Zeit nach ihrer Rückkehr (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris, Rn. 24).

    Eine vertiefte Information und gegebenenfalls die Einholung einer Zusicherung kann auch geboten sein, wenn es eine Rückführung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrifft, für die die Bundesregierung oder die Europäische Kommission durch die Einschätzung aus jüngster Vergangenheit, das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens sei nicht erfüllt, ernsthafte Zweifel an konventionsgemäßen Aufnahmebedingungen begründen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 31.07.2018 - 2 BvR 714/18 -, juris, Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Für den dortigen allein stehenden Antragsteller, der keine gesundheitlichen Einschränkungen aufwies, ging der Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass er nicht dem beachtlichen Risiko einer Schlechtbehandlung im Sinne Art. 4 GRCh ausgesetzt sein würde, wenn er zur Durchführung eines (wohl weiteren) Asylverfahrens überstellt werden würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, juris, Rn. 17).

    Zu dem damaligen Zeitpunkt war, worauf der Verwaltungsgerichtshof auch hinweist, der spätere nationale Integrationsplan für Personen mit internationalem Schutzstatus aus Oktober 2017 noch nicht finalisiert (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2017 - A 11 S 2151/16 -, juris, Rn. 26).

  • VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 99/18

    Keine Abschiebungsverbote wegen Aufnahme- und Unterbringungssituation anerkannter

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Vielmehr ist die Grundannahme für die Italienischen Republik im dritten Quartal 2018 dahingehend positiv, dass auch für zurückkehrende Flüchtlinge grundsätzlich die mit italienischen Staatsangehörigen vergleichbaren rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen Gewähr auch für eine Unterbringungschance bieten (vgl. Kammer, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 -, juris, Rn. 33 zu Anfang 2018).

    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung alleinstehender, erwachsener und zugleich nicht wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit ernsthaft eingeschränkter Personen liegt grundsätzlich nicht vor (vgl. Kammer, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 -, juris, Rn. 33 zu Anfang 2018).

  • BVerwG, 16.11.2015 - 1 C 4.15

    Asylantrag; internationale Zuständigkeit; originäre Zuständigkeit; unbegleiteter

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Hierzu sind - bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 47 VwVfG - nicht nur die Behörden, sondern auch die Verwaltungsgerichte ermächtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 1 C 4/15 -, juris, Rn. 30).

    Bei der Vergleichsbetrachtung für Nachteile sind neben den unmittelbaren auch die mittelbaren Rechtsfolgen der Entscheidung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 1 C 4/15 -, juris, Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2018 - 6 B 119/18

    Eilantrag eines Professors in einem Konkurrentenstreitverfahren auf die

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Ohnehin nutzte die Antragstellerin bereits im Verfahren 6 B 119/18 MD (mit 6 B 232/18 MD) und 6 A 120/18 MD die Möglichkeit einer Stellungnahme auch zu diesem Umstand nicht.

    Die Antragstellerin hat hierzu in den Verfahren 6 B 119/18 MD (mit 6 B 232/18 MD) und 6 A 120/18 MD zuletzt mit dem am 05.03.2018 eingegangenen Schriftsatz Stellung genommen und zu ihren persönlichen Verhältnissen und Erfahrungen vorgetragen.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Für die Auslegung von Art. 3 EMRK ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte heranzuziehen, der für die Dimension der Grundrechtsgarantien im Zusammenhang mit einer Abschiebungsschutzberechtigung eine faktische Orientierungs- und Leitfunktion zukommt, die auch über den konkret vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Einzelfall hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04 -, juris, Rn. 62).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Die Schwelle der unmenschlichen Behandlung ist aber erreicht, wenn der vollständig von staatlicher Unterstützung Abhängige behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. EGMR, Urteil vom 21.01.2011 - Nr. 30696/09 -, HUDOC, Rn. 253 im Anschluss an den Beschluss vom 18.06.2009 - Nr. 45603/05 - Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 98).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Magdeburg, 25.09.2018 - 6 B 291/18
    Umgekehrt besteht bei besonderen Situationen von rückkehrenden anerkannten Flüchtlingen und zuerkannten subsidiär Schutzberechtigten (vgl. EGMR, Urteil vom 04.11.2014 - Nr. 29217/12 -, HUDOC, Rn. 105) oder im Falle des Vorliegens besonderer Merkmale in ihrer Person (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 25) Anlass, die Prüfung einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung im konkreten Einzelfall vor dem Hintergrund der Gesamtsituation zu vertiefen.
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

