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   VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296   

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VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296 (https://dejure.org/2021,54551)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22.12.2021 - W 7 S 21.1296 (https://dejure.org/2021,54551)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - W 7 S 21.1296 (https://dejure.org/2021,54551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § ... 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 5 Abs. 2; AufenthG § 19c Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG § 28 Abs. 3 S. 1; AufenthG § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 31 Abs. 2 S. 1; AufenthV § 39 S. 1 Nr. 1; BeschV § 26 Abs. 2 S. 2
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Trennungsprinzip, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, ...

  • rewis.io

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, eheunabhängiges Aufenthaltsrecht, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Trennungsprinzip, Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit, ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 10 AS 16.1602
    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Es spiele demnach keine Rolle, ob ein Bleibeinteresse nach § 55 AufenthG bestehe (m.V.a. BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21).

    Ein Ausweisungsinteresse sei nicht mehr erheblich, wenn ohne vernünftige Zweifel feststehe, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhänge, nicht mehr bestehe (m.V.a. BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 22).

    Diese Prüfung erfolgt vielmehr im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21; B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 11).

    Dies ist nicht mehr der Fall, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 22; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 12).

  • VG Stuttgart, 18.04.2019 - 16 K 1382/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer nichtselbstständigen

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber solche Ausländer privilegieren wollte, deren ursprünglich bestehender Aufenthaltszweck während ihres Aufenthalts in Deutschland weggefallen ist (vgl. VG Schleswig, B.v. 19.4.2021 - 11 B 15/21 - juris Rn. 29; VG Stuttgart, B.v. 18.4.2019 - 16 K 1382/19 - juris Rn. 26; VG München, B.v. 10.7.2018 - M 25 S 18.1470 - juris Rn. 34).

    Eine teleologische Reduktion der Vorschrift kommt nicht in Betracht, da ihr Zweck nur erreicht werden kann, wenn sie auch diejenigen Ausländer erfasst, die legal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und deren zunächst rechtmäßiger Aufenthalt - wie im Fall des Antragstellers - unrechtmäßig geworden ist (VG Stuttgart, B.v. 18.4.2019 - 16 K 1382/19 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 19 ZB 20.1221

    Verlängerung der wegen Eheschließung erteilten Aufenthaltserlaubnis nach der

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Beachtlich sind insoweit nach Sinn und Zweck der Regelung sowie aufgrund systematischer Erwägungen nur Härten in Gestalt einer erheblichen Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung (BVerwG, U.v. 9.6.2009 - 1 C 11.08 - juris Rn. 24 ff.; BayVGH, B.v. 30.6.2021 - 19 ZB 20.1221 - juris Rn. 9).

    Anderweitige Beeinträchtigungen durch etwa eine Erkrankung oder die allgemeinen Lebensverhältnisse im Heimatland vermögen in der Regel keine besondere Härte im Sinne von § 31 Abs. 2 AufenthG zu begründen, weil sie nicht mit der Ehe und ihrer Auflösung in zumindest mittelbarem Zusammenhang stehen (BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 10 CS 14.687 - juris Rn. 13; B.v. 30.6.2021 - 19 ZB 20.1221 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850

    Ergänzung der Zulassungsgründe nach Ablauf der Begründungsfrist

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Eine auf die dauerhafte Trennung folgende Versöhnung hat das erneute Anlaufen der Frist zur Folge, d.h. die Zeiträume des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach einer Trennungsphase werden in diesem Falle nicht zusammengerechnet (OVG Berlin-Bgb, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.; wohl auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 17).

    Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist (BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2007 - 3 S 87.07

    Aufhebung einer ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Nur eine auf Dauer angelegte Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, nicht aber ein vorübergehendes Getrenntleben führt vor Ablauf der Dreijahresfrist zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft des Ausländers auf ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.).

    Eine auf die dauerhafte Trennung folgende Versöhnung hat das erneute Anlaufen der Frist zur Folge, d.h. die Zeiträume des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach einer Trennungsphase werden in diesem Falle nicht zusammengerechnet (OVG Berlin-Bgb, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.; wohl auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06

    Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Nur eine auf Dauer angelegte Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, nicht aber ein vorübergehendes Getrenntleben führt vor Ablauf der Dreijahresfrist zum Erlöschen der bis dahin erworbenen Anwartschaft des Ausländers auf ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht (OVG Berlin-Bbg, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.).

    Eine auf die dauerhafte Trennung folgende Versöhnung hat das erneute Anlaufen der Frist zur Folge, d.h. die Zeiträume des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach einer Trennungsphase werden in diesem Falle nicht zusammengerechnet (OVG Berlin-Bgb, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris; Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.; wohl auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 10 ZB 21.937

    Keine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche bei Ausweisungsinteresse

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Diese Prüfung erfolgt vielmehr im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21; B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 11).

    Dies ist nicht mehr der Fall, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Ausweisungsinteresse zusammenhängt, nicht mehr besteht (BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 22; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 31.08.2016 - 10 CS 16.649

    Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach abgelehnter Verlängerung der

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Diese Prüfung erfolgt vielmehr im Rahmen der Frage, ob eine Abweichung vom Regelfall im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 29.8.2016 - 10 AS 16.1602 - juris Rn. 21; B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 3.8.2021 - 10 ZB 21.937 - juris Rn. 11).

    Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist (BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7; B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9).

  • VG München, 10.07.2018 - M 25 S 18.1470

    Humanitäres Aufenthaltsrecht eines Kindes wegen Pflegebedürftigkeit eines

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber solche Ausländer privilegieren wollte, deren ursprünglich bestehender Aufenthaltszweck während ihres Aufenthalts in Deutschland weggefallen ist (vgl. VG Schleswig, B.v. 19.4.2021 - 11 B 15/21 - juris Rn. 29; VG Stuttgart, B.v. 18.4.2019 - 16 K 1382/19 - juris Rn. 26; VG München, B.v. 10.7.2018 - M 25 S 18.1470 - juris Rn. 34).
  • VG Schleswig, 19.04.2021 - 11 B 15/21

    Ausländerrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber solche Ausländer privilegieren wollte, deren ursprünglich bestehender Aufenthaltszweck während ihres Aufenthalts in Deutschland weggefallen ist (vgl. VG Schleswig, B.v. 19.4.2021 - 11 B 15/21 - juris Rn. 29; VG Stuttgart, B.v. 18.4.2019 - 16 K 1382/19 - juris Rn. 26; VG München, B.v. 10.7.2018 - M 25 S 18.1470 - juris Rn. 34).
  • VGH Hessen, 28.10.2019 - 7 B 1729/19

    Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit

  • VG Augsburg, 11.08.2021 - Au 6 K 20.2837

    Vorübergehende Trennung vom minderjährigen Kind für die Dauer eines

  • OVG Sachsen, 11.10.2021 - 3 B 275/21

    Kein Aufenthaltsrecht des drittstaatsangehörigen Ehegatten eines Unionsbürgers

  • VGH Bayern, 15.09.2021 - 10 C 21.2212

    Prozesskostenhilfe für einen Eilantrag gegen die Versagung der

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

  • VGH Bayern, 27.12.2016 - 10 CS 16.2289

    Ausweisungsinteresse wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 07.10.2021 - 19 CE 21.2020

    Kein Anspruch auf "Bewährungsduldung" aus einer Vereinbarung der Beteiligten

  • VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 CS 14.687

    Eheunabhängiges Aufenthaltsrecht

  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 B 48/20

    Verwurzelung; wirtschaftliche Integration; Länge des Aufenthalts

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