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   VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19.WI   

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https://dejure.org/2019,28362
VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19.WI (https://dejure.org/2019,28362)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.09.2019 - 6 L 1363/19.WI (https://dejure.org/2019,28362)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. September 2019 - 6 L 1363/19.WI (https://dejure.org/2019,28362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 14 HSchG, Art 3 GG, Art 4 GG, Art 6 GG, Art 7 Abs 3 GG
    Islamunterricht an hessischen Schulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Kein Unterlassungsanspruch des Islamrates gegen Islamunterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zentralrat der Muslime gescheitert: Hessens hausgemachter Islamunterricht rechtens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zentralrat der Muslime hat keinen Unterlassungsanspruch gegen "Islamunterricht" an hessischen Schulen - Unterrichtsfach dient der Information über den Islam und stellt keinen Religionsunterricht dar

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 311
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04

    Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19
    Grundsätzlich können nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch Dachverbände Religionsgemeinschaften im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - 6 C 2/04 -, BVerwGE 123, 49-75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - 19 A 997/02

    Kein Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterrichts

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19
    Vielmehr obliegt die verbindliche Entscheidung hierüber den staatlichen Organen und letztlich den Gerichten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 09. November 2017 - 19 A 997/02 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1975 - 1 BvR 63/68 -, BVerfGE 41, 29-64) ist der Grundsatz angelegt, dass das Interesse der Schüler und Eltern im Konfliktfall zurückzutreten hat, wenn zumutbare Ausweichmöglichkeiten zur Wahrung ihrer Grundrechte bestehen.
  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19
    Selbst eine Teilnahmepflicht am Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit ist durch das Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2780/06 -, juris).
  • VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 125/11

    Verantwortlichkeit für Auswirkungen der missbräuchlichen Nutzung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19
    Maßgeblich für den Erfolg ist das Bestehen eines Rechtsanspruchs auf die Leistung oder Unterlassung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (s. z.B. Hess. VGH, Urteil vom 25. Juli 2011, 9 A 125/11 , NVwZ-RR 2012, 21).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 20.80

    Zulässigkeit der Wahlanfechtung durch gewerkschaftliche Spitzenorganisationen -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19
    Soweit der Antragsteller vorträgt, er könne einen Unterlassungsanspruch der durch ihn vertretenen Musliminnen und Muslimen geltend machen, so ist darauf hinzuweisen, dass eine gewillkürte Prozessstandschaft dem Verwaltungsprozessrecht grundsätzlich fremd ist und insbesondere bei der Betroffenheit höchstpersönlicher Rechtsgüter, zu denen auch die Religionsfreiheit zu zählen ist, nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1981 - 6 P 20/80 -, BVerwGE 61, 334-342).
  • VerfGH Bayern, 26.08.2021 - 43-VIII-21

    Keine Außervollzugsetzung der Einführung Islamischen Unterrichts in Bayern

    (a) Die Einführung des Islamischen Unterrichts dürfte nicht gegen Art. 136 Abs. 2, Art. 137 Abs. 1 BV verstoßen, weil es sich beim Islamischen Unterricht - wie ausgeführt - nicht um Religionsunterricht im Sinn dieser Bestimmungen, sondern um ein aliud zu einem solchen handelt (vgl. VG Wiesbaden vom 6.9.2019 NVwZ-RR 2020, 311 Rn. 40; de Wall, a. a. O., S. 641 f.; Kreß, a. a. O., S. 4).

    Ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht ist darin nicht zu erblicken (vgl. VG Wiesbaden NVwZ-RR 2020, 311 Rn. 40).

  • VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Denn der Antragsteller lässt in seiner Begründung unerwähnt, dass das Verwaltungsgericht an der betroffenen Stelle der Entscheidung (Seite 7 des Beschlusses vom 13. Juli 2020) als Erkenntnisgrundlage seinen Beschluss vom 6. September 2019 im Verfahren 6 L 1363/19.WI anführt.
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