  • EGMR, 13.01.2015 - 51428/10

    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 602/15

    Vorläufige Untersagung der Abschiebung einer somalischen Familie mit Kleinstkind

  • EGMR, 18.06.2009 - 45603/05

    BUDINA v. RUSSIA

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen

  • BVerfG, 25.04.2018 - 2 BvR 2435/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im Asylverfahren wegen

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18

    Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 13 A 250/17

    Wertung der Asylantragstellung als Folgeantrag hinsichtlich der

  • VG Würzburg, 04.02.2019 - W 8 K 18.32181

    Gewährung eines internationalen Schutzstatus in Italien

    Konkrete Regierungsvorhaben in Italien bzw. Maßnahmen, die sich negativ auf die anerkannt Schutzberechtigten auswirken, sind nicht ersichtlich (VG Magdeburg, B.v. 25.9.2018 - 6 B 291/18 - juris).

    Der erstmals in der mündlichen Verhandlung erwähnte Vergewaltigungsversuch der Ehefrau bei einer Nächtigung unter der Brücke ist schon deshalb zweifelhaft, weil die Kläger in ihrem bisherigen Verfahren nichts davon berichtet habe und so den Eindruck erwecken, sich durch gesteigertes Vorbringen Vorteile zu verschaffen wollen (vgl. auch VG Göttingen, U.v. 15.10.2018 - 3 A 745/17 - juris; VG Magdeburg, B.v. 25.9.2018 - 6 B 291/18 - juris).

  • VG Düsseldorf, 16.12.2019 - 29 L 2681/19

    Anerkannte, Kein automatisches Erlöschen des Schutzstatus bei Rückkehr ins

    vgl. hierzu ausführlich VG Magdeburg, Beschluss vom 25. September 2018 - 6 B 291/18, juris Rn. 13 ff.
  • VG Magdeburg, 11.04.2019 - 6 A 370/18

    Abschiebungsschutz für nachgeborene Kinder, deren Eltern Inhaber internationalen

    Sie lässt aber nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit den generellen Schluss auf ein gegen Art. 3 EMRK verstoßendes System zu, soweit es die Bedingungen für alleinstehende, erwachsene und nicht zugleich wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit ernsthaft eingeschränkte und damit besonders verletzliche Personen betrifft (vgl. VG Magdeburg, Urt. v. 16.04.2018, a. a. O.; Beschl. v. 25.09.2018 - 6 B 291/18 -, juris).
  • VG Würzburg, 27.04.2023 - W 4 E 23.30232

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Folgebescheid ohne erneute Abschiebungsandrohung,

    Schon anhand dieser Begriffsbestimmungen aber wird deutlich, dass ein Folgeantrag im Sinne der Asylverfahrens-RL nur dann vorliegend dürfte, wenn zuvor eine (inhaltliche) Sachentscheidung ergangen war oder der erste Asylantrag explizit oder stillschweigend zurückgenommen wurde (so auch VG Sigmaringen, U.v. 16.2.2021 - A 13 K 3481/18 - juris Rn. 32 u. 34; ebenso VG Ansbach, B.v. 28.9.2022 - AN 17 E 22.50308 - juris Rn. 26, mit etwas anderer Begründung sowie VG Magdeburg, B.v. 25.9.2018 - 6 B 291/18, allerdings zu einem etwas anders gelagerten Fall; aus der Literatur im Ergebnis ebenso wohl Funke-Kaiser, GK AsylG, Stand 01/2022, § 71 Rn. 51).
  • VG Kassel, 21.10.2019 - 3 L 2365/19

    Dublin-Verfahren, Anwendbarkeit der Dublin III-VO, systemische Mängel in Italien,

    Dies gilt auch nach Antritt der aktuellen italienischen Regierung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss v. 06.08.2018 - 10 LA 320/18, juris, Rn. 7; VG Magdeburg, Beschluss vom 25.09.2018 - 6 B 291/18, juris, Rn. 37 ff.; VG Cottbus, Beschuss vom 04.01.2019 - VG 5 L 535/18.A, juris, Rn. 25).
  • VG Magdeburg, 12.10.2018 - 6 A 260/18

    Lage anerkannter international Schutzberechtigter in Italien; Anforderungen an

    Sie lässt aber mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keinen generellen Schluss auf ein gegen Art. 3 EMRK verstoßendes System zu, soweit es bei Fragen der Unterbringung alleinstehender, erwachsener und zugleich nicht wegen Behinderung, Alters oder Gesundheit ernsthaft eingeschränkter Personen betrifft (vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 16.04.2018 - 6 A 99/18 MD -, juris, Rn. 33 zu April 2018 und Beschluss vom 25.09.2018 - 6 B 291/18 - zu September 2018).
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